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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41831
OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18 (https://dejure.org/2018,41831)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2018 - 2 LB 83/18 (https://dejure.org/2018,41831)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 (https://dejure.org/2018,41831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Straßenreinigungsgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftlicher Grundstücksbegriff als Grundlage für die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren durch den Satzungsgeber bei Eigentümerverschiedenheit; Enthalten einer ausdrücklichen Regelung für mehrfach erschlossene Grundstücke in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranziehung eines Grunstückseigentümers zu Straßenreinigungsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2005 - 2 LB 97/04

    Straßenreinigungsgebühr; Hinterlieger an einem Privatweg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Rn. 39 Da § 45 Abs. 3 Nr. 3 StrWG zwischen anliegenden und erschlossenen Grundstücken unterscheidet, liegt kein Anliegergrundstück vor, wenn der Zugang vom im Alleineigentum stehenden Buchgrundstück zur Straße über eine im Miteigentum stehende private Zuwegung vermittelt wird (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, Rn. 28, juris; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 20, juris).

    Der Grundstücksbegriff nach § 45 Abs. 3 Nr. 3 StrWG entspricht dem Grundstücksbegriff des Straßenausbaubeitragsrechts nach § 8 KAG , da - wie aus der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung "erschlossenen Grundstücke" deutlich wird - die Ermittlung des bevorteilten Grundstücks betroffen ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 21 f., juris).

    Zwar kann auch eine Privatstraße eine selbstständige Erschließungsanlage sein, dies setzt jedoch voraus, dass sie nach Breite, Länge und Anzahl der erschlossenen Grundstücke eine eigenständige Erschließungsfunktion hat, und sie - ohne strikte Bindung an die satzungsmäßigen Merkmale der endgültigen Herstellung - im Wesentlichen den Anforderungen an vergleichbare öffentliche Erschließungsanlagen entspricht (Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 23, juris).

    Dies zeigt sich insbesondere an der geringen Breite von 2, 7 m, die einen ungefährdeten Begegnungsverkehr nicht zulässt (vgl. zum Erfordernis des ungefährdeten Begegnungsverkehrs auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 24, juris).

    Rn. 44 Soweit es die räumliche Ausdehnung und den Verlauf betrifft, ist hinsichtlich der Beurteilung, ob es sich um eine eigenständige Verkehrsanlage handelt, auf die Kriterien zum Straßenausbaubeitrag nach § 8 KAG abzustellen (Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 23, juris: für Privatstraßen).

    Nach der Senatsrechtsprechung zum Ausbaubeitragsrecht sind Stichstraßen - selbst wenn sie unter 100 m lang sind - im Verhältnis zum Hauptzug als selbstständige Einrichtungen anzuerkennen, wenn ihre Funktion über die einer Zufahrt hinausgeht (…Senatsurteile vom 26. September 2007 - 2 LB 20/07 -, Rn. 33, juris; und vom 20. April 2003 - 2 LB 118/02 -, SchlHA 2004, 53; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 24, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1994 - 2 L 241/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Rn. 39 Da § 45 Abs. 3 Nr. 3 StrWG zwischen anliegenden und erschlossenen Grundstücken unterscheidet, liegt kein Anliegergrundstück vor, wenn der Zugang vom im Alleineigentum stehenden Buchgrundstück zur Straße über eine im Miteigentum stehende private Zuwegung vermittelt wird (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, Rn. 28, juris;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 20, juris).

    Rn. 57 Auch das Senatsurteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, juris, gibt für die Auslegung der Vorschrift nichts Gegenteiliges her.

    Zwar lag eine vergleichbare Satzungsregelung der Beklagten zum Abgabemaßstab für Hinterlieger zugrunde (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, Rn. 27, juris), der Senat hatte in diesem Verfahren jedoch keine Veranlassung auf die hier maßgebliche Frage einzugehen, da ein geradliniger Straßenverlauf der zu reinigenden Straße - der Jacobystraße in … - vorlag, der sich über die gesamte Länge des streitgegenständlichen Grundstücks erstreckte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Rn. 45 Der bloße Umstand, dass die Stichstraße Redderkamp vom Hauptzug des Redderkamps abzweigt, verleiht ihr noch keinen selbstständigen Charakter (vgl. Senatsurteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 -, Rn. 26, juris).

    Eine Abknickung oder ein bogenförmiger Verlauf der Straße hat nicht zur Folge, dass ein einheitlicher Straßenverlauf sich in mehrere selbstständige Einrichtungen gliedert (Senatsurteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 -, Rn. 26, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Dabei ist ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das äußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, die Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie die vorhandenen Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (Senatsurteil vom 26. September 2007 - 2 LB 20/07 -, Rn. 25, juris).

    Nach der Senatsrechtsprechung zum Ausbaubeitragsrecht sind Stichstraßen - selbst wenn sie unter 100 m lang sind - im Verhältnis zum Hauptzug als selbstständige Einrichtungen anzuerkennen, wenn ihre Funktion über die einer Zufahrt hinausgeht (Senatsurteile vom 26. September 2007 - 2 LB 20/07 -, Rn. 33, juris; und vom 20. April 2003 - 2 LB 118/02 -, SchlHA 2004, 53;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, Rn. 24, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 4 LB 17/14

    Heranziehung zu einen Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Im Straßenausbaubeitragsrecht gilt - wie im Erschließungsbeitragsrecht - der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff, wonach unter dem Grundstück ein Teil der Erdoberfläche verstanden wird, der auf einem besonderen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (sog. Buchgrundstück; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Februar 1995 - 2 L 266/93 - und vom 7. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 43 , juris).

    In Ausnahmefällen können verschiedene Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Betrachtungseinheit zusammengefasst werden, notwendig ist jedoch, dass die einzelnen Buchgrundstücke im Eigentum derselben Person bzw. derselben Personen stehen (OVG Schleswig, Urteile vom 22. Februar 1995 - 2 L 266/93 - und vom 7. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 44 , juris;… vgl. zum Erschließungsbeitragsrechts auch BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 13, juris; …und vom 11. Mai 1973 - IV C 7.72 -, Rn. 13, juris).

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74

    Schlechterstellung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens - Erhebung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    In Ausnahmefällen können verschiedene Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Betrachtungseinheit zusammengefasst werden, notwendig ist jedoch, dass die einzelnen Buchgrundstücke im Eigentum derselben Person bzw. derselben Personen stehen (OVG Schleswig, Urteile vom 22. Februar 1995 - 2 L 266/93 - …und vom 7. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 44 , juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrechts auch BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 13, juris; …und vom 11. Mai 1973 - IV C 7.72 -, Rn. 13, juris).

    Werden mehrere Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit zusammengefasst, ruht die Gebührenschuld auf jedem Buchgrundstück in voller Höhe (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 12, juris, unter Verweis auf § 1132 BGB).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1990 - 14 A 227/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Rn. 54 Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 19. Juli 1990 (14 A 227/88, vorgehend Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 16. November 1987 - 6 A 202/86 -) zu einer vergleichbaren Satzungsregelung der Beklagten für sogenannte Hinterlieger gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Die Durchführung eines Vorverfahrens (§ 68 Abs. 1 VwGO) bezüglich der Klägerin zu 2) ist jedenfalls deshalb entbehrlich, weil die Beklagte sich rügelos auf die Klage der Klägerin zu 2) eingelassen und die Rechtmäßigkeit des Bescheides verteidigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 56.07 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    Die Norm sieht - anders als die Regelungen in den Satzungen anderer Städte (vgl. etwa die im Urteil des OVG Koblenz vom 15. März 2011 - 6 C 10959/10 -, Rn. 44, juris;… oder im Beschluss des OVG Bautzen vom 22. April 2015 - 5 A 530/13 -, Rn. 10, juris, wiedergegebenen Satzungsregelungen) - keine Fiktion in Form einer gedachten Verlängerung der Straße bzw. des maßgeblichen Straßenteils bei ungeradlinigem Straßenverlauf vor, die sodann auf die längste Ausdehnung des Grundstücks projiziert werden kann.
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18
    In Ausnahmefällen können verschiedene Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Betrachtungseinheit zusammengefasst werden, notwendig ist jedoch, dass die einzelnen Buchgrundstücke im Eigentum derselben Person bzw. derselben Personen stehen (OVG Schleswig, Urteile vom 22. Februar 1995 - 2 L 266/93 - …und vom 7. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 44 , juris;… vgl. zum Erschließungsbeitragsrechts auch BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 13, juris; und vom 11. Mai 1973 - IV C 7.72 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 82/18

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Parallelverschiebung von …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 530/13

    Straßenreinigungsgebühren; Hinterliegergrundstück; fiktiver Frontmetermaßstab; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1984 - 2 A 3120/83
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24

    Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …

    Rn. 44 (b) Dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 17. August 2018 (Az.: 2 LB 82/18 und 2 LB 83/18) im Rahmen einer inzident durchgeführten Normenkontrolle Straßenreinigungsgebührensatzungen nicht deshalb für unwirksam erachtete, weil auch nach den dortigen Satzungen, so die Beklagte, die Gebührenfestsetzungen im laufenden Jahr für den gesamten Veranlagungszeitraum möglich waren, ändert an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils ebenfalls nichts.

    Ausschließlicher Gegenstand der zitierten Urteile war einerseits die Berechtigung, die Gebühr nach einer fiktiven Straßenfrontlänge zu bemessen (… OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2018 - 2 LB 82/18 -, juris Rn. 26 ff.) und andererseits der satzungsrechtliche Gebührenmaßstab für Hinterliegergrundstücke (Urt. v. 17.08.2018 - 2 LB 83/18 -, juris Rn. 29 ff.).

    Da sich die Urteile vom 17. August 2018 (Az.: 2 LB 82/18 und 2 LB 83/18) zu dieser Frage nicht verhalten, von dem vorgenannten Urteil also auch nicht abweichen (s.o. 1.bb.(6)(b)), begründen auch sie keine Klärungsbedürftigkeit.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

    Angemerkt sei hierzu allerdings, dass dabei vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen gewesen wäre, wonach ein Flurstück nur dann ein Grundstück im Rechtssinne ist, wenn es im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer geführt wird und insoweit kann es zwar mit diesem identisch sein, muss es aber nicht; vgl. dazu: Urteil des Senats vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 39 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der …

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass im Straßenausbaubeitragsrecht der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts maßgebend ist; Grundstück ist danach der Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist32[Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 -2 L 108/96-, Rdnr. 29, juris, und Urteil vom 17.08.2018 -2 LB 83/18-, Rdnr. 39, juris sowie Driehaus/Raden, a.a.O., § 35 Rdnr. 6 m.w.N.

    ][Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 -2 L 108/96-, Rdnr. 29, juris, und Urteil vom 17.08.2018 -2 LB 83/18-, Rdnr. 39, juris sowie Driehaus/Raden, a.a.O., § 35 Rdnr. 6 m.w.N.

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 66/16

    Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

    Hinzu kommt, dass nach der neuesten Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts auch ein Miteigentümer eines Grundstücks befugt ist, die Anfechtungsklage gegen einen Abgabenbescheid, mit dem Straßenreinigungsgebühren festgesetzt werden, zu erheben (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.08.2018, Az.: 2 LB 83/18 , juris).

    Die gegenüber dem anderen Miteigentümer festgesetzte Gebührenschuld ruht gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 3 Hs. 2 StrWG i.V.m. § 6 Abs. 7 KAG als öffentliche Last auf dem Grundstück (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.08.2018, Az.: 2 LB 83/18 , juris Rn. 28 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch …

    Denn auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff und nur in Ausnahmefällen - etwa bei Eigentümeridentität, die hier nicht vorliegt - ist eine davon losgelöste Betrachtung möglich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 39 ;… zuletzt Urteil des Senats vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris, Rn. 27 mit Verweis darauf).
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19
    Eine rechtlich gesicherte Erschließung kann insoweit gemäß §§ 1008, 743 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über einen im Miteigentum des/der Eigentümer(s) des Hinterliegergrundstücks stehenden Privatweg vermittelt werden (vgl. OVG Schleswig- Holstein, Urt. vom 17.8.2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 43; OVG NRW…, Urt. vom 12.2.2016 - 9 A 2906/12 -, juris, Rn. 59; VG Düsseldorf…, Urt. vom 27.9.2016 - 16 K 1266/05 -, juris, Rn. 26; VG Gelsenkirchen…, Urt. vom 12.1.2014 - 13 K 3203/11 -, juris, Rn. 79;… Urt. vom 9.2.2012 - 13 K 5211/10 -, juris, R. 33).
  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 171/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

    Insofern ist es zum einen nicht ausgeschlossen, dass ein Hinterlieger mehrfach erschlossen wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 - juris Rn. 58) und zum anderen wird das Kriterium der Zugehörigkeit zu einer öffentlichen Straße lediglich für die Beurteilung herangezogen, ob ein Privatweg oder eine Privatstraße lediglich eine untergeordnete Zubringerfunktion hat oder ein eigenständiger Teil des Straßen- und Wegenetzes von gewissem Gewicht darstellt (vgl. VG Cottbus…, Urteil vom 28. April 2022 - 6 K 26/19 - juris Rn. 25 m.w.N.), dadurch ist aber eine Zubringerfunktion zu zwei öffentlichen Straßen nicht ausgeschlossen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Inanspruchnahme benachbarten, im …

    Denn auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff und nur in Ausnahmefällen - etwa bei Eigentümeridentität, die hier nicht vorliegt - ist eine davon losgelöste Betrachtung möglich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 39;… zuletzt Urteil des Senats vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris, Rn. 27 mit Verweis darauf).
  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 238/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

    Insofern ist es zum einen nicht ausgeschlossen, dass ein Hinterlieger mehrfach erschlossen wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 - juris Rn. 58) und zum anderen wird das Kriterium der Zugehörigkeit zu einer öffentlichen Straße lediglich für die Beurteilung herangezogen, ob ein Privatweg oder eine Privatstraße lediglich eine untergeordnete Zubringerfunktion hat oder ein eigenständiger Teil des Straßen- und Wegenetzes von gewissem Gewicht darstellt (vgl. VG Cottbus…, Urteil vom 28. April 2022 - 6 K 26/19 - juris Rn. 25 m.w.N.), dadurch ist aber eine Zubringerfunktion zu zwei öffentlichen Straßen nicht ausgeschlossen.
  • VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass im Straßenausbaubeitragsrecht der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts maßgebend ist; Grundstück ist danach der Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, Rn. 29, juris, und Urteil vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, Rn. 39, juris).
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