Rechtsprechung
| OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremBesG § 28; BremBesG § 28 Abs 2; BremBesG § 3a; BremBesG § 3a Abs 2; BremHLBV; GG Art 3 Abs 1; GG Art 33 Abs 2; GG Art 33 Abs 5
Mindestleistungsbezüge - Alimentationsgrundsatz; Anrechnungsregelung; Berufungs-Leistungsbezüge; Besoldungsrecht; besondere Leistungsbezüge; Grundleistungsbezüge; Konsumtion von Leistungsbezügen; Leistungsbezüge Professor; Mindestleistungsbezüge; Systemwechsel im ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alimentationsgrundsatz; Anrechnungsregelung; Berufungs-Leistungsbezüge; Besoldungsrecht; besondere Leistungsbezüge; Grundleistungsbezüge; Konsumtion von Leistungsbezügen; Leistungsbezüge; Leistungsbezüge Professor; Mindestleistungsbezüge; Professorenbesoldung; ...
- rechtsportal.de
Anspruch eines Hochschulprofessors in Bremen auf Zahlung einer höheren Besoldung in Form von Professoren-Leistungsbezügen; Überprüfung der Neuregelung über die Gewährung von Mindestleistungsbezügen für bremische Professorinnen und Professoren in § 28 Abs. 2 BremBesG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 29.01.2019 - 6 K 717/16
- OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
- BVerwG - 2 C 3.20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Durch Urteil vom 14.02.2012 beanstandete das Bundesverfassungsgericht, dass die bei der Umstellung von der C-Besoldung auf die W-Besoldung durch das Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16.02.2002 (BGBl. I S. 686) bei gleichzeitiger Aufstockung des Gesamtvolumens von Leistungsbezügen herabgesetzten Grundgehaltssätze der Professorinnen und Professoren nicht mehr der zu gewährenden Mindestalimentation genügten und dass die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu gewähren, diesen Umstand nicht kompensieren könne, weil nicht sichergestellt sei, dass jeder Professor in den Genuss solcher Bezüge komme (BVerfG, Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).Es entsprach vielmehr seiner Absicht, durch die Gewährung unbefristeter und ruhegehaltfähiger Mindestleistungsbezüge die Besoldung dieses Personenkreises amtsangemessen auszugestalten, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - zur hessischen Professorenbesoldung umzusetzen (…vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucksache 18/941, S. 3, 9, 10).
Insgesamt setzen die Neuregelungen die Vorgaben um, die Art. 33 Abs. 5 GG an eine alimentative Ausgestaltung der Leistungsbezüge stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, BVerfGE 130, 263-318, Rn. 162).
Von dem weiten gesetzgeberischen Spielraum bei der Ausgestaltung des Alimentationsprinzips ist grundsätzlich auch das zweigliedrige System der Professorenbesoldung, bestehend aus festem Grundgehalt und unmittelbar von der individuellen Leistung des Beamten abhängigen Besoldungsbestandteilen gedeckt (BVerfG, Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, Rn. 154, 157, juris).
Die Leistungsbezüge unterfallen als Besoldungsbestandteile auch unabhängig davon dem Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG, ob ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "alimentativer" oder lediglich "additiver" Charakter zuzumessen ist, weil sie mangels allgemeiner Zugänglichkeit und Verstetigung nicht geeignet sind, die aufgrund zu niedriger Grundgehaltssätze bestehende Unteralimentation zu kompensieren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, Rn. 178, juris).
Über das Statusrecht ist das Besoldungsrecht mittelbar leistungsbezogen, indem Leistung mit Beförderung honoriert wird (BVerfG…, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 66; s.a. Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
Ob es sich dabei vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Intention, über die Zweispurigkeit der Professorenbesoldung unterschiedliche Leistungen in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung auch weiterhin im Besoldungsniveau abzubilden, um die zweckmäßigste und vernünftigste Lösung handelt, hat der Senat nicht zu überprüfen (BVerfG, Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, BVerfGE 130, 263-318, Rn. 148).
- BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16
Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Allerdings unterfallen die der Klägerin gewährten Berufungs-Leistungsbezüge und besonderen Leistungsbezüge als Teil der gesetzlichen Besoldung dem Schutz des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 - Rn. 12 f., juris …und vom 06.06.2019 - 2 C 18/18 - Rn. 10).Auch solche Besoldungsbestandteile, die oberhalb der Mindestalimentation liegen, unterliegen dem Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 -, Rn. 18 f., juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, dass eine Regelung, die bestimmt, dass eine im Zuge der Neugestaltung der Professorenbesoldung gewährte Erhöhung der Grundgehaltssätze teilweise auf bestehende Leistungsbezüge angerechnet werden, einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in Art. 33 Abs. 5 GG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 -, Rn. 21 ff., juris, zu § 69 Abs. 7 LBesG RP; BVerwG…, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 18/18 -, Rn. 10, juris zu Art. 4 § 2 Satz 1 ErhöhungsG NRW …und Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36/18 - Rn. 11, juris zu Art. 107a BayBesG).
Die Reduzierung der gewährten Leistungsbezüge durch Gesetz greife in diese eigenständige Rechtsposition ein (BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 -, Rn. 23 f., juris).
Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 -, BVerwGE 159, 375-387, Rn. 30).
- VG Bremen, 29.01.2019 - 6 K 717/16
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 LC 72/19 VG: 6 K 717/16 Im Namen des Volkes!.das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 08.02.2019 - 6 K 717/16 - abzuändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 03.09.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.02.2016 zu verurteilen, der Klägerin für die Zeit seit dem 01.12.2015 zusätzlich zu den gewährten Berufungs- und besonderen Leistungsbezügen die Mindestleistungsbezüge aus § 3a Abs. 2 BremBesG a.F. und § 28 Abs. 2 BremBesG in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen,.
hilfsweise, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 08.02.2019 - 6 K 717/16 - festzustellen, dass die durch § 3a Abs. 2 Satz 1 BremBesG in der Fassung des Art. 3 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 (BremGBl. S 546) für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 und durch § 28 Abs. 2 Satz 1 BremBesG für den Zeitraum ab dem 01.01.2017 vorgesehene Anrechnung oder Berücksichtigung der der Klägerin gewährten Berufungs-Leistungsbezüge und besonderen Leistungsbezüge bei der Bestimmung des Anspruchs auf die Gewährung von Mindestleistungsbezügen verfassungswidrig ist.
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 18.18
Alimentationsprinzip; Anrechnung; Anrechnungsregelung; Berufungsvereinbarung; …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Allerdings unterfallen die der Klägerin gewährten Berufungs-Leistungsbezüge und besonderen Leistungsbezüge als Teil der gesetzlichen Besoldung dem Schutz des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 - Rn. 12 f., juris und vom 06.06.2019 - 2 C 18/18 - Rn. 10).Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, dass eine Regelung, die bestimmt, dass eine im Zuge der Neugestaltung der Professorenbesoldung gewährte Erhöhung der Grundgehaltssätze teilweise auf bestehende Leistungsbezüge angerechnet werden, einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in Art. 33 Abs. 5 GG darstellt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 -, Rn. 21 ff., juris, zu § 69 Abs. 7 LBesG RP; BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 18/18 -, Rn. 10, juris zu Art. 4 § 2 Satz 1 ErhöhungsG NRW …und Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36/18 - Rn. 11, juris zu Art. 107a BayBesG).
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 36.18
Zustehen der Grundgehaltserhöhung eines an einer Hochschule tätigen Professors …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, dass eine Regelung, die bestimmt, dass eine im Zuge der Neugestaltung der Professorenbesoldung gewährte Erhöhung der Grundgehaltssätze teilweise auf bestehende Leistungsbezüge angerechnet werden, einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in Art. 33 Abs. 5 GG darstellt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 -, Rn. 21 ff., juris, zu § 69 Abs. 7 LBesG RP; BVerwG…, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 18/18 -, Rn. 10, juris zu Art. 4 § 2 Satz 1 ErhöhungsG NRW und Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36/18 - Rn. 11, juris zu Art. 107a BayBesG).Denn zu den Kennzeichen des Statusamts zählen lediglich die Zuordnung zu einer bestimmten Laufbahn und Laufbahngruppe, die Amtsbezeichnung und die Besoldungsgruppe (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 ) bzw. "das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe" (BVerwG…, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 10), nicht aber Leistungsbezüge von Professoren (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36/18 -, Rn. 20, juris).
- VGH Bayern, 23.10.2018 - 3 BV 16.382
Verfassungsgemäßheit der Verringerung der Leistungsbezüge bei der …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Die Vergabe neuer Leistungsbezüge seit dem Stichtag wäre dann unter Berücksichtigung des erhöhten Grundgehalts und daher aller Voraussicht nach in geringerer Höhe erfolgt (vgl. zur bayerischen Rechtslage BayVGH, Urteil vom 23.10.2018 - 3 BV 16.382 -, Rn. 46, juris).Eine Angleichung des Besoldungsniveaus ist vielmehr Konsequenz der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Rückumgestaltung des Besoldungssystems (BayVGH, Urteil vom 23.10.2018 - 3 BV 16.382 -, Rn. 44, juris).
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09
Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
In diesem Fall ist aus Gründen der Prozessökonomie das Vorverfahren insgesamt entbehrlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - Rn. 24 ff., juris…, vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Rn. 35 ff., juris …und vom 21.02.2019 - 2 C 50/16 -, Rn. 30, juris).Aus Gründen der Prozessökonomie ist ein Vorverfahren entbehrlich, wenn sich der Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - Rn. 24 ff., juris …und vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Rn. 35 ff., juris).
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
In diesem Fall ist aus Gründen der Prozessökonomie das Vorverfahren insgesamt entbehrlich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - Rn. 24 ff., juris, vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Rn. 35 ff., juris …und vom 21.02.2019 - 2 C 50/16 -, Rn. 30, juris).Aus Gründen der Prozessökonomie ist ein Vorverfahren entbehrlich, wenn sich der Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - Rn. 24 ff., juris und vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Rn. 35 ff., juris).
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16
Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren; …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
In diesem Fall ist aus Gründen der Prozessökonomie das Vorverfahren insgesamt entbehrlich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - Rn. 24 ff., juris…, vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Rn. 35 ff., juris und vom 21.02.2019 - 2 C 50/16 -, Rn. 30, juris).Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass ein Widerspruch der Klägerin zum Erfolg geführt hätte (BVerwG, Urteil vom 21.02.2019 - 2 C 50/16 -, Rn. 30, juris).
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
Auszug aus OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Über das Statusrecht ist das Besoldungsrecht mittelbar leistungsbezogen, indem Leistung mit Beförderung honoriert wird (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 66; s.a. Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ). - BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß
- BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Beamtenversorgungsgesetz
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 Sa 488/16
Mindestleistungsbezüge nach § 30 Abs 2 BesG BB
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04
Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 4.22
Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig
Dies ergibt sich aus der vom Senat im Revisionsverfahren eingeholten Stellungnahme der Hochschule Bremen vom 6. Dezember 2022 (vgl. auch die Feststellungen zur Verwaltungspraxis der Beklagten in diesen Fällen durch das OVG Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 - NordÖR 2020, 352 Rn. 56).In Fällen der Gruppe 2 hat die Beklagte dagegen die nach dem 1. Januar 2013 wegen der Befristung von früheren Leistungsbezügen neu zu gewährenden Leistungsbezüge lediglich unter Berücksichtigung der Mindestleistungsbezüge gewährt (vgl. die Fallkonstellation des Berufungsverfahrens vor dem OVG Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 - NordÖR 2020, 352; das vor dem Senat geführte Revisionsverfahren - 2 C 3.20 - ist durch einen Vergleich beendet worden, nachdem der Senat in der Revisionsverhandlung auf die mit dem unklaren Wortlaut verbundenen Probleme bei der Anwendung der Vorschriften hingewiesen hatte).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 11/19
Erfolglose Klage eines Universitätsprofessors gegen die Anrechnung seines …
Zwar hat der schleswig-holsteinische Gesetzgeber in Bezug auf die einzeln gewährten Leistungszulagen eine Vollkonsumtion der Leistungszulagen bis zur Höhe der Besoldungserhöhung vorgesehen, während die Mehrzahl der anderen Bundesländer, deren Gesetze bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren gewesen sind, entweder einen Sockelbetrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: Sockelbetrag in Höhe von 150 Euro) oder eine prozentual nur anteilige Anrechnung der Leistungsbezüge vorgesehen haben (vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Karlsruhe…, Urteil vom 21. August 2020 - 7 K 4059/19 -, juris, Rn. 3: 50 Prozent; Bayern: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 35.18 -, juris: 50 Prozent; Hessen: Hessischer VGH…, Urteil vom 12. November 2020 - 1 A 1892/15 -, juris, Rn. 15: 50 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern: OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern - 2 LB 28/17 - : 75 Prozent; Niedersachsen: VG Hannover…, Urteil vom 28. Februar 2017 - 13 A 1443/15 -, juris, Rn. 5: 50 Prozent; Nordrhein-Westfalen: BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 -, juris, Rn. 14: 45 Prozent; Saarland: Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 3: 80 Prozent; Sachsen: Sächsisches OVG…, Urteil vom 22. Juni 2020 - 2 A 1155/18 -, juris, Rn. 14 ff.: vollständige Anrechnung der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge auf die Überleistungszulage und bis zu 70 % auf die Grundgehaltserhöhung; Sachsen-Anhalt: VG Magdeburg…, Urteil vom 18. Mai 2017 - 5 A 749/14 -, juris, Rn. 29, 35: vollständige Konsumtion der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, dafür Anrechnung der besonderen Leistungsbezüge nur in Höhe von 50 Prozent; anders Hansestadt Bremen: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 46 ff.: vollständige Anrechnung besonderer Leistungsbezüge auf die statt einer Besoldungserhöhung gewährten Mindestleistungsbezüge).Art. 33 Abs. 5 GG schützt nicht seine durch Leistungsbezüge erworbene relative Position im Besoldungsgefüge im Vergleich zu anderen Hochschullehrern seiner Besoldungsgruppe (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 72).
Vielmehr liegt eine gewisse Nivellierung in der Konsequenz der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Umgestaltung des Besoldungssystems(vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 23. Oktober 2018 - 3 BV 16.382 -, juris, Rn. 44; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 78).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19
Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung …
Zwar hat der schleswig-holsteinische Gesetzgeber in Bezug auf die einzeln gewährten Leistungszulagen eine Vollkonsumtion der Leistungszulagen bis zur Höhe der Besoldungserhöhung vorgesehen, während die Mehrzahl der anderen Bundesländer, deren Gesetze bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren gewesen sind, entweder einen Sockelbetrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: Sockelbetrag in Höhe von 150 Euro) oder eine prozentual nur anteilige Anrechnung der Leistungsbezüge vorgesehen haben (vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Karlsruhe…, Urteil vom 21. August 2020 - 7 K 4059/19 -, juris, Rn. 3: 50 Prozent; Bayern: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 35.18 -, juris: 50 Prozent; Hessen: Hessischer VGH…, Urteil vom 12. November 2020 - 1 A 1892/15 -, juris, Rn. 15: 50 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern: OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern - 2 LB 28/17 - : 75 Prozent; Niedersachsen: VG ver…, Urteil vom 28. Februar 2017 - 13 A 1443/15 -, juris, Rn. 5: 50 Prozent; Nordrhein-Westfalen: BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 -, juris, Rn. 14: 45 Prozent; Saarland: Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 3: 80 Prozent; Sachsen: Sächsisches OVG…, Urteil vom 22. Juni 2020 - 2 A 1155/18 -, juris, Rn. 14 ff.: vollständige Anrechnung der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge auf die Überleistungszulage und bis zu 70 % auf die Grundgehaltserhöhung; Sachsen-Anhalt: VG Magdeburg…, Urteil vom 18. Mai 2017 - 5 A 749/14 -, juris, Rn. 29, 35: vollständige Konsumtion der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, dafür Anrechnung der besonderen Leistungsbezüge nur in Höhe von 50 Prozent; anders Hansestadt Bremen: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 46 ff.: vollständige Anrechnung besonderer Leistungsbezüge auf die statt einer Besoldungserhöhung gewährten Mindestleistungsbezüge).Art. 33 Abs. 5 GG schützt nicht seine durch Leistungsbezüge erworbene relative Position im Besoldungsgefüge im Vergleich zu anderen Hochschullehrern seiner Besoldungsgruppe (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 72).
Vielmehr liegt eine gewisse Nivellierung in der Konsequenz der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Umgestaltung des Besoldungssystems(vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 23. Oktober 2018 - 3 BV 16.382 -, juris, Rn. 44; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 78).
- OVG Hamburg, 25.03.2022 - 5 Bf 185/20
Unterschiedliche Statusämter von Hochschullehrern; Besoldung; Leistungsprinzip
Dass bei einer stärkeren Betonung der nicht leistungsbezogenen Besoldungsbestandteile die leistungsbezogene Komponente an Bedeutung verliert, liegt angesichts begrenzter finanzieller Mittel des Landeshaushalts in der Natur der Sache (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 22.1.2020, 2 LC 72/19, NordÖR 2020, 352, juris Rn. 77).Leistungsbezüge von Hochschullehrern betreffen hingegen nicht ihr Statusamt (…BVerwG, Urt. v. 6.6.2019, 2 C 18/18, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 153, juris Rn. 19;… Urt. v. 6.6.2019, 2 C 36/18, juris Rn. 20;… ebenso: OVG Schleswig, Urt. v. 29.4.2021, 2 LB 11/19, juris Rn. 88; OVG Bremen, Urt. v. 22.1.2020, 2 LC 72/19, NordÖR 2020, 352, juris Rn. 72;… VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2020, 1 A 1892/15, ZBR 2021, 276, juris Rn. 48;… OVG Saarlouis, Urt. v. 28.10.2020, 1 A 238/18, Schütz BeamtR ES/C I 1 Nr. 69, juris Rn. 104 ff.).
- OVG Saarland, 28.10.2020 - 1 A 238/18
Verminderung der Leistungsbezüge nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BesG SL …
Seine Entscheidung, nicht auf Dauer angelegte Leistungsbezüge von der Anrechnungsregelung auszunehmen, ist ersichtlich der Absicht geschuldet, die Gesamtbesoldung nur für solche Professorinnen und Professoren tatsächlich zu erhöhen, deren Alimentation schon der Höhe nach nicht den verfassungsgerichtlichen Vorgaben entspricht.[vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22.1.2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rdnr. 76][vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22.1.2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rdnr. 76] Mit der Neuregelung hat sich der Gesetzgeber ferner dazu entschlossen, zulasten der zusätzlichen Leistungskomponente der Professorenbesoldung wieder stärker die mittelbare Verwirklichung des Leistungsprinzips über das Statusrecht in den Vordergrund zu stellen, und damit bewusst in Kauf genommen, dass die Berufungsleistungsbezüge und besonderen verstetigten Leistungsbezüge als Instrumente, Leistungsanreize für Hochschullehrer zu setzen, in den Hintergrund treten.[OVG Bremen a.a.O., Rdnr. 77][OVG Bremen a.a.O., Rdnr. 77] Im Gesetzentwurf der saarländischen Landesregierung ist diesbezüglich ausgeführt, die Neuregelung berücksichtige im Wege einer differenzierten Anrechnung die unterschiedliche Nähe der verschiedenen Leistungsbezüge zum Grundgehalt.
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