Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG; § 5 Abs. 3 AufenthG; § 26 Abs. 4 AufenthG; § 79 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 82 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 30 Abs. 2 StAG; § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO
Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Klärung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1 a, AufenthG § 5 Abs. 3, AufenthG § 82 Abs. 1 S. 1
Türkische Staatsangehörige, Niederlassungserlaubnis, Klärung der Staatsangehörigkeit, ungeklärte Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Mitwirkungspflicht, Herkunftsstaat, Türkei, Kurden, Yeziden, Syrien, Nachregistrierung, Registrierung, Identitätsklärung, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Klärung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Klärung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers
Verfahrensgang
- VG Hannover, 12.09.2011 - 1 A 912/11
- OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13
Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Rn. 50 Die Frage, ob ein Ausländer seine Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Aufklärung seines Herkunftsstatus hinreichend erfüllt hat, kann sich unter verschiedenen rechtlichen Ansatzpunkten in ähnlicher Weise stellen, namentlich für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (wie im vorliegenden Fall), für die Erlangung eines Reiseausweises (vgl. hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - 2 LB 337/129 - mit Nachweisen sowie Urt. v. 6.5.2013 - 2 LB 245/11 -, n. v., dazu BVerwG, Beschl. v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 -), und für das Vorliegen von Ausreisehindernissen.Rn. 63 Der damit umrissene materiell-rechtliche Maßstab begrenzt zugleich die gerichtliche Aufklärungspflicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 -).
- VG Hannover, 20.09.2010 - 10 A 7588/06
Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Nachregistrierung; türkisches Register
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Selbst wenn er formalrechtlich über seine wohl aus der Türkei stammenden Vorfahren deren Staatsangehörigkeit erworben haben könnte, bestehe für ihn nach den Maßstäben des Urteils der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 20. September 2010 im Einbürgerungsverfahren des Bruders des Klägers (- 10 A 7588/06 -) keine Möglichkeit der Nachregistrierung in der Türkei und damit keine Möglichkeit der Klärung einer eventuellen türkischen Staatsangehörigkeit, da ihn der türkische Staat in seiner Rechtspraxis nicht als seinen Staatsangehörigen ansehe:.Rn. 17 Einen gegen das vom Verwaltungsgericht herangezogene - einen Bruder des Kläger betreffende - Urteil vom 20. September 2010 (- 10 A 7588/06 -) gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der 13. Senat des Gerichts mit Beschluss vom 1. Oktober 2012 (- 13 LA 210/10 -) abgelehnt.
- OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98
Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Erst mit dem Urteil des Senats vom 27. März 2001 - 2 L 2505/98 - sei nämlich festgestellt worden, dass Syrien für staatenlose Kurden nicht mehr das Land des gewöhnlichen Aufenthalts sei; zuvor seien alle Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte davon ausgegangen, dass auch staatenlose Kurden ohne weiteres nach Syrien zurückkehren könnten.
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 1. September 2011 (- 5 C 27.10 -) nochmals deutlich gemacht, dass die Klärung der Identität unverzichtbar sei. - BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Diese reicht hier nicht so weit wie im asylrechtlichen Verfahren, für welches das Bundesverwaltungsgericht aus § 24 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG - wonach das Bundesamt verpflichtet ist, den Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweise zu erheben - gefolgert hat, dass das Gericht auch für die von ihm zu treffende Feststellung, aus welchem Herkunftsland ein Asylbewerber stammt, der vollen Überzeugungsgewissheit bedarf (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), was die Ermittlung und Würdigung aller durch gerichtliche Aufklärungsmaßnahmen erreichbaren relevanten Tatsachen erfordere (BVerwG, Urt. v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 -). - VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 14. Oktober 2005, - 2 LA 912/04 -, V.n.b.) und anderer Obergerichte (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 2005, - 24 C 05.2856 -, NVwZ 2006, 1311-1314) geht der Senat hierbei von folgenden Grundsätzen aus:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 412/12
Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen Staates in dessen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Ein amtliches Handeln auf fremdem Staatsgebiet (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2013 - 13 A 412/12.A -, juris zur Vernehmung eines Staatsangehörigen in dessen Heimatland durch ausländische Konsularbeamte) ist deutschen staatlichen Stellen (also sowohl Ausländerbehörden als auch Gerichten) ebenso versagt wie ein unmittelbares Eingreifen in ausländische Verwaltungsverfahren, also vor allem in die Kontaktaufnahmen der betreffenden Ausländer zu ihren Konsulaten und in Nachregistrierungsverfahren. - OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 L 6129/96
Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13
Nach dem Tatbestand des Senatsurteils vom 22. Juni 2004 (- 2 L 6129/96 -) hat er sich im behördlichen Verfahren zunächst wie folgt eingelassen:.
- VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
Feststellung eines tatsächlichen Ausreisehindernisses - schuldlose …
Daneben ist die Behörde auch gehalten (Anstoßpflicht), von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben und auf weitere, dem Ausländer gegebenenfalls nicht bekannte Möglichkeiten aufmerksam zu machen und diese Möglichkeiten mit dem betroffenen Ausländer bei Bedarf zu erörtern (…vgl. zu den wechselseitigen Pflichten VGH Mannheim, Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris Rn. 87; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 51ff).Ein solches Zusammenwirken zulasten Dritter - hier der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung - anzunehmen liegt jedenfalls dann nahe, wenn der Ausländer einer Bevölkerungsgruppe angehört, die in dem betreffenden Drittland nicht wohl gelitten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 64).
Auch bei einer schuldlosen Staatenlosigkeit kann ein Ausländer verpflichtet sein, einen (Wieder-)Einbürgerungsantrag zu stellen oder seine Nachregistrierung zu betreiben, um ein bestehendes Abschiebungshindernis zu beseitigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 67 …und Urt. v. 29.01.2009 - 11 LB 136/07 - juris Rn. 74;… VGH München, Beschl. v. 08.01.2018 - 19 C 16.670 - juris Rn. 9).
- VG Hannover, 22.12.2021 - 5 A 1570/21
Abstammung vom Großvater; Abstammung von Elternteil; Ausweisungsinteresse; …
Die den am Verfahren Beteiligten obliegenden Pflichten stehen schließlich in einem Verhältnis der Wechselseitigkeit (Nds. OVG, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 LA 1197/06 -, n.V., und Urteil vom 27.5.2010 - 2 LB 577/07 -, n. V.; abgedruckt im Urteil vom 25.3.2014 - 2 LB 92/13 -, juris Rn. 50 ff.).Die "Registrierungslage" ist zunächst auszuloten und auf dieser Grundlage ggf. ein konkretes Nachregistrierungsverfahren einzuleiten (Nds. OVG, Urteil vom 25.3.2014 - 2 LB 92/13 -, juris Rn. 64 ff.).
Rn. 76 Auch in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren waren - soweit ersichtlich - jeweils auch die Elterngeneration türkische Staatsangehörige und in das Personenstandsregister der Türkei eingetragen (siehe z.B. VG Hannover, Urteil vom 19.3.2007 - 2 A 319/05 - n.V. und Nds. OVG, Nichtzulassungsbeschluss vom 10.12.2007 - 2 LA 441/07 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 27.4.2010 - 2 A 6108/08 -, juris und Nds. OVG, Urteil vom 6.5.2013 - 2 LB 245/11 -, n. V.) oder wurde die Familienkonstellation nicht aufgeklärt bzw. widersprüchlich dargestellt (Nds. OVG, Urteil vom 25.3.2014 - 2 LB 92/13 -, juris Rn. 77 ff.).
- VG Hannover, 22.06.2022 - 5 A 1775/21
ARB 1/80; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Staatsangehörigkeit; Umgangsrecht
Die Ausländerbehörde hat eine Hinweis- und Anstoßpflicht (vgl. VG Hannover, Urteil vom 22.12.2021 - 5 A 1570/21 -, juris; Nds. OVG Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 LA 1197/06 -, n.V., und Urteil vom 27.5.2010 - 2 LB 577/07 -, n. V.; abgedruckt im Urteil vom 25.3.2014 - 2 LB 92/13 -, juris Rn. 50 ff.).Damit hat er seine Mitwirkungspflichten nicht im Ansatz erfüllt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25.3.2014 - 2 LB 92/13 -, juris Rn. 64 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".