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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11959
OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18 (https://dejure.org/2019,11959)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.04.2019 - 2 M 110/18 (https://dejure.org/2019,11959)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. April 2019 - 2 M 110/18 (https://dejure.org/2019,11959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsandrohung; Antragstellung; Ausbildungsduldung; Beschäftigungserlaubnis; Lehrlingsrolle; Sozialleistung; Erteilung einer Au...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausschlussgrundes für die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit; Finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von AsylbLG -Leistungen; Erlass einer Abschiebungsandrohung statt einer Abschiebungsanordnung; Beabsichtigte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 18 B 148/17

    Duldung eines Ausländers wegen dringender persönlicher Gründe aufgrund Erteilung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Der Ausschlussgrund erfasst alle Maßnahmen, die bei typisierender Betrachtung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einer beabsichtigten Abschiebung stehen (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, InfAuslR 2017, 15 und juris, Rdnr. 21; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 13.03.2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rdnr. 19;… OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris, Rdnr. 12;… BayVGH, a. a. O., Rdnr. 16).

    Es kann dahinstehen, welche Nachweise mit dem Antrag vorzulegen oder vorzutragen sind (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 13.03.2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rdnr. 25 mit einer Zusammenfassung der in der Rechtsprechung insoweit gestellten Anforderungen).

    Daher ist es ausreichend, wenn der Nachweis über die Eintragung des bei der Antragstellung vorgelegten Ausbildungsvertrags zeitnah nachgereicht wird (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 13.03.2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rdnr. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18

    Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV nicht erforderlich (vgl. Beschl. des Senats vom 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, juris, Rdnr. 28 , m. w. N.).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein entsprechender Antrag bereits gestellt worden ist (vgl. Beschl. des Senats vom 23.10.2018, a. a. O.).

    Insbesondere können die Tatbestandselemente, die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG als anspruchsbegründend oder als Ausschlusstatbestände normiert sind, nicht mit einer dem Wortlaut der Neuregelung und dem Willen des Gesetzgebers entgegenlaufenden Intention erneut zum Gegenstand behördlicher Ermessenserwägungen gemacht werden (Beschl. des Senats vom 23.10.2018, a. a. O., Rdnr. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Der Ausschlussgrund erfasst alle Maßnahmen, die bei typisierender Betrachtung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einer beabsichtigten Abschiebung stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, InfAuslR 2017, 15 und juris, Rdnr. 21;… OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 13.03.2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rdnr. 19;… OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 30.07.2018 - 4 MB 70/18 -, juris, Rdnr. 12;… BayVGH, a. a. O., Rdnr. 16).

    Nicht erforderlich ist es, dass das Ausbildungsverhältnis bereits in der Weise in zeitlicher Hinsicht begonnen haben muss, dass sich der Betroffene an seinem Ausbildungsplatz eingefunden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2016, a. a. O., Rdnr. 15).

  • OVG Saarland, 26.09.2017 - 2 B 467/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung für einen entgegen eines Einreise und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Wie in einem vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 26.09.2017 (2 B 467/17) entschiedenen Fall sei von bevorstehenden konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung auszugehen, weil der Durchführung der Abschiebung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegengestanden hätten.

    Rn. 14 Der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes lag schon insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, als dort bereits ein Termin für die Abschiebung vorgesehen war, der jedoch wegen der Notwendigkeit der erneuten Zustellung des Bundesamtsbescheides storniert und verschoben wurde (vgl. OVG Saarl. Beschl. vom 26.09.2017 - 2 B 467/17 -, juris, Rdnr. 10).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 19 CE 18.1725

    Keine Ausbildungsduldung bei Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor, sobald die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden ist, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten (BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, juris, Rdnr. 16).

    Rn. 11 Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung abzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019, a. a. O., Rdnr. 18).

  • VG Neustadt, 12.10.2016 - 2 L 680/16

    Erteilung einer Duldung zur Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Ob für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, nach Vorlage des Ausbildungsvertrags auf den ggf. späteren Zeitpunkt der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in die sog. Lehrlingsrolle abzustellen ist (offen gelassen: VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 12.10.2016 - 2 L 680/16.NW -, juris, Rdnr. 8), kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    In der Rechtsprechung wird zwar die Auffassung vertreten, dass die Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG eine bevorstehende konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung darstelle, wenn diese Anordnung im Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung vollziehbar sei (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, DVBl. 2017, 330 und juris, Rdnr. 20).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Die Beschäftigung als Auszubildender zum Restaurantfachmann bei dem Betrieb "C." wird von der Erlaubnis der Tätigkeit als Pizzabäcker bei einem anderen Unternehmen ohnehin nicht erfasst sein, da die Beschäftigungserlaubnis für die Aufnahme der konkreten Berufsausbildung erforderlich ist (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris, Rdnr. 7).
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Rn. 15 Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung stellen unterschiedliche Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung dar (BVerwG, Beschl. vom 23.10.2015 - 1 B 41.15 -, juris, Rdnr. 15).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
    Es genügt nicht, dass der Bezug von Sozialleistungen beiläufig verfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (vgl. - zu § 120 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 BSHG in der bis zum 31.10.1993 geltenden Fassung -: BVerwG, Urt. vom 04.06.1992 - 5 C 22.87 -, BVerwGE 90, 212, und juris, Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem …

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 298/18

    Aufnahme der staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten qualifizierten …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18

    Ausbildungsduldung nach § 60 Abs. 2 Satz 4 AufenthG 2004 im Wege der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18

    Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

    Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor, sobald die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden ist, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten, ohne dass bereits ein bestimmter Zeitpunkt für die Abschiebung feststehen muss (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, a.a.O. RdNr. 16; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).

    Ferner kommen die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung im Abschiebezielstaat zur Vorbereitung der Abschiebung, die Erstellung eines Rückübernahmeersuchens, das Abschiebungsersuchen der Ausländerbehörde gegenüber der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Behörde oder die Veranlassung einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit oder die Beantragung von Abschiebungshaft in Betracht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.08.2018 - 13 ME 298/18 -, juris RdNr. 10; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung abzustellen (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, a.a.O. RdNr. 18; OVG SH, Beschl. v. 28.02.2019 - 4 MB 132/18 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).

    Es reicht aus, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die begehrte Ausbildung besteht (…vgl. Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).

    Es hieße den Willen des Gesetzgebers, einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung zu schaffen, zu konterkarieren, würden die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG detailliert geregelten Anspruchs- und Ausschlussvoraussetzungen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 3 AufenthG mit anderem Gewicht und anderer Zielrichtung in das Ermessen der Behörde eingestellt werden können (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris RdNr. 12;… Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).

  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 10 C 22.273

    PKH für Klage auf Ausbildungsduldung

    Rn. 23 Die vorzulegenden Antragsunterlagen bestehen grundsätzlich aus dem ausgefüllten Antragsformular und dem Nachweis der zuständigen Berufsausbildungsinstitution, insbesondere dem Berufsausbildungsvertrag (…vgl. SächsOVG, B.v. 10.1.2022 - 3 B 412/21 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 28.9.2020 - 10 CE 20.2081 - juris Rn. 7; vgl. bereits zu § 60a Abs. 2 Satz 4 a.F: OVG NW, B.v. 1.4.2019 - 2 M 110/18 - juris Rn. 12;… vgl. Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 60c Rn. 15).
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