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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13342
OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06 (https://dejure.org/2006,13342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 M 114/06 (https://dejure.org/2006,13342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 (https://dejure.org/2006,13342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 10 III 2; ; AufenthG § 25 IV 2; ; AufenthG § 58 II; ; AufenthG § 60a II

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 58 Abs. 2 S. 2
    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, außergewöhnliche Härte, Integration, Aufenthaltsdauer, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet, Zuwanderungsgesetz, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Duldung, Ausreisepflicht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Aussetzung der Abschiebung

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Aussetzung der Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer "besonderer Lage" für die Unzumutbarkeit der Ausreise eines Asylbewerbers; Anspruch auf Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen besonderer Härte und außergewöhnlicher Sondersituation; Möglichkeit der Verlängerung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2005 - 11 S 1099/04

    Maßgebliches Recht bei Prüfung der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Diese Bestimmung entspricht inhaltlich weitgehend der Regelung des § 30 Abs. 2 AuslG (…vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 15/420, S. 79 f.; VGH BW, Beschl. v. 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, VBlBW 2006, 36) mit der Folge, dass weiterhin eine besondere, für andere Ausländer in vergleichbarer Lage nicht gegebene Situation vorliegen muss, die eine Ausreise als nicht zumutbar erscheinen lässt (…vgl. Beschl. d. Senats v. 14.02.2006 - 2 M 106/06 - vgl. zu § 30 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 14.00 -, InfAuslR 2001, 72).

    Das Vorliegen einer Sondersituation des Ausländers ist aber - unabhängig davon, ob der Gesetzgeber mit diesem "Verzicht" den Anwendungsbereich des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG gegenüber der Vorgängerregelung hat erweitern wollen - nach wie vor erforderlich; dies gebieten die unverändert gebliebenen Merkmale "besondere Umstände des Einzelfalls" und "außergewöhnliche Härte" (vgl. VGH BW, Beschl. v. 09.02.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Bei tatsächlicher Unmöglichkeit dürfte es nicht darauf ankommen, ob der Ausländer freiwillig ausreisen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Es war (bislang) in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass mit der Bestimmung der Ausreisefrist die vollziehbare Ausreisepflicht dahin modifiziert wird, dass der Ausländer sich bis zum Ablauf der Frist noch im Bundesgebiet aufhalten darf (BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, InfAuslR 1998, 217).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Diese Bestimmung entspricht inhaltlich weitgehend der Regelung des § 30 Abs. 2 AuslG (…vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 15/420, S. 79 f.; VGH BW, Beschl. v. 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, VBlBW 2006, 36) mit der Folge, dass weiterhin eine besondere, für andere Ausländer in vergleichbarer Lage nicht gegebene Situation vorliegen muss, die eine Ausreise als nicht zumutbar erscheinen lässt (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.02.2006 - 2 M 106/06 - vgl. zu § 30 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 14.00 -, InfAuslR 2001, 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - 18 B 1207/04

    Aufenthaltstitel Verlängerung außergewöhnliche Härte Aufenthaltsbeendigung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Eine solche - besondere - Lage kann beispielsweise gegeben sein, wenn ein Ausländer in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maß verwurzelt ist, weil er hier seine wesentliche Sozialisation erfahren hat (vgl. zu einem solchen Fall: OVG NW, Beschl. v. 20.05.2005 - 18 B 1207/04 - Juris: Einreise im Alter von sieben Jahren mit Eltern und Geschwistern, ununterbrochener Aufenthalt mit der gesamten Familie im Bundesgebiet über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren mit regelmäßiger Verlängerung von Aufenthaltsbefugnissen, Schulausbildung mit Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse mit anschließender beruflicher Tätigkeit).
  • BFH, 03.02.2000 - III R 30/98

    Persönliche Voraussetzungen für Investitionszulage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Eine gegen den Wortlaut vorzunehmende Auslegung einer Vorschrift kommt in Betracht, wenn die auf den Wortlaut abstellende Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (vgl. BFH, Urt. v. 03.02.2000 - III R 30/98 - BFHE 190, 569).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass eine Aussetzung der Abschiebung erst in Betracht kommt, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar geworden ist (vgl. Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 60a RdNr. 73, m. w. Nachw., sowie zu § 55 AuslG: VGH BW, Beschl. v. 03.11.1995 - 13 S 2185/95 -, DVBl 1996, 209).
  • VG Braunschweig, 01.06.2005 - 6 B 60/05

    Ablauf der Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Androhung der Abschiebung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Der Ablauf einer gesetzten Ausreisepflicht ist zwar in dieser Bestimmung nicht (ausdrücklich) als weiteres Tatbestandsmerkmal für die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht genannt; um einen Wertungswiderspruch zu den in § 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG geregelten Fällen des Eintritts der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht zu vermeiden, ist die in der zuletzt genannten Regelung normierte (weitere) Voraussetzung, dass eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, auch für die Fälle des § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu fordern (…so auch Funke-Kaiser, a. a. O., § 58 RdNrn. 6 ff.; a. A.: VG Braunschweig, Beschl. v. 01.06.2005 - 6 B 60/05 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 6 S 339/95

    Leistungen nach dem AsylbLG - zum betroffenen Personenkreis im Sinne des AsylbLG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Zutreffend weist allerdings Funke-Kaiser (…a. a. O., § 58 RdNr. 7) darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung von dem bis zum Inkrafttreten des AufenthG geltenden (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 1 AuslG) Grundsatz abgewichen ist, dass die Bestimmung einer Ausreisefrist regelmäßig die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraussetzt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.03.1995 - 6 S 339/75 -, VBlBW 1995, 327).
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 20 B 98.3241
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
    Wertungswidersprüche können dann nicht mehr hingenommen werden, wenn sie willkürliche, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ergebnisse zur Folge haben (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.06.1999 - 20 B 98.3241 -, NVwZ 2000, 215, m. w. Nachw.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 106/06
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher …

    Die tatbestandliche Rückanknüpfung der neuen Regelung begegnet auch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG keinen Bedenken, wenn der Asylantrag am 1. Januar 2005 noch nicht bestandskräftig nach § 30 Abs. 3 AsylVfG abgelehnt war (so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 - [...] Rn. 9;… Discher, in: GK-AufenthG, II-§ 10 Rn. 194).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Der Senat lässt offen, ob dies Ergebnis aus Gründen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes und der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG deshalb zwingend sein könnte, weil, wie die Kläger meinen, Rechtsschutzmöglichkeiten für eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG nicht bestünden (vgl. im Falle bestandskräftiger Ablehnung als offensichtlich unbegründet vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 -, Asylmagazin 4/2006, 31, 32).
  • VG Oldenburg, 27.05.2009 - 11 A 3408/07

    Asylantrag; offensichtlich; unbegründet; Aufenthaltssperre; Altfall; …

    Die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG steht nach Auffassung der Kammer der Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auch dann nicht entgegen, wenn der Bescheid des Bundesamtes - wie hier - bereits vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden ist (so auch VGH München, Urteil vom 6. März 2008 - 10 B 06.2961 - juris ;… Wenger in: Storr u. a., Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 7 zu § 10; ohne Begründung VG Oldenburg, Beschluss vom 23. März 2007 - 11 B 859/07 - ; offen: VGH Mannheim, Beschluss vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 - juris ; zweifelnd: OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 - juris ;… ablehnend: Discher in: GK-AufenthG, Rn. 194 zu § 10).
  • VG Hamburg, 10.03.2009 - 5 K 45/06

    Zur Sperrwirkung des § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004 in sog. "Altfällen"

    Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes hatte der Ausländer jedoch keine hinreichende Möglichkeit, Rechtsschutz speziell gegen das auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützte Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts zu erlangen (gegen die Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf Altfälle bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Übrigen deshalb auch VG Stuttgart…, Urteil vom 08.08.2007, 2 K 3070/07, juris Rn. 32; VG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2006, 1 E 1230/06, juris;… Discher , in: GK-AufenthG, § 10 Rn. 194; zweifelnd auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.02.2006, 2 M 114/06, juris Rn. 9; anders BayVGH…, Urteil vom 06.03.2008, 10 B 06.2961, juris Rn. 15 - gegen diese Entscheidung Zulassung der Revision durch BVerwG, Beschluss vom 10.12.2008, 1 B 7/08, 1 B 7/08 (1 C 30/08), juris; offen gelassen für den hier behandelten Fall, in dem das Asylverfahren am 01.01.2005 bereits bestandskräftig abgeschlossen war, in BVerwG…, Urteil vom 16.12.2008, 1 C 37/07, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 01.09.2006 - 9 UE 1650/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Anspruch, abgelehnte …

    Folglich könnten sich in "Altfällen" auch aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergeben (vgl. hierzu schon Beschluss des Senats vom 22. Mai 2006 - 9 TP 1028/06 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 -, Juris).
  • VG Oldenburg, 27.04.2007 - 11 B 1154/07

    Keine Duldung vor Ablauf einer gesetzten Ausreisefrist

    Außerdem hat der Gesetzgeber den Hinweis auf den Ablauf der Ausreisefrist in § 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG seiner Ansicht nach lediglich aus Klarstellungsgründen (…BT-Drs. 15/420, S. 91) aufgenommen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 - juris .;… Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Rn. 6 ff. zu § 58).
  • VGH Hessen, 10.07.2006 - 9 UZ 831/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, subsidiärer Schutz, …

    Folglich könnten sich auch aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergeben (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. Mai 2006 - 9 TP 1028/06 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 -, Juris).
  • VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Fiktionsbescheinigung

    Zweifel an der Anwendbarkeit der Vorschrift äußerte im Hinblick auf Vertrauensschutz-Gesichtspunkte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 - (…juris, Rdnr. 9 m. w. Nachw.) für den Fall, dass eine derartige Ablehnung vor Inkrafttreten des AufenthG bestandskräftig geworden wäre; vorliegend trat jedoch erst im Jahre 2006 die Bestandskraft der Entscheidung im Asylverfahren ein.
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