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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 M 130/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35829
OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 M 130/06 (https://dejure.org/2006,35829)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.03.2006 - 2 M 130/06 (https://dejure.org/2006,35829)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. März 2006 - 2 M 130/06 (https://dejure.org/2006,35829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Folgen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen aufenthaltsbeendende Verwaltungsakte ; Voraussetzungen der Anwendung von § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bei der Durchführung des vorläufigen Rechtschutzverfahrens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Reichweite der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt. i.S.v. § 84 Abs. 2 S. 1 AufenthG

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Reichweite der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt. i.S.v. § 84 Abs. 2 S. 1 AufenthG

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22

    Einbürgerung von Ausländern; Erfordernis, den Lebensunterhalt selbst bestreiten …

    Der von der Klägerin mit Schreiben vom 04.07.2020 eingelegte Widerspruch bewirkt lediglich, dass die mit der Bekanntgabe des Rücknahmebescheids vom 01.07.2020 entstandene Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) nicht vollziehbar ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), ändert jedoch nichts an der - mangels Aufenthaltsrechts - Unrechtmäßigkeit ihres Aufenthalts (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 07.03.2006 - 2 M 130/06 - juris Rn. 5;… OVG Bautzen, Beschl. v. 06.10.2009 - 3 B 159/08 - juris Rn. 2).
  • VG Aachen, 02.10.2006 - 8 L 46/06

    D (A), Fiktionsbescheinigung, Fortgeltungsfiktion, Aufenthaltserlaubnis, …

    Rn. 28 vgl. zu identischen Fallkonstellationen OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005, a. a. O.; OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 M 130/06 -.

    Rn. 33 vgl. auch hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 M 130/06 -.

  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 7 A 473/11

    Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen

    Demgemäß setzt die Erteilung einer Duldung nach § 60a AufenthG eine vollziehbare Ausreisepflicht voraus (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 M 130/06 - juris;… GK-AufenthG, § 60a Rdnr. 113 [Bearbeitungsstand: Oktober 2011]; Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2008, § 60a AufenthG Rdnr. 3; Welte, SächsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2017 - 2 M 39/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für studienvorbereitende Maßnahmen

    Die zugrunde liegende Ausreiseverpflichtung bleibt bestehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.03.2006 - 2 M 130/06 -, juris RdNr. 5;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 84 AufenthG RdNr. 22).
  • VG Magdeburg, 13.10.2020 - 8 A 350/19

    Prüfung der Fristlänge des Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen der …

    Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist aber keine materielle Voraussetzung für die Abschiebungsandrohung (vgl. dazu OVG NRW…, Beschluss vom 20.02.2009 - 18 A 2620/08 -, juris, Rn. 30 ff.; NdsOVG…, Urteil vom 25.11.2010 - 12 LB 245/08 -, juris, Rn. 14 ff.) und die Wirksamkeit einer Ausweisung wird gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG durch eine Klage nicht berührt, weil die innere Wirksamkeit der Ausweisung und damit die Rechtswidrigkeit des Aufenthalts ungeachtet dessen fortbestehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07.03.2006 - 2 M 130/06 -, juris, Rn. 5).
  • VG Ansbach, 18.05.2011 - AN 15 K 10.01673

    Anspruchseinbürgerung

    Nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG wäre selbst dann von der Wirksamkeit der Rücknahme auszugehen gewesen, wenn im Hinblick auf die gegen die Rücknahme erhobene Klage eine aufschiebende Wirkung bestehen würde, weil diese nur die Vollstreckbarkeit der Ausreisepflicht vorläufig beseitigt hätte, nicht aber die Wirksamkeit der Rücknahme (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 7.3.2006 2 M 130/06 zu den Folgen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels).
  • VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18
    Die zugrunde liegende Ausreiseverpflichtung bleibt bestehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 M 130/06 -, juris;… Samel, in: Q./Dienelt, a.a.O., § 84 AufenthG Rn. 22).
  • VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 15 K 11.00889

    Anspruchseinbürgerung; Zur Frage des "Besitzes eines Aufenthaltsrechts", wenn der …

    Nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG wäre selbst dann von der Wirksamkeit der Rücknahme auszugehen gewesen, wenn im Hinblick auf die gegen die Rücknahme erhobene Klage eine aufschiebende Wirkung bestehen würde, weil diese nur die Vollstreckbarkeit der Ausreisepflicht vorläufig beseitigt hätte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 7.3.2006 2 M 130/06 sowie BayVGH a.a.O. zu den Folgen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels; ebenso BVerwG Urteil vom 1.2.2000 NVwZ-RR 2000, 540 zur Vorgängerregelung des § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG).
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