Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992
Gruppenverfolgung eines Iraners - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland; Asylantragstellung; illegaler Ausreise und Zugehörigkeit zu den Ahwazi sowie Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivität (Mitorganisation von Demonstrationen)
- rechtsportal.de
Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland; Asylantragstellung; illegaler Ausreise und Zugehörigkeit zu den Ahwazi sowie Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivität (Mitorganisation von Demonstrationen)
Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.01.2019 - 10 A 64/17
- OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2022 - 2 LA 68/19
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Amnesty International hat in der Vergangenheit wiederholt Berichte von Betroffenen erhalten, die nach öffentlichen Äußerungen online bedroht und diffamiert wurden (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023).Unklar ist, in welchem Ausmaß dies geschieht und wie die dadurch gewonnenen Informationen anschließend genutzt und weiterverarbeitet werden (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023; SFH, Iran: Überwachung von Demonstrationen im Ausland, 24. November 2023, Seiten 4-5).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 LB 54/18
Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Vielmehr genügt - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt -, wenn bei zusammenfassender Würdigung die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, juris Rn. 17 sowie zum Ganzen Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m.w.N.).Dabei reicht es, soweit zahlenmäßige Feststellungen möglich sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 -, juris Rn. 10), aus, die ungefähre Größenordnung der Verfolgungsschläge zu ermitteln und sie in Beziehung zur Gesamtgruppe der von Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 19 m.w.N.; vgl. zur Gruppenverfolgung auch Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20
Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Zudem hat insbesondere seit 2021/2022 eine so starke Änderung der Lage in Iran stattgefunden, dass eine Zulassung der Revision nach § 78 Abs. 8 AsylG auch im Übrigen nicht geboten erscheint (vgl. dazu - für Afghanistan - VGH Mannheim, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 220).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen, Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m. w. N.). - BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Ob die Voraussetzungen für eine Gruppenverfolgung in einem bestimmten Herkunftsstaat vorliegen, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden, wobei alle gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden müssen, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 -, juris Rn. 20-24 m.w.N.). - BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
Beurteilung des Charakters staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als politische …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Das auf dem Zufluchtsgedanken beruhende Asyl- und Flüchtlingsrecht setzt daher grundsätzlich einen nahen zeitlichen (Kausal-)Zusammenhang zwischen der Verfolgung und der Ausreise voraus (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Senat gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls von der Richtigkeit seiner Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 51 m.w.N.). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Dabei reicht es, soweit zahlenmäßige Feststellungen möglich sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 -, juris Rn. 10), aus, die ungefähre Größenordnung der Verfolgungsschläge zu ermitteln und sie in Beziehung zur Gesamtgruppe der von Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 19 m.w.N.;… vgl. zur Gruppenverfolgung auch Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Vielmehr genügt - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt -, wenn bei zusammenfassender Würdigung die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, juris Rn. 17 sowie zum Ganzen Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
"Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rn. 20 …sowie Beschluss vom 16. November 2015 - 1 B 76.15 -, juris Rn. 4 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11
Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber
- BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14
Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen …
- BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15
Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 46/18
Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2019 - 2 LB 73/18
Asylrecht: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung von aus Syrien …
- BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 26.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Rn. 59 Soweit Amnesty International ausgeführt hat, dass sämtliche Iranerinnen und Iraner, die außerhalb des Landes Zuflucht gesucht haben und zwangsweise zurückgeführt werden, von den iranischen Behörden potentiell als regierungskritisch betrachtet würden, allein deshalb, weil sie Zuflucht in einem anderen Land gesucht haben und unabhängig von einem konkreten Gefährdungsprofil, und sie gefährdet seien, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden (Amnesty International , Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 7/22 vom 20. April 2023, Fragen 1-4), ergibt sich daraus nichts anderes. - OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
Asyl Eritrea -Ableistung des Nationaldienstes
Die in die Gefahrenprognose einzustellenden allgemeinen Erkenntnisse ergeben sich vor allem aus den zum Herkunftsland vorliegenden Erkenntnisquellen, für welche auch bei unsicherer Tatsachengrundlage das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 51 …und vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 19 f. sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 7/22 -, juris Rn. 39 ). - OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Rn. 50 Soweit Amnesty International ausgeführt hat, dass sämtliche Iranerinnen und Iraner, die außerhalb des Landes Zuflucht gesucht haben und zwangsweise zurückgeführt werden, von den iranischen Behörden potentiell als regierungskritisch betrachtet würden, allein deshalb, weil sie Zuflucht in einem anderen Land gesucht haben und unabhängig von einem konkreten Gefährdungsprofil, und sie gefährdet seien, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden (Amnesty International , Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 7/22 vom 20. April 2023, Fragen 1-4), ergibt sich daraus nichts anderes. - OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 2/23
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Rn. 53 Soweit Amnesty International ausgeführt hat, dass sämtliche Iranerinnen und Iraner, die außerhalb des Landes Zuflucht gesucht haben und zwangsweise zurückgeführt werden, von den iranischen Behörden potentiell als regierungskritisch betrachtet würden, allein deshalb, weil sie Zuflucht in einem anderen Land gesucht haben und unabhängig von einem konkreten Gefährdungsprofil, und sie gefährdet seien, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden (Amnesty International , Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 7/22 vom 20. April 2023, Fragen 1-4), ergibt sich daraus nichts anderes.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".