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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21140
OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14 (https://dejure.org/2014,21140)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 M 36/14 (https://dejure.org/2014,21140)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 M 36/14 (https://dejure.org/2014,21140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 161 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 4 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO
    Feststellung der Hauptsacheerledigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 4 S. 3; VwGO § 80 Abs. 5
    Stellen eines Erledigungsfeststellungsantrags im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Änderung des Streitgegenstandes bei einseitiger Erledigungserklärung des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Feststellung der Hauptsacheerledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellen eines Erledigungsfeststellungsantrags im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Änderung des Streitgegenstandes bei einseitiger Erledigungserklärung des Rechtsstreits

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 822
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Ein Kläger kann nicht nur dann zum Begehren auf Feststellung der Hauptsacheerledigung übergehen, wenn sich ein Verwaltungsakt etwa durch Untergang der in Anspruch genommenen Sache im engeren Sinne erledigt hat, sondern auch dann, wenn das Verfahren infolge einer Rechtsänderung oder einer anderen wesentlichen Änderung eine derartige Wendung zuungunsten des Klägers genommen hat, dass eine bis dahin aussichtsreiche Klage unbegründet geworden oder ihre Erfolgsaussicht entscheidend geschmälert worden ist (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 40/91 -, NVwZ 1993, 979).

    Rn. 3 Ein Kläger kann nicht nur dann zum Begehren auf Feststellung der Hauptsacheerledigung übergehen, wenn sich ein Verwaltungsakt etwa durch Untergang der in Anspruch genommenen Sache im engeren Sinne erledigt hat, sondern auch dann, wenn das Verfahren infolge einer Rechtsänderung oder einer anderen wesentlichen Änderung eine derartige Wendung zuungunsten des Klägers genommen hat, dass eine bis dahin aussichtsreiche Klage unbegründet geworden oder ihre Erfolgsaussicht entscheidend geschmälert worden ist (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 40.91 -, NVwZ 1993, 979).

    Hat der Kläger ursprünglich mit seiner Klage auch andere rechtliche Mängel der Heranziehung gerügt, nimmt ihm dies nicht die Möglichkeit, mit Blick auf z.B. eine nach Klageerhebung erfolgte Heilung eines Satzungsmangels die Hauptsache für erledigt zu erklären, sondern zwingt ihn zu der Entscheidung, ob er den Prozess mit den anderen - in ihrer Tragfähigkeit vielleicht schwächeren - Angriffsmöglichkeiten weiterführen will (vgl. zum Beitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2013 - 2 L 176/12

    Bestimmtheit einer Satzung betreffend die Umlage von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Dies führe aber nach einem Beschluss des Senats vom 05.12.2013 ( 2 L 176/12 ) nicht zu einer Heilung der an einer Gesamtnichtigkeit leidenden Satzung.

    Für den Antragsteller ergaben sich nach der Begründung seines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Umlagebescheides daraus, dass § 3 Abs. 1 der zugrunde liegenden Umlagesatzung in seiner ursprünglichen Fassung für die Bestimmung des Umlageschuldners an den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides anknüpfte und nach der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 05.12.2013 - 2 L 176/12 -, juris, RdNr. 10 f.) die fE.rhafte Bestimmung des Umlageschuldners zur Gesamtnichtigkeit der Satzung führt mit der Folge, dass eine bloße Änderung der unwirksamen Satzungsregelung den Mangel nicht heilen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Die mit Schriftsatz des Antragstellers vom 01.07.2014 vorgenommene Umstellung stellt eine zulässige Antragsänderung dar; auch bestehen gegen die Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsstreits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine Bedenken (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.04.2012 - 1 M 16/12 - juris, RdNr. 2; VGH BW, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 - NVwZ-RR 2011, 932, m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 23.07.2007 - 5 BS 104/07 -, SächsVBl 2007, 266).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Rn. 8 Aus Gründen der Rechtsklarheit ist es geboten, den Beschluss des Verwaltungsgerichts in entsprechender Anwendung von § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103).
  • OVG Sachsen, 23.07.2007 - 5 BS 104/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Erledigung; Einstweilige …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Die mit Schriftsatz des Antragstellers vom 01.07.2014 vorgenommene Umstellung stellt eine zulässige Antragsänderung dar; auch bestehen gegen die Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsstreits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine Bedenken (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.04.2012 - 1 M 16/12 - juris, RdNr. 2; VGH BW, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 - NVwZ-RR 2011, 932, m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 23.07.2007 - 5 BS 104/07 -, SächsVBl 2007, 266).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen indes nicht schon, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; vielmehr sollen nur Einwände, die von solchem Gewicht sind, dass sie mehr als nur einfache Zweifel rechtfertigen, zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen können (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.01.2009 - 4 M 355/08 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 1 M 16/12

    Gewerberechtliche Untersagung der Geschäftsführertätigkeit; einseitige …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
    Die mit Schriftsatz des Antragstellers vom 01.07.2014 vorgenommene Umstellung stellt eine zulässige Antragsänderung dar; auch bestehen gegen die Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsstreits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine Bedenken (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.04.2012 - 1 M 16/12 - juris, RdNr. 2; VGH BW, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 - NVwZ-RR 2011, 932, m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 23.07.2007 - 5 BS 104/07 -, SächsVBl 2007, 266).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16

    Festsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes

    Gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, der im gerichtlichen Verfahren entsprechend gilt (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 -, NVwZ-RR 2014, 822 , RdNr. 7 in juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 80 RdNr. 157, m.w.N.), soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten die Aussetzung der Vollziehung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen indes nicht schon dann, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; vielmehr sollen nur Einwände, die von solchem Gewicht sind, dass sie mehr als nur einfache Zweifel rechtfertigen, zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen können (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.07.2014, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 21.04.2016 - 2 B 390/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid

    Auch wenn sich § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO ausdrücklich nur auf die Prüfung durch die Behörde bezieht, findet der dort genannte Maßstab auch für die gerichtliche Prüfung nach § 80 Abs. 5 VwGO Anwendung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 - zitiert nach juris;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn 157).

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen nicht schon dann, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; vielmehr sollen nur Einwände, die von solchem Gewicht sind, dass sie mehr als nur einfache Zweifel rechtfertigen, zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 21.01.2009 - 4 M 355/08 - zitiert nach juris; B. v. 31.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CE 16.1333

    Zur Kostenregelung zulasten eines Beteiligten im vorläufigen …

    Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist eine Umstellung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens in ein Begehren auf Feststellung der Hauptsacheerledigung zulässig, wenn sich der Antragsgegner der Erledigungserklärung des Antragstellers widersetzt (vgl. OVG LSA, B. v. 31.7.2014 - 2 M 36/14 - NVwZ-RR 2014, 822 = juris Rn. 1 m. w. N.;… OVG NRW, B. v. 14.7.2016 - 19 B 95/16 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 1045/20

    Freihalteerklärung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Beschwerde …

    Rn. 11 Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist - auch nach einseitiger Erledigungserklärung im Eilverfahren - in entsprechender Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO deklaratorisch für unwirksam zu erklären (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 B 12/15 -, Juris Rn. 2; OVG LSA, Beschluss vom 31.07.2014 - 2 M 36/14 -, Juris Rn. 8; Bay. VGH…, Beschluss vom 29.12.2005 - 11 CS 05.826 -, Juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15

    Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits

    Rn. 7 Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann zulässigerweise ein Erledigungsfeststellungsantrag gestellt werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 -, NVwZ-RR 2014, 822 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - 9 S 25.14

    Beschwerde; Straßenbaubeitrag; Erneuerung der Fahrbahn bzw. der …

    Bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung der Antragstellerin wandelt sich der Antrag in einen Antrag auf Feststellung der Erledigung (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 5 BS 104/07 -, SächsVBl 2007, 266, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 3 S 375/11 -, NVwZ-RR 2011, 932, juris; OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 1 M 16/12 -, juris und vom 31. Juli 2014 - 2 M 36/14 -, NVwZ-RR 2014, 822, juris).
  • VG Magdeburg, 02.03.2016 - 9 A 178/14

    Kommunale Abgaben: Erledigung eines beitragsrechtlichen Streitverfahrens; …

    Dabei ist die Umstellung vom ursprünglichen Klageantrag auf den Antrag, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auszusprechen, von den für Klageänderungen geltenden einschränkenden Voraussetzungen des § 91 VwGO freigestellt (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 22.01.1993 - 8 C 40/91 - sowie OVG LSA, B. v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 - m. w. N; beide juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2018 - 1 LB 426/18

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser - zeitlich unbegrenzte Beitragserhebung - …

    Rn. 22 Auch das OVG Magdeburg, Beschl. vom 31. Juli 2014 - 2 M 36/14 - vertritt die Rechtsauffassung, die Feststellung der Erledigung der Hauptsache könne nicht nur dann begehrt werden, wenn sich der Verwaltungsakt im engeren Sinne erledigt hat, sondern auch dann, wenn das Verfahren infolge einer Rechtsänderung oder einer anderen wesentlichen Änderung eine derartige Wendung zuungunsten des Klägers genommen hat, dass eine bis dahin erfolgreiche Klage unbegründet geworden ist oder ihre Erfolgsaussicht entscheidend geschmälert werden.
  • VG Karlsruhe, 07.02.2024 - 2 K 2790/23

    Erledigungsfeststellungsantrag; vorläufiger Rechtsschutz; Ablehnung der …

    Ein solcher Antrag ist auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulässig (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, VBlBW 2011, 474 = juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 -, NVwZ-RR 2014, 822 = juris Rn. 1).
  • VG Potsdam, 29.12.2022 - 4 L 827/22
    Die Grundsätze über die Behandlung einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung gelten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend (BVerwG…, Beschluss vom 15. November 2012 - 7 VR 9/12 -, juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 1. Dezember 2003 - 3 CE 03.2098 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 28. März 2019 - 3 CE 18.2248 -, juris Rn. 5 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 3 S 375/11 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 -, juris Rn. 7; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. Mai 2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 M 36/14 -, juris Rn. 1;… Beschluss vom 7. Januar 2016 - 2 M 136/15 -, juris Rn. 7).
  • VG Halle, 13.10.2014 - 6 B 203/14

    Zum Rechtsweg für die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen einen …

  • VG Halle, 23.06.2023 - 2 B 30/23

    Erschließungsbeiträge "Feldgraben" (Vorausleistung)

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