Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung bei nachträglicher Veränderung der Sachlage oder Rechtslage; Anforderungen an den Betrieb eines Heims; Rechtmäßigkeit einer heimrechtlichen Anordnung; Begriff des Heimes im Sinne der ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.12.2002 - 15 A 74/01
- OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 77/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1998 - 2 L 196/98
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 77/03
Diese allgemeine Regel gilt jedoch nur insoweit, als dem materiellen Recht keine davon abweichenden Anhaltspunkte für den Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind (Senatsbeschluss vom 28.09.1998 - 2 L 196/98 - m.w.N.).Das trifft häufig bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung zu (Senatsbeschluss vom 28.09.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 77/03
Aber selbst wenn die Aufgaben der Heimaufsicht und der Sozialhilfe durch unterschiedliche Behörden der Beklagten durchzuführen gewesen wären, hätte sich die Beklagte als Sozialhilfeträger das Handeln ihres Organs im Bereich der Heimaufsicht als eigene Entscheidung zurechnen lassen müssen (vgl. zum gemeindlichen Einvernehmen im Bauplanungsrecht: BVerwG, Urt. v. 21.06.1974 - IV C 17.72 -, E 45, 207, 214), so dass auch bei Anwendung von § 17 HeimG n.F. ein Anfechtungsrecht der Beklagten als Sozialhilfeträger gegen die heimaufsichtliche Anordnung nicht bestehen dürfte. - VGH Bayern, 12.04.2000 - 22 CS 99.3761
Heimrecht: Notwendige Anzahl von Pflegekräften in einem Altenpflegeheim
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 77/03
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Abweichung aber nicht nur vorübergehend möglich, etwa wenn krankheitsbedingte Ausfälle von Fachkräften nur durch Einsatz von Nicht-Fachkräften überbrückt werden können (…vgl. dazu Dahlem u.a., a.a.O., § 5 HeimPersV Rdnr. 8), sondern ein Anspruch auf Zustimmung zur Ausnahme besteht jeweils dann, wenn auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine geringere Beteiligung von Pflegefachkräften für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner ausreichend ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 -, GewArch 2000, 283, 284).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - 12 A 2630/07
Rechtfertigung von Anordnungen gegenüber einem Pflegeheim bei noch nicht …
Rn. 64 Soweit das OVG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 77/03 -, Juris, in dem seiner Entscheidung zugrundeliegenden Fall in der Nichtbeteiligung einer für Sozialhilfe zuständigen Einheit (Dezernat, Amt) innerhalb der Einheitsbehörde "Oberbürgermeister(in)" einen Ermessensfehler i.S. einer unvollständigen Sachverhaltsermittlung darin gesehen hat, dass diese Einheit ihre Vorstellungen zu den Konsequenzen der beabsichtigten Anordnung nicht im Rahmen einer behördeninternen Abstimmung habe äußern können, fehlt es - abgesehen von der vom Gesetz abweichenden Anerkennung eines Beteiligungsrechts, das nicht an die gesetzlich bestimmte Trägerschaft, sondern an ein Dezernat oder Amt, mithin eine Organisationseinheit innerhalb eines Trägers, anknüpft - an jeglicher Darlegung dazu, dass im vorliegenden Fall eine Sachverhaltskonstellation gegeben ist, in der von dem jeweils zu beteiligenden Träger im Rahmen der unterlassenen Beteiligung konkrete, ermessensrelevante Gesichtspunkte vorgebracht worden wären, die im Rahmen der Ermessensbetätigung des Beklagten keine Berücksichtigung gefunden haben und damit ein Defizit in der Sachverhaltsermittlung begründen. - OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2026 - 6 LA 152/24
Straßenbaubeitrag Rückwirkende Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung
Welcher dieser Zeitpunkte im konkreten Fall maßgeblich ist, beurteilt sich gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht (…stRspr BVerwG, vgl. nur Urt. v. 31.03.2004 - 8 C 5.03 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 20.01.1999 - 8 B 232.98 -, juris Rn. 7), wobei bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung entscheidend ist (…stRspr BVerwG, Urt. v. 23.05.2024 - 10 C 8.23 -, juris Rn. 11 m.w.N.;… Urt. d. Senats v. 14.05.2025 - 6 LB 9/24 -, juris Rn. 66 ; OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005 - 2 LB 77/03 -, juris Rn. 48;… Decker, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, 78. Ed., Stand: 01.07.2026, § 113 Rn. 22;… a. A.: Schenke/Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 32. Aufl. 2026, § 113 Rn. 29 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2025 - 6 LB 9/24
Anschluss- und Benutzungszwang; Wiederherstellung einer …
Rn. 66 Die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Ordnungsverfügung maßgebliche Sach- und Rechtslage beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht (…stRspr BVerwG, vgl. nur Urt. v. 31.03.2004 - 8 C 5.03 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 20.01.1999 - 8 B 232.98 -, juris Rn. 7), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (…stRspr BVerwG, Urt. v. 23.05.2024 - 10 C 8.23 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005 - 2 LB 77/03 -, juris Rn. 48;… Decker, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, 72. Edition, Stand: 01.01.2025, § 113 Rn. 22;… a. A.: W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 113 Rn. 29 ff.). - VG Düsseldorf, 27.07.2007 - 26 K 4235/06
Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen …
Rn. 29 so aber Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Februar 2005, - 2 LB 77/03 -, Juris.
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