Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2007 - 2 M 236/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersG § 14 ; VersG § 15
Auftrittsverbot für eine "Rechtsrock" - Band: Auflage; Gefahrenprognose; Kooperation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Auftrittsverbot für eine "Rechtsrock" - Band
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Versammlungsauflage mit dem Inhalt der Benennung aller auftretenden Musikgruppen und deren Liedtexte; Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG) ; Gefahrenprognose aufgrund einer fehlenden ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 02.08.2007 - 3 B 215/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2007 - 2 M 236/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 04.04.2002 - 3 BS 103/02
Auflage; Auftaktkundgebung; rechtsextremistische Versammlungen; 14 WORDS; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2007 - 2 M 236/07
Eine solche entsprechende Verpflichtung kann dem Veranstalter nur nach § 15 Abs. 1 VersG auferlegt werden, wenn eine konkrete Gefährdungslage vorliegt (vgl. Sächs.OVG, Beschl. v. 04.04.2002 - 3 BS 103/02 - nach juris). - VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06
Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Auflösung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2007 - 2 M 236/07
Im Beschluss vom 19.10.2006 - 8 A 3/06 -, auf den die Antragsgegnerin sich im angegriffenen Bescheid berufen hat, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg folgendes festgestellt: "In den Liedern der Band "Kraftschlag" wird der Nationalsozialismus verherrlicht und zu rassistischer Gewalt aufgerufen (Bsp.: "Für die Reinheit unserer Rasse sind wir bereit zu den Waffen zu greifen"). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2002 - 2 M 353/02
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2007 - 2 M 236/07
Eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens genügt dieser Darlegungslast nicht (st. Rspr. des Sen., z. B. 2 M 353/02).
- OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; …
Grundsätzlich erforderlich für die Zulässigkeit einer derartigen Auflage ist das Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage i. S. v. § 15 Abs. 1 VersammlG (vgl. Beschl. des Senats v. 4.4.2002, SächsVBl. 2002, 216; OVG LSA, Beschl. v. 3.8.2007 - 2 M 236/07 -, zitiert nach juris). - VG Regensburg, 05.05.2009 - RN 9 S 09.785
Beschränkungen einer Versammlung
Sie kann nur verfügt werden, um einer unmittelbaren Gefahr zu begegnen (vgl. zu § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.08.2007, Az 2 M 236/07).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".