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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9029
OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98 (https://dejure.org/1998,9029)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.1998 - 2 M 1/98 (https://dejure.org/1998,9029)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 (https://dejure.org/1998,9029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortiger Vollzug; Beseitigungsverfügung; Eingriff in Natur und Landschaft; Schilfgürtel; Binnensee; Stegkonzept; Beseitigungsverfügung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 B 27/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.1994 - 1 L 23/93

    Bootssteg; Landschaftspflege; Bestandsschutz; Beseitigungsanordnung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    In § 37 Abs. 1 Satz 2 LNatSchG ist - unverändert gegenüber dem vorherigen Recht (vgl. dazu Urt. d. 1. Senats v. 20.07.1994 - 1 L 23/93 -, SchlHA 1995, 243) - daran festgehalten worden, daß Genehmigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen für gemeinschaftliche Anlagen erteilt werden sollen.

    In diesem Zusammenhang kann nicht beansprucht werden, daß der Antragsgegner zeitgleich alle ähnlichen oder gleichgelagerten Fälle erfaßt; dies liefe auf eine Verhinderung von Beseitigungsverfügungen hinaus (Urt. d. 1. Senats v. 20.07.1994, a.a.O., S. 244).

  • BVerwG, 09.10.1981 - 3 B 45.81

    Reimportierte Fertigarzneimittel - Arzneimittel-Packungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Der Antragsgegner hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß es dem rechtsstaatlichen Ordnungsprinzip widersprechen würde, wenn der die Erteilung der - gegebenenfalls erforderlichen - Genehmigung abwartende Bürger gegenüber demjenigen benachteiligt würde, der sein Vorhaben unmittelbar umsetzt (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 4 B 133.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Ein Bestandsschutz könnte, läge er vor, allenfalls die Beseitigung des früheren Steges hindern, nicht aber die formelle oder materielle Rechtmäßigkeit oder (gar) einen Anspruch auf die Genehmigung eines neuen Ersatzsteges erzeugen (BVerwG, Beschl. v. 04.08.1983 - 4 B 133.83 -, ENSH, 09 Nr. 8, S. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 L 219/95

    Beseitigungsanordnung; Bootssteg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Danach kommt es - entscheidend - auf die objektive Eignung des Steges als Bootssteg an, um die Anwendbarkeit des § 37 LNatSchG zu begründen (Urt. v. 28.02.1996 -1 L 219/95 -, UA, S. 14).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.01.1983 - 1 A 43/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Unabhängig davon ist ein Steg der vorliegenden Art auch als bauliche Anlage i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 1 LNatSchG anzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.1.1983, 1 A 43/80, SchlHA 1983, 169), so daß ein genehmigungsbedürftiger Eingriff auch unter diesem Aspekt vorliegt.
  • VG Schleswig, 14.09.2026 - 2 B 19/26

    Anwendbarkeit der Jahresfrist des § 11 Abs. 8 Satz 6 LNatSchG

    Dem rechtsstaatlichen Ordnungsprinzip würde es widersprechen, wenn der die Erteilung der - gegebenenfalls erforderlichen - Genehmigung abwartende Bürger gegenüber demjenigen benachteiligt würde, der sein Vorhaben unmittelbar umsetzt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - Rn. 3, juris m.w.N.).
  • VG Schleswig, 20.03.2025 - 2 A 119/23

    Genehmigungspflicht für Errichtung eines Badestegs nach NatSchG SH 2010 § 36 Abs …

    Rn. 26 Zwar bestehen nach Auffassung der Kammer vor allem im Hinblick auf die in § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wertung gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Errichtung des (Bade-)Steges einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt (siehe auch ausdrücklich OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - juris, Rn. 8).

    (vgl. OVG Schleswig, vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 -, juris Rn. 8 unter Verweis auf OVG Schleswig…, Urteil vom 20. Juli 1994 - 1 L 23/93 -, juris Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - 11 N 34.12

    Steganlage; Scharmützelsee; Bestandsschutz; Ersatzbau

    Folglich kommt es auch darauf an, ob sich die Anlage durch sukzessive Instandsetzungsmaßnahmen unbegrenzt erhalten lässt, oder ob sie wegen der gleichzeitig eintretenden Alterung der tragenden Elemente zu gegebener Zeit durch einen - wiederum genehmigungspflichtigen - Neubau ersetzt werden müsste (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98, bei Juris, Rz. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2005 - 1 MB 16/05

    Begründung des Sofortvollzugs einer Ordnungsverfügung bei naturschutzrechtlichen …

    In Fällen der vorliegenden Art genügt es für die Begründung des Sofortvollzugs, wenn naturschutzrechtliche Gefährdungen vorliegen, die - wenn sie sich bestätigen - nicht oder nur schwer rückgängig zu machende Veränderungen des zu erhaltenden Naturzustandes bewirken (vgl. Beschl. des 2. Senats vom 27.05.1998, 2 M 1/98, NordÖR 1998, 454 und vom 27.07.2000, 2 M 3/00, NordÖR 2000, 372).
  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der …

    Im Bereich des Naturschutzrechtes rechtfertigt bereits das Interesse an der Wahrung und Einhaltung der Rechtsordnung im Regelfall ein besonderes Vollzugsinteresse, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, für die nach geltendem Recht ein Genehmigungserfordernis in Betracht kommt (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 -, Rn. 3, juris).
  • VG Schleswig, 28.11.2016 - 1 B 69/16

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen …

    Im Bereich des Naturschutzrechtes rechtfertigt daneben bereits das Interesse an der Wahrung und Einhaltung der Rechtsordnung im Regelfall ein überwiegendes Vollzugsinteresse, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, für die nach geltendem Recht - wie vorliegend - ein Genehmigungserfordernis in Betracht kommt (§ 67 Abs. 1 BNatSchG; vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. Juli 1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 -, Rn. 3, juris).
  • VG Berlin, 09.05.2014 - 10 K 69.12

    Beibehaltung eines Bootsstegs im Naturschutzgebiet

    Bestandsschutz kann nur der Beseitigung eines bestehenden und genehmigten Steges entgegengehalten werden; er besteht für rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen gegenüber späteren Rechtsänderungen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - zitiert nach juris, sowie Urteil der Kammer vom 10. Februar 2012 - VG 10 K 30.10 -).
  • OVG Saarland, 06.08.2002 - 2 U 3/02

    Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines personenbeförderungsrechtlichen …

    Was die Einwendungen betreffend die von der Ast. befürchtete Beeinträchtigung der Standsicherheit ihres Kirchengebäudes und den vorgesehenen Eingriff in das Friedhofsgelände anbelangt, ist für die Beurteilung im Ansatz festzuhalten, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss, der seine Rechtsgrundlage in den §§ 28, 29 PBefG findet (vgl. zu einem früheren Bauabschnitt des Projekts Senatsurt. v. 28.4. 1998 - 2 M 1/98) nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • VG Schleswig, 08.12.2025 - 2 B 20/25

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung: Anforderungen an eine Störerauswahl

    Dabei ist die Bekämpfung einer negativen Vorbildwirkung grundsätzlich dazu geeignet, ein besonderes Interesse am Vollzug einer Beseitigungsanordnung zu begründen (vgl. zum Ganzen: OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - juris, Rn. 3).
  • VG Schleswig, 16.01.2025 - 2 B 39/24

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Im Bereich des Naturschutzrechtes rechtfertigt bereits das Interesse an der Wahrung und Einhaltung der Rechtsordnung im Regelfall ein besonderes Vollzugsinteresse, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, für die nach geltendem Recht ein Genehmigungserfordernis in Betracht kommt (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Saarland, 19.11.2003 - 1 M 2/03

    Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

  • VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11

    Anforderungen an eine wasserrechtliche Duldungsanordnung

  • VG Schleswig, 15.04.2025 - 2 B 4/25

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung; Erweiterung einer Steganlage am …

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