Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 9 - Eigentumsbindung, Befreiungen (§§ 65 - 68) |
(1) 1Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn
2Im Rahmen des Kapitels 5 gilt Satz 1 nur für die §§ 39 und 40, 42 und 43.
(2) 1Von den Verboten des § 33 Absatz 1 Satz 1 und des § 44 sowie von Geboten und Verboten im Sinne des § 32 Absatz 3 kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. 2Im Fall des Verbringens von Tieren oder Pflanzen aus dem Ausland wird die Befreiung vom Bundesamt für Naturschutz gewährt.
(3) 1Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 2§ 15 Absatz 1 bis 4 und Absatz 6 sowie § 17 Absatz 5 und 7 finden auch dann Anwendung, wenn kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 vorliegt.
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Rechtsprechung zu § 67 BNatSchG
739 Entscheidungen zu § 67 BNatSchG in unserer Datenbank:
- VG Halle, 10.01.2025 - 4 B 296/24
Erteilung einer Befreiung von naturschutzrechtlichen Verboten; Berücksichtigung ...
- VG Karlsruhe, 05.08.2026 - 3 K 1845/24
Karlsruhe: Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme wegen Fällung einer Heldbock-Eiche ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2026 - 7 A 3.26
Windenergieanlagen; immissionsschutzrechtliche Genehmigungen; Untätigkeitsklagen; ...
- OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 4 LB 68/24
Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung nach ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17
Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall; ...
- VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17
- OVG Niedersachsen, 26.08.2026 - 4 KN 202/21
Natura 2000-Gebiet; Unterschutzstellungserlass; anitzipiertes ...
- BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Rechtskräftiger Urteile; Ausgleichsregelung; Befreiung; Belastung; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 26.03.2026 - 10 C 3.25
Entschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
Zur Frage eines naturschutzrechtlichen Entschädigungsanspruchs - hier: ...
- BVerwG, 26.03.2026 - 10 C 3.25
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2025 - 8 A 10870/24
Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Erteilung von ...
Querverweise
Auf § 67 BNatSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
- § 19 (Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Biotopverbund, geschützte Teile von Natur und Landschaft, gentechnisch veränderte Organismen
- § 31 (Geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlicher Schutz von Alleen (zu § 29 BNatSchG))
- Vorkaufsrecht, Eigentumsbindung, Befreiungen
- Organisation und Zuständigkeit
- § 58 (Sachliche Zuständigkeit der Naturschutzbehörden)