Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 20 Abs 2 S 1 BImSchG, § 80 Abs 7 S 1 VwGO, § 80 Abs 7 S 2 VwGO, § 133 BGB, § 157 BGB
Stilllegung eines Freilagers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abs. 7 VwGO § 80 ; BImSchG § 20 Abs. 2 S. 1
Rechtliche Einordnung einer in einem Genehmigungsbescheid enthaltenen Einschränkung als Inhaltsbestimmung oder Auflage; Prozessrechtliche Voraussetzung für die Ausübung der dem Gericht der Hauptsache eröffneten Abänderungsbefugnis - rechtsportal.de
Abs. 7 VwGO § 80 ; BImSchG § 20 Abs. 2 S. 1
Auslegung; falsa demonstratio; Nebenbestimmung; objektiver Empfängerhorizont; veränderte Umstände; Wille der Behörde; Stilllegung eines Freilagers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 05.03.2021 - 4 B 204/21
- VG Halle, 08.03.2021 - 4 B 204/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19
Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin wurde mit Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - zurückgewiesen.Insbesondere könne sich hieraus nicht ergeben, dass die Nebenbestimmung, anders als im Beschluss der Kammer vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - und im Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - angenommen, nicht als Inhaltsbestimmung, sondern als Auflage einzuordnen sei.
Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient nicht in der Art eines Rechtsmittelverfahrens der Überprüfung, ob die vorangegangene Entscheidung - hier also der Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 ( 8 B 167/19 HAL) sowie der Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 ( 2 M 42/19 ) - formell und materiell richtig ist.
Rn. 23 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - (…juris Rn. 35 ff.) zu Auslegung der Nebenbestimmung Nr. 11.1.2 folgendes ausgeführt:.
Dies hat der Senat bereits festgestellt, indem er ausgeführt hat, dass es an der formellen Illegalität (objektiv) nichts zu ändern vermag, wenn der Antragsgegner lange Zeit davon ausgegangen sein sollte, das der Betrieb des Freilagers ungeachtet des unterbliebenen Ausbaus zu einer Lagerhalle weiterhin von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gedeckt sei (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - juris Rn. 39 ).
Entscheidend ist vielmehr der objektive Erklärungsinhalt des Bescheides, den der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - umfassend gewürdigt hat.
Rn. 34 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - (…a.a.O. Rn. 48 f.) zum Vertrauensschutz der Antragstellerin folgendes ausgeführt:.
Sämtliche Umstände, auf die es für eine Zubilligung von Vertrauensschutz an die Antragstellerin ankommt, waren bereits bei Erlass des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - sowie des Beschlusses des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - bekannt.
Rn. 39 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - (…a.a.O. Rn. 40 ff. und Rn. 51 ff.) zu der Frage, ob wegen des Fehlens schädlicher Umwelteinwirkungen ein atypischer Fall vorliege mit der Folge, dass der Antragsgegner seinen Ermessensspielraum verkannt habe, folgendes ausgeführt:.
- VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
Stilllegung eines Freilagers von Abfällen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Rn. 1 Die Antragstellerin begehrt die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom 12. März 2019 im Verfahren 8 A 164/19 HAL gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 7. März 2019 gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO.Rn. 8 Der am 15. März 2019 gestellte Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - abgelehnt.
Rn. 12 Mit Beschluss vom 8. März 2021 - 8 B 204/21 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, es lägen keine veränderten Umstände i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vor, die zu einer Abänderung des Beschlusses vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - Anlass gäben.
Insbesondere könne sich hieraus nicht ergeben, dass die Nebenbestimmung, anders als im Beschluss der Kammer vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - und im Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - angenommen, nicht als Inhaltsbestimmung, sondern als Auflage einzuordnen sei.
Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient nicht in der Art eines Rechtsmittelverfahrens der Überprüfung, ob die vorangegangene Entscheidung - hier also der Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 ( 8 B 167/19 HAL) sowie der Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 ( 2 M 42/19 ) - formell und materiell richtig ist.
Sämtliche Umstände, auf die es für eine Zubilligung von Vertrauensschutz an die Antragstellerin ankommt, waren bereits bei Erlass des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - sowie des Beschlusses des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - bekannt.
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87
Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet jedoch, in atypischen Fällen zu prüfen und darüber zu entscheiden, ob ein milderes Mittel ausreicht, die Einhaltung der Pflichten des Betreibers, wie § 5 BImSchG es fordert, zu gewährleisten (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - BVerwG 7 C 35.87 -, juris, RdNr. 29; Beschl. v. 04.11.1992 - BVerwG 7 B 160.92 -, juris, RdNr. 3).Der Schutz dieses Rechtsguts vor möglichen Gefahren wiegt ungleich schwerer als das Interesse des Betreibers, den möglicherweise nicht gefährlichen Betrieb einer ungenehmigten Anlage vorerst fortsetzen zu dürfen (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, a.a.O., RdNr. 30;… Beschl. v. 04.11.1992, a.a.O.).
- BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 39.07
Voraussetzungen für die Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Es kommt für die Auslegung auf den im Rechtsverkehr erklärten und nicht auf den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 B 39/07 - juris Rn. 7).In diesen Fällen ist der Wortlaut einer Erklärung, der als falsa demonstratio das übereinstimmende Gewollte nicht wiedergibt, für die Auslegung ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 B 39/07 - a.a.O. Rn. 3 f.).
- BVerwG, 04.11.1992 - 7 B 160.92
Stilllegung einer ungenehmigten Anlage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet jedoch, in atypischen Fällen zu prüfen und darüber zu entscheiden, ob ein milderes Mittel ausreicht, die Einhaltung der Pflichten des Betreibers, wie § 5 BImSchG es fordert, zu gewährleisten (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - BVerwG 7 C 35.87 -, juris, RdNr. 29; Beschl. v. 04.11.1992 - BVerwG 7 B 160.92 -, juris, RdNr. 3).Der Schutz dieses Rechtsguts vor möglichen Gefahren wiegt ungleich schwerer als das Interesse des Betreibers, den möglicherweise nicht gefährlichen Betrieb einer ungenehmigten Anlage vorerst fortsetzen zu dürfen (…zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, a.a.O., RdNr. 30; Beschl. v. 04.11.1992, a.a.O.).
- VGH Hessen, 10.04.2014 - 9 B 2156/13
Immissionsschutzrechtliche Genemigung bei zu erwartendem tieffrequentem Schall
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Eine echte Auflage liegt nur dann vor, wenn deutlich wird, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Genehmigung nicht berühren soll; soweit eine Bestimmung besonderes Gewicht für die Anforderungen nach § 5 BlmSchG hat, handelt es sich um eine Inhaltsbestimmung oder um eine Bedingung (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.04.2014 - 9 B 2156/13 -, juris, RdNr. 53).Nach der Begründung des Genehmigungsbescheides vom 22.09.2004 (S. 18, zweiter Absatz), die für die Auslegung einer Regelung als "echte Auflage" oder als Inhaltsbestimmung heranzuziehen ist (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.04.2014, a.a.O., RdNr. 55), stellt der Ausbau eine wesentliche Maßnahme zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) von dort gelagerten Abfällen dar, die nicht in das Ermessen der Antragstellerin gestellt werden könne.
- BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06
Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Es gilt nicht das fehlerhaft Erklärte, sondern das wirklich Gewollte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2008 - V ZR 174/06 - juris Rn. 12). - BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11
Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Die TA Luft konkretisiert die von Anlagenbetreibern einzuhaltenden Pflichten und stellt insoweit die Erfüllung von Schutz- und Vorsorgepflichten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG sicher (BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - BVerwG 7 C 36/11 -, juris, RdNr. 49). - VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Rn. 35 "Die Behörde setzt allein durch jahrelange Duldung grundsätzlich keinen, einen atypischen Fall begründenden Vertrauenstatbestand dahingehend, dass sie von einer Stilllegung einer formell illegal betriebenen Anlage Abstand nehmen werde (VGH BW, Beschl. v. 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris, RdNr. 10, 12, m.w.N.); dies gilt jedenfalls solange die Behörde nicht eine entsprechende Erklärung abgibt (…Jarass, a.a.O., § 20 RdNr. 47, m.w.N.). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21
Im Übrigen ist eine auf mehrere Gründe gestützte Ermessensentscheidung grundsätzlich auch dann rechtmäßig, wenn nur einer der angezogenen Gründe sie trägt, es sei denn, dass nach dem Ermessen der Behörde nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 169.79 - juris Rn. 22; SaarlOVG…, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 - juris Rn. 44). - BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18
Revisibilität der Anwendung der GIRL (juris: GImRL BW); Irrelevanzkriterium; …
- BVerwG, 29.09.2015 - 4 CN 2.15
Normenkontrollantrag; Präklusion; Einwendung; Einwender; Auslegung; …
- OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum
- BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 28.17
Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer
- OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 180/18
Zur Abgrenzung zwischen Studentenkneipe und Studententanzkeller
- OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 12 ME 102/16
Atypischer Fall; Fertigerzeugnis; Futtermittelmühle; Produktionskapazität; …
- BVerwG, 30.01.2008 - 7 B 47.07
Erforderlichkeit der Auslegung eines Verwaltungsaktes unter Berücksichtigung des …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 12 ME 194/13
Absehen vom Erlass einer Stilllegungsanordnung Im Fall der formellen Illegalität …
- OVG Berlin, 16.07.1985 - 2 S 90.85
Stillegung; Anordnung; Genehmigung; Betrieb; Anlagen; Ermessen; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 11 S 10.10
Abfallentsorgungsanlage: Beräumungsanordnung und Neuannahmeverbot; finanzielle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 2 B 422/20
Festsetzung eines Zwangsgelds hinsichtlich Untersagung der Nutzung von …
- BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08
Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) …
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17
Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 21 A 3481/96
Abfallverwertung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2017 - 12 B 1265/17
Dauerhafte Bewilligung von Eingliederungshilfe in Form fachlicher Schulbegleitung
- VGH Bayern, 18.06.2024 - 22 A 20.40009
Atomrechtliche Teilgenehmigung für den Betrieb eines Forschungsreaktors
Rn. 67 2.2.1 Inhaltsbestimmungen sind bei einer Genehmigung die Elemente der Hauptregelung, die das genehmigte Tun oder Verhalten festlegen und konkretisieren, indem sie die genehmigte Handlung bzw. das genehmigte Vorhaben unmittelbar räumlich und inhaltlich (qualitativ und quantitativ) bestimmen und damit die Genehmigung erst ausfüllen (…vgl. OVG LSA, B.v. 25.6.2019 - 2 M 42/19 - juris Rn. 35 f.; B.v. 10.6.2021 - 2 M 33/21 - juris Rn. 24 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2025 - 5 MB 9/25
Immissionsschutzrechtliche Untersagungs- und Räumungsverfügung; ungenehmigte …
Das bedeutet - anders gesagt -, dass die formelle Illegalität allein die Stilllegung bzw. Beseitigung unter Umständen dann nicht rechtfertigen kann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit offensichtlich ist, also die Genehmigungsvoraussetzungen unzweifelhaft vorliegen (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. August 2016 - 12 ME 102/16 -, juris Rn. 16; VGH Kassel…, Beschluss vom 30. August 2023 - 9 B 1698/22 -, juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 M 33/21 -, juris Rn. 41). - VG Halle, 07.02.2025 - 2 A 130/23 Die Antragsgegnerin ist nicht daran gehindert, gegen jahrelange rechtswidrige Zustände einzuschreiten (vgl. zuletzt OVG LSA, Beschluss vom 10.06.2021 - 2 M 33/21 -, juris Rn. 35 m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 2 M 36/24
Stilllegungsverfügung, Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO - Immissionschutzrecht
Liegt eine derartige Änderung nicht vor, ist dem Gericht eine Entscheidung in der Sache verwehrt, weil sie auf eine unzulässige Rechtsmittelentscheidung hinausliefe (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 VR 1.08 - juris Rn. 4 ff.; Beschluss des Senats vom 10. Juni 2021 - 2 M 33/21 - juris Rn. 21 , m.w.N.). - VG Frankfurt/Oder, 29.07.2021 - 5 K 333/19 Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Befristung einer wasserrechtlichen Genehmigung.Allerdings ist die Befristung hier nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheides als Inhaltsbestimmung integraler Bestandteil der Bewilligung selbst (…vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. November 2017 - 12 B 1265/17 -, Rn. 3, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 M 33/21 -, Rn. 25, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".