Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besonderes öffentliches Interesse am Sofort-Vollzug; Baurechtswidrigkeit durch Ermangelung der Vorbildwirkung; Bestimmtheit des Verwaltungsakts
Verfahrensgang
- VG Halle, 17.03.2004 - 2 B 35/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (18)
- OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Ein Verstoß gegen § 28 Abs. 1 VwVfG LSA lässt sich dadurch heilen, dass die Behörde im gerichtlichen Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auf die Einwendungen des Betroffenen eingeht (OVG LSA, Beschl. v. 15.02.1996 - 4 M 12/96 - NdsOVG, Beschl. v. 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822).An die Offensichtlichkeit sind hohe Anforderungen zu stellen; es müsste ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar sein, dass der Erteilung der erstrebten Baugenehmigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Hinderungsgründe entgegenstehen (NdsOVG, Beschl. v. 31.01.2002, a. a. O.).
- BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Diese besteht vor allem in der Aufbewahrung von Geräten für die Gartenbearbeitung und von Gartenerzeugnissen sowie in kurzfristigen Aufenthalten des Kleingärtners und seiner Familie aus Anlass von Arbeiten oder der Freizeiterholung im Garten, gegebenenfalls in Ausnahmefällen auch eine behelfsmäßige Übernachtung des Kleingärtners und Familienangehöriger (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - BVerwG 4 C 55.81 -, NJW 1984, 1576). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass der Entscheidungsinhalt für den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus verständlich ist und den Adressaten in die Lage versetzt zu erkennen, was genau von ihm gefordert wird (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 338).
- BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Dem bauordnungsrechtlichen Einschreiten der Behörde können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegen gehalten werden, wenn es an der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keine einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (…BVerwG, Urt. v. 02.03.1973 - BVerwG IV C 40.71 -, BVerwGE 42, 30; Beschl. v. 18.04.1996 - BVerwG 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17 [Bauordnungsrecht] Nr. 132; Beschl. v. 22.04.1995 - BVerwG 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248). - BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78
Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Hiervon umfasst ist sowohl das ständige (dauernde) Wohnen als auch das zeitweise Bewohnen des Gebäudes als Wochenend- oder Ferienhaus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1982 - BVerwG 4 C 59.78 -, NJW 1982, 2512 [2513]). - BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Dem bauordnungsrechtlichen Einschreiten der Behörde können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegen gehalten werden, wenn es an der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keine einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG, Urt. v. 02.03.1973 - BVerwG IV C 40.71 -, BVerwGE 42, 30; Beschl. v. 18.04.1996 - BVerwG 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17 [Bauordnungsrecht] Nr. 132; Beschl. v. 22.04.1995 - BVerwG 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248). - VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171
Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer Ordnungsverfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.06.1998 - 2 B 97.171 -, BayVBl. 1999, 590). - BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96
Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Dem bauordnungsrechtlichen Einschreiten der Behörde können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegen gehalten werden, wenn es an der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keine einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (…BVerwG, Urt. v. 02.03.1973 - BVerwG IV C 40.71 -, BVerwGE 42, 30; Beschl. v. 18.04.1996 - BVerwG 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17 [Bauordnungsrecht] Nr. 132; Beschl. v. 22.04.1995 - BVerwG 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248). - VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02
Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Wird eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung genutzt, genügt in der Regel der Hinweis auf eine Nachahmungsgefahr, um den Sofortvollzug einer Nutzungsuntersagung zu begründen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16.08.2001 - 2 M 462/00 - Beschl. v. 26.05.1997 - B 2 S 369/96 - vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 26.08.2003 - 7 B 1306/03 -, JURIS; HessVGH, Beschl. v. 02.04.2002 - 4 TG 575/02 -, BRS 65 Nr. 201). - BVerwG, 13.02.1989 - 4 B 16.89
Fehlerhafte Bezeichnung einer Grundstücksparzelle als offenbare Unrichtigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Auf gleichheitswidriges Einschreiten kann sich der Betroffene selbst dann nicht berufen, wenn es Verwaltungspraxis der Behörde ist, Schwarzbauten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dulden (BVerwG, Beschl. v. 13.02.1989 - BVerwG 4 B 16.89 -, JURIS; OVG LSA, Beschl. v. 07.11.2003 - 2 L 10/03 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1981 - 18 B 549/81
Zur Meldepflicht von Hausbesetzern
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 L 10/03
Zum Einschreiten gegen Schwarzbauten
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1997 - B 2 S 84/97
Verinfachtes Verfahren; Fiktionswirkung; Baugenehmigung; Vereinfachtes …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.1997 - B 2 S 369/96
Bauliche Nutzung; Nutzungsänderung; Genehmigungspflichtigkeit; Formelle …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.1996 - 4 M 12/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2003 - 7 B 1306/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1990 - 10 A 2278/86
Bauordnungsbehörde; Beseitigung formell illegal errichteter Freizeitanlagen; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.1996 - B 2 S 268/96
- VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12
Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht …
1994, 111; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, juris RdNr. 41; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 -, juris RdNr. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2004 - 2 M 262/04 -, juris RdNr. 8; aus der Literatur: Decker, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Kommentar, Stand: Februar 2012, Art. 76 RdNr 284; Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 RdNr. 222; Sauter, LBO Baden-Württemberg, Stand Juli 2011, § 65 RdNrn. - OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der …
So hat es auch der Senat für in der Regel ausreichend gehalten, wenn zur Begründung des Sofortvollzugs der Hinweis auf eine bei illegaler Nutzung in der Regel bestehende Nachahmungsgefahr hingewiesen werde (vgl. Beschl. v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 -, JMBl LSA 2006, 363, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle
Grundsätzlich ist die Bauaufsichtsbehörde befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, insbesondere die Beseitigung einer baulichen Anlage anzuordnen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 BauO LSA a. F.), wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 - m. w. Nachw.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen
Auch ist die Behörde grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (Beschl. d. Senats v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 - m. w. Nachw.). - OVG Thüringen, 10.07.2007 - 2 EO 184/07
Anordnung des Ruhens der Approbation eines Apothekers, Wechsel der …
Nur ergänzend sei deshalb bemerkt, dass bereits das Eingehen des Antragsgegners auf die tatsächlichen Argumente des Antragstellers im Laufe des hiesigen Eilverfahrens eine Heilung dieses eventuellen Verfahrensfehlers bewirken kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04 -, Juris, Rdnr. 4 m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Überschreitung der Variationsbreite der bisherigen Nutzung; Vergleich zwischen …
Da letztlich das "Willkürverbot" die Grenze bildet, genügt es, wenn die Behörde einen besonderen Grund hat, weshalb sie gerade gegen ein konkretes Vorhaben einschreitet (Beschluss des Senats vom 25. August 2004 - 2 M 262/04 - juris Rn. 12). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Aussetzung des Verfahrens wegen "Vorgreiflichkeit" eines Normenkontrollverfahrens
Dann wären die Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung (weiterhin) gegeben (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 25.08..2004 - 2 M 262/04 -, JMBl LSA 2006, 363; Beschl. v. 24.06.2002 - 2 M 309/01 -). - VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Da letztlich dieses Willkürverbot die Grenze bildet, genügt es, wenn die Behörde einen besonderen Grund hat, weshalb sie gerade gegen ein konkretes Vorhaben einschreitet (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04 -, juris, Rn. 12). - VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19 So ist es in der Regel ausreichend, wenn zur Begründung des Sofortvollzugs der Hinweis auf eine bei illegaler Nutzung in der Regel bestehende Nachahmungsgefahr hingewiesen werde (vgl. zu alledem nur OVG LSA…, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, Rn. 10 , juris; m.w.N. sowie auf OVG LSA Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 2 S 62.12
Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zur Herstellung von Holzhackschnitzeln
Es müsste ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar sein, dass der Erteilung der erstrebten Baugenehmigung keine Hinderungsgründe entgegenstehen (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04 -, juris). - VG Bremen, 03.07.2007 - 5 V 1652/07
Sofortvollzug bzgl. der Schließung des "Nightclub Barracuda" aufgehoben
- VG Bremen, 24.01.2007 - 5 V 3236/06
Schließung des "Stubu" im Eilverfahren bestätigt
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