Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 3a BauGB, § 23 Abs 5 BauNVO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlaubnis zur Durchführung von Bauarbeiten vor Erteilung einer Baugenehmigung
- rechtsportal.de
Erlaubnis zur Durchführung von Bauarbeiten vor Erteilung einer Baugenehmigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückwärtige Bebauung nur mit Nebenanlagen: Auch Hauptgebäude zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gestattung von Baumaßnahmen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Verfahrensgang
- VG Halle, 07.04.2021 - 2 B 86/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05
500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Eine solche Gestattung kann zur Abwendung wesentlicher Nachteile im Sinne von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch dann zulässig und geboten sein, wenn das materielle Recht keine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass einer vorläufigen Genehmigung enthält oder diese sogar ausschließt (OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - juris Rn. 3 f., OVG RP…, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 - juris Rn. 5, m.w.N.).Mit der Gestattung, zur Genehmigung gestellte Bauarbeiten bereits vor Erteilung der beantragten Änderungsgenehmigung durchführen zu können, würden die Antragsteller faktisch Vorteile erhalten, die regelmäßig die Erteilung einer Baugenehmigung voraussetzen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005, a.a.O., Rn. 4).
Diese Grundsätze können auch auf den vorläufigen Rechtsschutz im Baugenehmigungsverfahren übertragen werden, soweit es um die Genehmigung der Änderung der Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage geht; auf die Genehmigung der Veränderung der Substanz baulicher Anlagen sind sie jedenfalls dann übertragbar, wenn diese im Verhältnis zur vorhandenen und genehmigten baulichen Anlage von untergeordneter Bedeutung und ohne weiteres wieder zu beseitigen ist (zum Ganzen: OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005, a.a.O., Rn. 4).
- BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Funktionelle Gesichtspunkte führen nicht zu einer anderen Einordnung, wenn die Funktion als Nebenanlage in der baulichen Gestaltung keinen Ausdruck findet, sondern einem Aufenthaltsraum mindestens deutlich angenähert ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 - juris Rn. 10 f.).Die Gestaltung des Zugangs zu einem Anbau ist ein Merkmal, dem für die Einstufung des Anbaus als Nebenanlage oder Teil der Hauptanlage nicht unerhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2014 - 10 N 47.14
Baugenehmigung für eine Neuerrichtung einer Werbeanlage (Fremdwerbung); Einfügen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Die Feststellung einer faktischen vorderen Baugrenze führt daz1u, dass die davorliegende Grundstücksfläche mit Hauptnutzungen nicht überbaubar ist (vgl. OVG BBg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - OVG 10 N 47.14 - juris Rn. 10, m.w.N.).Rn. 31 Die Feststellung einer faktischen vorderen Baugrenze führt dazu, dass die davorliegende Grundstücksfläche mit Hauptnutzungen nicht überbaubar ist (OVG BBg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - OVG 10 N 47.14 - juris Rn. 10, m.w.N.).
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Bodenrechtlich beachtliche und bewältigungsbedürftige Spannungen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Vorhaben die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet und das Bedürfnis hervorruft, die Voraussetzungen für seine Zulassung unter Einsatz der Mittel der Bauleitplanung zu schaffen; hierfür reicht die mögliche Vorbildwirkung des Vorhabens (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 17, m.w.N.). - BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Rn. 36 (2) Zwar kann ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich - wenn auch nur im Sinne der Ausnahme - auch dann zulässig sein, wenn es den in seiner Umgebung bisher gewahrten Rahmen überschreitet; in diesem Fall hängt seine Zulässigkeit davon ab, ob es "geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen", ob es - anders ausgedrückt - "die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung" bringt und damit eine "Unruhe" stiftet, "die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht" (BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 4 C 30.78 - juris Rn. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - 2 L 87/18
Bauvorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Aufgrund seines Ausnahmecharakters, der durch die ausdrückliche Normierung des Einzelfallerfordernisses noch zusätzlich unterstrichen wird, ist § 34 Abs. 3a BauGB kein Mittel dafür, die städtebauliche Situation in einem nicht beplanten Baugebiet umzustrukturieren (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 6. August 2020 - 2 L 87/18 - juris 31, m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 68/94
Einfügung; Wohnbebauung; Städtebauliche Vertretbarkeit; Konfliktsituation; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
§ 34 Abs. 1 BauGB bietet keine Grundlage dafür, eine vorhandene Bebauungsstruktur durch neue Bauvorhaben wesentlich zu verändern; eine mögliche Verdichtung der Bebauung durch weitere Wohnnutzung kann bauplanungsrechtlich nur durch Planung in geordnete Bahnen gebracht werden (vgl. OVG SH, Urteil vom 28. Februar 1995 - 1 L 68/94 - juris Rn. 36). - BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Da das Merkmal der "rückwärtigen" Bebauung auf einen bestimmten räumlichen Bezug zur Erschließungsstraße hinweist, wird es - je nach der konkreten Situation - auch darauf ankommen können, ob ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen wird (BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172.97 - juris Rn. 7). - BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85
Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Die Gestattung, mit dem Bauvorhaben beginnen zu können (Baufreigabe) ist - neben der Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften - zentraler Bestandteil einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 - juris Rn. 14; Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 B 3.11 - juris Rn. 5; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 71 Rn. 138; Lechner, in. - BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19
Maßgeblichkeit einer öffentlichen Straße zur Feststellung einer faktischen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Andernfalls hätte es ein Bauherr in der Hand, allein durch die Trassierung einer inneren Erschließung eines Grundstücks das städtebauliche Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche zu bestimmen (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 12. August 2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6, m.w.N.). - BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11
Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren
- BVerwG, 22.09.2016 - 4 B 23.16
Maßstab des Sich-Einfügens in die Umgebung (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05
Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 41/20
Untersagung der Pferdehaltung; Geruchsemissionen; eigener Rechtsverstoß des …
- VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Carport in Abstandsfläche
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 2 L 32/18
Baugenehmigung für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2019 - 2 M 101/19
Anordnung der Herausgabe von Umweltinformationen mit sofortiger Vollziehung
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95
Baurecht ; Einstweilige Anordnung ; Gestattung einer Nutzungsänderung
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 10 N 88.20
Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Schaffung …
Aufgrund seines Ausnahmecharakters, der durch die ausdrückliche Normierung des Einzelfallerfordernisses noch zusätzlich unterstrichen wird, ist § 34 Abs. 3a BauGB kein Mittel dafür, die städtebauliche Situation in einem nicht beplanten Baugebiet umzustrukturieren (vgl. Hamburgisches OVG…, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 Bf 213/11 - juris Rn. 57 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 L 87/18 - juris Rn. 31, und Beschluss vom 25. Juni 2021 - 2 M 42/21 - juris Rn. 39). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erweiterung und den Umbau eines …
Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021 - 2 M 42/21 - juris Rn. 26 ). - VG München, 27.04.2026 - M 1 K 23.572
Nutzungsänderung, Bebauungsplan, Bestandsschutz, Abstandsflächenrechtliche …
Im Übrigen scheidet eine Heranziehung des § 34 Abs. 3a BauGB zur Genehmigung eines unzulässigen Vorhabens aus, wenn erkennbar ist, dass eine vergleichbare Abweichungslage noch wiederholt auftreten könnte (OVG LSA, B.v. 25.6.2021 - 2 M 42/21 - juris Rn. 38 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung
Bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche bildet in der Regel das jeweilige Straßengeviert die nähere Umgebung; denn Grundstücke und die überbauten Grundstücksflächen innerhalb eines durch ein Straßenviertel begrenzten Bebauungsblocks sind in der Regel in besonderer Weise aufeinander bezogen (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021 - 2 M 42/21 - juris Rn. 26 ; OVG MV…, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26, m.w.N.).
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