Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 25 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, Art 8 Abs 2 MRK
Faktischer Inländer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Faktischer Inländer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung des Schutzbereiches des Art. 8 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK); Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei als faktische Inländer in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern; Über viele ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 09.09.2010 - 3 B 257/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Ist dies zu bejahen, kann auch eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73 [82 ff.], RdNrn. 20 ff.).Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S.).
Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris).
Rn. 8 Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits zitierten Urteil vom 27.01.2009 (a.a.O., RdNr. 22) hervorgehoben hat, ist die Dauer des Aufenthalts von erheblichem Gewicht.
- EGMR, 31.01.2006 - 50435/99
Schutz von Ehe und Familie, Abschiebung, Duldung, unerlaubter Aufenthalt, Kinder
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 Abs. 1 EMRK (juris: MRK) dürfte nicht in jedem Fall voraussetzen, dass der Voraufenthalt zumindest vorübergehend rechtmäßig war (vgl. EGMR, Urt. v. 31.01.2006 - Nr. 50435/99 [da Silva und Hoogma] -, InfAuslR 2006, 298).Zwar mag die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht in jedem Fall voraussetzen, dass der Voraufenthalt zumindest vorübergehend rechtmäßig war (vgl. EGMR, Urt. v. 31.01.2006 - Nr. 50435/99 [da Silva und Hoogma] -, InfAuslR 2006, 298).
Auch im oben zitierten Urteil vom 31.01.2006 (a.a.O.) hat der EGMR eine Verletzung des Art. 8 EMRK trotz unrechtmäßigen Aufenthalts der betroffenen Ausländerin nur aufgrund besonderer Umstände angenommen.
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Eine "Verwurzelung" in Deutschland im Sinne der Rechtsprechung des EGMR kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1239).Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom v. 30.04.2009 (1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239) das vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des EGMR vom 08.04.2008 (21878/06 [Nnyanzi] - ZAR 2010, 189) dahingehend interpretiert, dass eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des EGMR grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht komme.
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08
Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"
- BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Rn. 5 Ausreisehindernisse im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG bzw. Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG können sich aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, insbesondere aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]). - EGMR, 16.06.2005 - 60654/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349). - BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349). - EGMR, 07.10.2004 - 33743/03
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan] -, NVwZ 2005, 1043; Entsch. - EGMR, 08.04.2008 - 21878/06
Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom v. 30.04.2009 (1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239) das vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des EGMR vom 08.04.2008 (21878/06 [Nnyanzi] - ZAR 2010, 189) dahingehend interpretiert, dass eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des EGMR grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht komme. - EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
M. C. G. gegen Deutschland
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10
v. 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban] -, NVwZ 2005, 1046) folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich noch kein Recht des Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten; die Vertragsstaaten haben vielmehr nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen das Recht, über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden. - OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08
Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers
Für die Frage der Verwurzelung ist die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von maßgeblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Urt. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, RdNr. 20 in juris; Beschl. d. Senats v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, Juris). - OVG Hamburg, 05.05.2014 - 4 Bs 98/14
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Erwerb einer …
Während ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass sich auch ein Ausländer auf Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen könne, dessen bisheriger Aufenthalt nicht legal gewesen ist (…so etwa OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2012, 4 Bf 111/10, UA S. S. 13 ff.;… Urt. v. 24.3.2009, InfAuslR 2009, 279, juris Rn. 97; Beschl. v. 3.3.2009, 2 Bs 22/09, BA S. 7; Beschl. v. 20.8.2009, 3 Bs 104/09, BA S. 6 ff.;… VGH Mannheim, Urt. v. 13.12.2010, InfAuslR 2011, 250, juris Rn. 31 ff.;… Beschl. v. 5.2.2009, AuAS 2009, 197, juris Rn. 17;… OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011, InfAuslR 2011, 432, juris Rn. 49;… Urt. v. 5.7.2011, InfAuslR 2011, 379, juris Rn. 34; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.9.2010, 2 M 132/10, juris Rn. 8), ist namentlich das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung, dass "ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, (…) grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht" kommt (…BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, 1 C 18.09, AuAS 2011, 86;… Urt. v. 30.4.2009, AuAS 2009, 194, juris Rn. 20;… dem folgend OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.8.2010, AuAS 2011, 3, juris Rn. 5 ff.;… Beschl. v. 19.7.2010, DVBl. 2010, 1113, juris Rn. 4 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.1.2012, OVG 3 B 19.10, juris Rn. 28;… OVG Koblenz, Urt. v. 15.3.2012, 7 A 11417/11, juris Rn. 30;… VGH München, Beschl. v. 11.8.2011, 19 CE 11.1347, juris Rn. 4;… eingehend zum Streitstand m.w.N.: VGH Mannheim, Urt. v. 13.12.2010, InfAuslR 2011, 250, juris Rn. 31 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"
Rn. 7 Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (OVG LSA, Beschl. v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der …
Für die Frage der Verwurzelung ist die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von maßgeblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Urt. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, RdNr. 20 in juris; Beschl. d. Senats v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10
Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung
Rn. 45 Ein Anspruch aus § 25 Abs. 5 i.V.m Art. 8 EMRK könnte möglicherweise nach geltendem Recht daran scheitern, dass die Antragstellerin zu 3) während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts im Bundesgebiet nur geduldet gewesen ist und zu keiner Zeit über ein Aufenthaltsrecht verfügt hat (Beschl. d. Sen. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 - nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 M 29/15
Notwendigkeit einer Abschiebungsankündigung
Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6). - VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
Feststellung eines tatsächlichen Ausreisehindernisses - schuldlose …
Der Umstand, dass ihr nach einer den Duldungen beigefügten Nebenbestimmung die Erwerbstätigkeit nicht gestattet war und ist, vermag an einer fehlenden wirtschaftlichen Bindung im Bundesgebiet nichts zu ändern, da es insoweit nur auf tatsächliche Umstände ankommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 - juris Rn. 10). - VGH Hessen, 27.01.2016 - 9 B 1506/15
FAKTISCHER INLÄNDER; INTEGRATION; RECHT AUF ACHTUNG DES PRIVATLEBENS; …
{RN: 6} Zwar können sich Ausreisehindernisse im Sinne der von ihm angeführten Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, insbesondere aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (…s. Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 25 AufenthG, Rn. 108; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris, Rn. 5, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]). - VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher …
Rn. 57 Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt von der Integration des Ausländers in Deutschland und von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration im Heimatland ab (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 2. September 2010, 2 M 96/10 , Rdnr. 11 , und vom 13. September 2010, 2 M 132/10 , Rdnr. 6 , jeweils zitiert nach juris; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage, München 2011, § 25 AufenthG Rdnr. 80 ff.; Göbel-Zimmermann, in: Huber, Aufenthaltsgesetz. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
Unzumutbarkeit der Rückkehr bei faktischem Inländer
Rn. 6 Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anordnung zur persönlichen Vorsprache vor der armenischen Expertenkommission bei der zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 82 Abs 4 S. 1, AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 3
Zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, vorläufiger Rechtsschutz, Verhältnismäßigkeit, Mitwirkungspflicht, Zumutbarkeit - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 15 Abs 2 Nr 3 AsylVfG, § 80 AsylVfG, § 82 Abs 4 AufenthG
Anordnung zur persönlichen Vorsprache vor der armenischen Expertenkommission bei der zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 28.05.2010 - 2 B 522/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 19 B 1789/06
D (A), Mitwirkungspflichten, Passverfügung, Passbeschaffung, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken und Außentermine vom Anwendungsbereich des §§ 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (vgl. neben der bereits erstinstanzlich benannten Entscheidung des OVG Münster, Beschl. v. 28. November 2006 - 19 B 1789/06 -, zitiert aus Juris, Rn. 5 m. w. N., auch das VG München, Beschl. v. 20. März 2007 - M 10 S 07.488 -, zitiert aus Juris, Rn. 25). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2007 - 6 E 11489/06
Passverfügung zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber ist …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Die angefochtenen Maßnahmen sind vom Antragsgegner ausdrücklich und ausschließlich auf die ausländerrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 82 Abs. 4 AufenthG gestützt worden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1992 - 9 C 155/90 -, zit. nach Juris Rn. 13 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 24.01.2007 - 6 E 11489/06 -, zit. nach Juris Rn. 7 ff.;… OVG Bautzen, Beschl. v. 09.07.2009 - A 1 D 92/09 -, zit. nach Juris Rn. 2 m.w.N.). - OVG Sachsen, 09.07.2009 - A 1 D 92/09
Beschwerdeausschluss; Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Die angefochtenen Maßnahmen sind vom Antragsgegner ausdrücklich und ausschließlich auf die ausländerrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 82 Abs. 4 AufenthG gestützt worden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1992 - 9 C 155/90 -, zit. nach Juris Rn. 13 ff.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 24.01.2007 - 6 E 11489/06 -, zit. nach Juris Rn. 7 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 09.07.2009 - A 1 D 92/09 -, zit. nach Juris Rn. 2 m.w.N.). - VG München, 20.03.2007 - M 10 S 07.488
D (A), Mitwirkungspflichten, Passlosigkeit, Passbeschaffung, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken und Außentermine vom Anwendungsbereich des §§ 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (vgl. neben der bereits erstinstanzlich benannten Entscheidung des OVG Münster, Beschl. v. 28. November 2006 - 19 B 1789/06 -, zitiert aus Juris, Rn. 5 m. w. N., auch das VG München, Beschl. v. 20. März 2007 - M 10 S 07.488 -, zitiert aus Juris, Rn. 25).
- VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10
Vorlagepflicht erforderlicher Reisedokumente eines sierraleonischen …
Der Wortlaut des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.2.2008 spricht zwar u. a. von den "Vertretungen des Staates", aber § 82 Abs. 4 S. 1 AufenthG ist nicht räumlich in Bezug auf Gebäude der diplomatischen Vertretungen, sondern in Bezug auf handelnde Personen funktional zu verstehen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.5.2010 - 2 M 132/10 - zitiert nach juris ).Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken und Außentermine vom Anwendungsbereich des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.5.2010 - 2 M 132/10 -).
Im Hinblick auf die vom Antragsgegner eröffnete Möglichkeit, die Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises auf den Zeitraum vom 14. bis 16. November 2010 auszudehnen, kann die Kammer es dahingestellt sein lassen, ob die vom Antragsteller geplante Anreise über Nacht bei dreimaligem Umsteigen noch zumutbar ist (vgl. zur Unzumutbarkeit einer nächtlichen Anreise zur Anhörung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.5.2010 - 2 M 132/10 - zitiert nach juris).
- VG Düsseldorf, 28.03.2013 - 24 K 5383/12
Einstufung der Erscheinens-Anordnung als Verwaltungsakt in Gestalt einer …
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung etwa auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume beschränkt zu sehen …".im Ergebnis ebenso:Verwaltungsgericht Berlin,Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 16 L 254/10 - juris LS 3;Verwaltungsgericht Stade,Beschluss vom 11. November 2010 - 3 B 1355/10 - juris Rdnr. 7;Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern,Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 M 132/10 - juris Rdnr. 9. - VG Aachen, 24.04.2023 - 8 L 332/23
Anordnung der Passvorlage; Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem …
Rn. 36 Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 M 132/10 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2006 - 19 B 1789/06 -, juris, Rn. 5 ff. - VG Würzburg, 14.03.2025 - W 7 S 25.368
Einstweiliger Rechtsschutz, Vorsprache bei Auslandsvertretung
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretungen auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken oder Außentermine vom Anwendungsbereich des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (…VG Aachen v. 24.4.2023- 8 L 332/23, Rn. 35; vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 31. Mai 2010 - 2 M 132/10, Rn. 9;… OVG NRW v. 28.11.2006 - 19 B 1789/06, Rn. 5 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".