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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22010
OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15 (https://dejure.org/2015,22010)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2015 - 2 LA 92/15 (https://dejure.org/2015,22010)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2015 - 2 LA 92/15 (https://dejure.org/2015,22010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 6 Abs 2 GG; Art 7 Abs 1 GG; § 106 SchulG ND
    Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule; Schulorganisation; Schulorganisationsmaßnahme; Sprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Die Einschränkung der Prüfungsdichte auf unzumutbare Beeinträchtigungen und/oder grobe Planungsfehler ergibt sich aus dem Gewicht des in Art. 7 Abs. 1 GG niedergelegten staatlichen Bildungs- und Erziehungsrechts, das entsprechende organisatorische Handlungsbefugnisse voraussetzt (vgl. auch Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11, juris).

    Rn. 12 Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025; Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).

    Bei der Planungsentscheidung ist dabei nicht das individuelle Interesse einzelner Schüler an der Erhaltung gerade ihrer Schule maßgeblich, sondern zu prüfen, ob angesichts der Gesamtsituation des Schulwesens in dem Raum ein solches (bisheriges) Bildungsangebot weiter anzubieten ist (Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris;… Rux/Niehues, aaO., Rnr. 964).

    Zudem "steht und fällt" die Abwägungsentscheidung nicht damit, dass die von der Beklagten gewählte Lösung die kostengünstigste war (Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).

  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Hierzu führen sie aus, die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, nur die Verhinderung eines unzumutbaren Ergebnisses sei relevant, treffe nicht (mehr) die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts; denn mit Urteil vom 7. Januar 1992 (- 6 B 32.91 -, juris) habe es das Abwägungsgebot bei schulorganisatorischen Maßnahmen dem im baurechtlichen Planungsbereich gleichgestellt.

    Rn. 12 Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025;… Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).

    Rn. 13 Während früher im Wesentlichen geprüft wurde, ob die schulorganisatorische Entscheidung für die Beteiligten zu unzumutbaren Ergebnissen führt (…BVerwG v. 31.1.1994 u.v. 23.10.1978, jeweils aaO.), ist später in Anlehnung an die allgemein im Planungsrecht entwickelten Grundlagen neben dem Abwägungsergebnis auch der Abwägungsvorgang als solcher mit in den Blick genommen worden (BVerwG v. 7.1.1992, aaO), wobei etwaige Abwägungsdefizite in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung zum Schulrecht unterschiedlich gewichtet werden (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 2003 -, juris, das weiter eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eltern/Kinder fordert;… VG Minden, Urt. v. 27.4.2012 - 8 K 1318/11 -, juris, Beschl. v. 25.2.2011 - 8 L 716/10 -, das einen generellen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens bejaht; vermittelnd VGH München, Beschl. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 -, der eine unzumutbare Beeinträchtigung annimmt, wenn die organisatorische Maßnahme entweder für die Schüler/Eltern unzumutbare Nachteile bringt oder sich als eindeutig rechtswidrig erweist).

    Rn. 15 Die organisationsrechtliche Entscheidung ist vielmehr nur eingegrenzt auf unzumutbare Beeinträchtigungen und grobe Planungsfehler daraufhin zu überprüfen, ob alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis stehen, sowie ob naheliegende Planungsalternativen erwogen worden sind BVerwG, (Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025).

  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2013 - 4 L 345/13

    Humanmedizin Zulassung zum Studium Wintersemester 2012/13

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Rn. 21 Stellt man dagegen den Charakter der Allgemeinverfügung als einen noch nicht endgültig vollzogenen, in die Zukunft verweisenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in den Vordergrund, hätte der Rat der Beklagten seinen Beschluss bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Allgemeinverfügung von sich aus gegebenenfalls an veränderte Umstände anzupassen (vgl. z.B. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.5.2013 - 4 L 345/13 -, juris, unter Verweis auf OVG NW, Urt. v. 3.5.1991 - 19 A 2516/89 -).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Der staatliche Erziehungsauftrag der Schule, der aus Art. 7 GG abgeleitet wird, steht zwar eigenständig neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; er ist diesem nicht nach-, sondern gleichgeordnet (BVerfG, Urt. v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 244; BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008 - 6 B 64.07 -, DÖV 2008, 775).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Rn. 9 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Sen., Beschl. v. 20.5.2014 - 2 LA 124/14 -, vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Rn. 14 Der Senat geht - darauf sei lediglich präzisierend hingewiesen - davon aus, dass das hier in Rede stehende allgemeine rechtsstaatliche Abwägungsgebot (…dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 23.1.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295 = NJW 1981, 2137; Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 = NJW 2000, 3584) nicht notwendig die gleichen Konturen hat wie das Abwägungsgebot im Bau- und Fachplanungsrecht (vgl. dazu jüngst Lege, DÖV 2015, 361); in seiner jeweiligen Ausprägung richtet es sich vielmehr nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (…BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = NVwZ 2004, 1229;… Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Rn. 14 Der Senat geht - darauf sei lediglich präzisierend hingewiesen - davon aus, dass das hier in Rede stehende allgemeine rechtsstaatliche Abwägungsgebot (…dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 23.1.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295 = NJW 1981, 2137;… Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 = NJW 2000, 3584) nicht notwendig die gleichen Konturen hat wie das Abwägungsgebot im Bau- und Fachplanungsrecht (vgl. dazu jüngst Lege, DÖV 2015, 361); in seiner jeweiligen Ausprägung richtet es sich vielmehr nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (…BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = NVwZ 2004, 1229; Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Rn. 14 Der Senat geht - darauf sei lediglich präzisierend hingewiesen - davon aus, dass das hier in Rede stehende allgemeine rechtsstaatliche Abwägungsgebot (…dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 23.1.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295 = NJW 1981, 2137;… Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 = NJW 2000, 3584) nicht notwendig die gleichen Konturen hat wie das Abwägungsgebot im Bau- und Fachplanungsrecht (vgl. dazu jüngst Lege, DÖV 2015, 361); in seiner jeweiligen Ausprägung richtet es sich vielmehr nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = NVwZ 2004, 1229;… Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Rn. 9 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Sen., Beschl. v. 20.5.2014 - 2 LA 124/14 -, vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
    Der staatliche Erziehungsauftrag der Schule, der aus Art. 7 GG abgeleitet wird, steht zwar eigenständig neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; er ist diesem nicht nach-, sondern gleichgeordnet (…BVerfG, Urt. v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 244; BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008 - 6 B 64.07 -, DÖV 2008, 775).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …

  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …

  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880

    Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten …

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13

    Fehlende Information von Elternräten macht Schulbezirkssatzung nicht unwirksam

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 435/03

    Rückwirkung einer Schulschließung

  • VG Minden, 25.02.2011 - 8 L 716/10

    Rat der Stadt Blomberg muss über Schulschließung erneut entscheiden

  • VG Minden, 27.04.2012 - 8 K 1318/11

    Jahrgangsweise Schließung einer Grundschule durch den Wegfall der Bildung von …

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach …

    Zur Konkretisierung des gerichtlichen Prüfungsumfangs bei der Überprüfung einer Satzung zur Festlegung von Schulbezirken (Fortführung der Rechtsprechung; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. August 2015 - 2 LA 92/15 -, juris).

    Zur Konkretisierung des gerichtlichen Prüfungsumfangs hat der Senat in seinem - den insoweit vergleichbaren Fall einer Schulschließung betreffenden - Beschluss vom 14. August 2015 - 2 LA 92/15 -, juris, ausgeführt:.

    Zudem "steht und fällt" eine Abwägungsentscheidung nicht damit, dass die von dem Schulträger gewählte Lösung die kostengünstigste ist (Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, u. Beschl. v. 14.8.2015 - 2 LA 92/15 -, beide in juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15

    Prognose; Prognoseentscheidung; Schulaufhebung; Schülerzahlen; Schulschließung

    Der Senat verweist zu diesem Zweck auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 14. August 2015 (- 2 LA 92/15 -, juris), die auch hier gelten und durch das Vorbringen der Antragsteller nicht in Frage gestellt werden:.
  • VG Hannover, 02.09.2015 - 6 B 3598/15

    Aufhebung; Rechtsschutzbedürfnis; Schülerzahl; Schulorganisationsmaßnahme; …

    Rn. 43 Das Nds. OVG hat zu der danach erforderlichen Abwägung zwischen der Einhaltung der Mindestanforderungen der SchOrgVO und den Interessen der Eltern und volljährigen Schüler am Fortbestand der Schule im Beschluss vom 14.08.2015 (2 LA 92/15 - juris Rn. 15) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2016 - 3 M 157/16

    Klassenübergreifende Unterrichtung der zweiten Fremdsprache, Organisationsrecht …

    Das in Art. 7 Abs. 1 GG statuierte staatliche Bildungs- und Erziehungsrecht setzt organisatorische Handlungsbefugnisse voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. August 2015 - 2 LA 92/15 -, juris), die nach § 24 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2013 (GVBl. LSA S. 68), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 89, 94) - SchulG LSA - den Schulen übertragen sind, die im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften selbstständig in der Planung und Durchführung des Unterrichts, der Festlegung pädagogischer Konzepte und Grundsätze im Rahmen dieses Gesetzes, der Erziehung und der Verwaltung sind (Satz 1).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2015 - 2 LA 194/15

    Chancengleichheit; Prüfung; Jura; Zwischenprüfung; Attest; Amtsarzt; …

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Sen., Beschl. v. 14.8.2015 - 2 LA 92/15 - vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
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