Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 9 - Eigentumsbindung, Befreiungen (§§ 65 - 68) |
(1) 1Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder Naturschutzrecht der Länder zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. 2Weiter gehende Regelungen der Länder bleiben unberührt.
(2) Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen.
(3) Die Befugnis der Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten, richtet sich nach Landesrecht.
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Rechtsprechung zu § 65 BNatSchG
50 Entscheidungen zu § 65 BNatSchG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 13.08.2026 - 4K1873/24
- OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 156/15
Verhinderung des Eindringens von Wisenten in ein Waldgebiet ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 175/17
Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente ...
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17
Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente ...
- OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 153/15
Wisentherde im Rothaargebirge: Waldbauern müssen Beeinträchtigungen nicht mehr ...
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 175/17
- OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Antragsgegner; Biotoptypenkartierung; Duldungspflicht; Erlaubnisvorbehalt; ...
- OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 4 ME 84/23
Mehrere Verhaltens- oder Zustandsstörer bei Erlass einer naturschutzrechtlichen ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 A 11313/21
Illegaler Eingriff in Natur und Landschaft; Rechtsgrundlage für eine ...
- VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137
Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 10.02.2022 - 14 CS 21.2264
Zum Anspruch auf mündliche Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutz ...
- VGH Bayern, 10.02.2022 - 14 CS 21.2264
Querverweise
Auf § 65 BNatSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Vorkaufsrecht, Eigentumsbindung, Befreiungen
- § 52 (Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht (zu § 65 BNatSchG))