Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses; kein Verstoß gegen drittschützende denkmalschutzrechtliche Vorschriften
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GG Art. 14; BauGB § 212a; VwGO § 80a; DenkmSchG LSA § 1 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse des Grundstückskäufers für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung; Rücktritt des Verkäufers (und zugleich Nachbar) vom Vertrag; ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verstoß gegen Recht auf Entscheidung durch den gesetzlichen Richter erst bei willkürlicher fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.11.2021 - 2 B 169/21
- VG Halle, 15.11.2021 - 2B169/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
In diesem Fall fällt die Interessenabwägung insbesondere nach der gesetzlichen Wertung in § 212a Abs. 1 BauGB (erst recht) in aller Regel zugunsten des Bauherrn aus; dies gilt auch dann, wenn vom Nachbarn die Beeinträchtigung eines auf seinem Grundstück vorhandenen Baudenkmals durch ein Vorhaben geltend gemacht wird (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 10 ).Rn. 24 Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der Senat angenommen (vgl. Beschluss vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 13 f.), dass § 1 Abs. 1 DenkmSchG LSA, soweit er dem Umgebungsschutz dient, nachbarschützende Wirkung beizumessen sein dürfte.
Die dem Grundstückseigentum korrespondierende subjektive Rechtsstellung ist vielmehr darauf beschränkt, für das Anwesen des Eigentümers erhebliche Beeinträchtigungen für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung abwehren zu können (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 23, m.w.N.).
Rn. 26 aa) Mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie des Landes Sachsen-Anhalt, das als staatliche Denkmalfachbehörde das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen in erster Linie vermittelt und auf dessen fachkundigen Stellungnahmen das Gericht bei seiner Entscheidung zurückgreifen darf (Beschluss des vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 18, m.w.N.), ist zunächst davon auszugehen, dass das es sich bei dem Gebäude auf dem Flurstück …, für das ein Anwartschaftsrecht der Antragstellerin besteht, um ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 DenkmSchG LSA in Gestalt eines Baudenkmals im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG handelt.
Eine die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende - und damit einen Abwehranspruch des Denkmaleigentümers auslösende - erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Schutzwürdigkeit des Denkmals als besonders hoch zu bewerten ist oder dessen Erscheinungsbild durch das Vorhaben den Umständen nach besonders schwerwiegend beeinträchtigt wird (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 15 f., m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Bei der Beurteilung der Frage, ob es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals kommt, haben Standorte, die für die Betrachtung eines Denkmals durch die Allgemeinheit praktisch nicht in Betracht kommen, außer Betracht zu bleiben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 - juris Rn. 35).Bei der Beurteilung der Frage, ob es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals kommt, haben Standorte, die für die Betrachtung eines Denkmals durch die Allgemeinheit praktisch nicht in Betracht kommen, außer Betracht zu bleiben (BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 - juris Rn. 35).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10
Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Die denkmalfachliche Bewertung eines Vorhabens durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie entbindet die Genehmigungsbehörde und die Gerichte aber nicht von der Prüfung, ob die Bewertung der Denkmalfachbehörde nachvollziehbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 6. August 2012 - 2 L 6/10 - juris Rn. 60, 81 f.).
- BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Im Übrigen legt die Beschwerde auch nicht dar, inwieweit das Vorhaben der Beigeladenen in Bezug auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung den Rahmen überschreitet, den die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung des Baugrundstücks vorgibt (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - juris Rn. 17). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 25 , m.w.N.). - OVG Hamburg, 16.12.2015 - 2 Bs 218/15
Fassade als Baudenkmal; Rechte des Denkmaleigentums auf Schutz seines Denkmals …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Dies fällt dann stark ins Gewicht, wenn das Vorhaben in nahezu geschlossener Bauweise an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet werden soll, wo auch unmittelbar das Denkmal angrenzt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Bs 218/15 - juris Rn. 32). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - 10 A 1241/20
Bauliche Ästhetik begründet keinen Gebietswahrungsanspruch!
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Hierfür bedarf es einer materiellen Rechtsverletzung (OVG NW, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 10 A 1241/20 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - juris Rn. 9 ff.) ist der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals berechtigt, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt. - BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07
Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Zwar erlischt eine zugunsten des Grundstückskäufers bewilligte Vormerkung nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag, weil die durch sie gesicherte Forderung nicht mehr existiert (BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 66/07 - juris Rn. 12). - BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21
Rn. 16 Der Käufer eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist, hat eine Rechtsposition, aus der er - wie der Eigentümer - als "Nachbar" eine für das angrenzende Grundstück erteilte Baugenehmigung abwehren kann (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 51.79 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
Anfechtung einer Nachbarbaugenehmigung; Abwägungsbefugnis der Baubehörde; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage
- 2 M 158/21 -, juris Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. Januar 2013. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24
Anfechtung einer Baugenehmigung
Erweist sich die Baugenehmigung bei summarischer Prüfung als (voraussichtlich) rechtmäßig, fällt die Interessenabwägung insbesondere nach der gesetzlichen Wertung in § 212a Abs. 1 BauGB (erst recht) in aller Regel zugunsten des Bauherrn aus (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 28. Februar 2022 - 2 M 158/21 - juris Rn. 19 f., m.w.N.). - OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22
Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften; …
Sie dürfen das Denkmal jedoch nicht erdrücken, verdrängen oder übertönen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.02.2022 - 2 M 158/21, juris Rn. 28;… OVG Hamburg, Urt. v. 12.02.2019 - 3 Bf 116/15, juris Rn. 86;… OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 26.10.2018 - OVG S 41.17, juris Rn. 5). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2025 - 5 K 27/23
Feststellungsklage nach verspäteter Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen …
Der Begriff der "erheblichen Beeinträchtigung" ist ein der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegender unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg…, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 57; vgl. auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 2 M 158/21 -, juris Rn. 28; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 5 L 974/11 -, juris Rn. 26). - VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Zwar haben Standorte, die für die Betrachtung eines Denkmals durch die Allgemeinheit praktisch nicht in Betracht kommen, bei der Beurteilung der Frage, ob es zu einer erheblichen Beeinträchtigung denkmalschutzrechtlicher Belange kommt, außer Betracht zu bleiben (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 2 M 158/21 -, juris, Rn. 30 im Anschluss an Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris, Rn. 35;… Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris, Rn. 39).
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