Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 24 Abs 1 AufenthG 2004, Art 7 Abs 1 EGRL 55/2001, Art 2 Abs 3 EUBes 2022/382, § 16a AufenthG 2004, Art 2 Abs 2 EUBes 2022/382
Keine Aufenthaltserlaubnis für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine mit nur befristetem Aufenthaltstitel der Ukraine - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 24 Abs. 1 ; AufenthG § 81 Abs. 3 S. 2
Verfügen über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine als Voraussetzung für einen Anspruch eines marokkanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Halle, 05.05.2023 - 1 B 128/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
Ukraine; Libanon; Herkunftsland
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23
Anderen Drittstaatsangehörigen ist es durchaus zumutbar, primär den Schutz ihres eigenen Staates in Anspruch zu nehmen, in ihre eigenen Herkunftsländer zurückzukehren und ggf. dort eine Beendigung der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine abzuwarten (Sächs OVG, Beschluss vom 6. September 2023 - 3 B 141/23 - juris Rn. 5). - VG Sigmaringen, 18.08.2022 - 5 K 1804/22
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch vom dem des von dem Antragsteller herangezogenen Beschlusses des VG Sigmaringen vom 18. August 2022 (5 K 1804/22), so dass der Antragsteller daraus für sich nichts ableiten kann.
- VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …
C 126 I vom 31. März 2022, Seite 4]), bei dem zur Feststellung der Rückkehrmöglichkeit als Maßstab die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG herangezogen werden können (OVG Magdeburg, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 2 M 60/23 -, juris Rn. 26; so auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat in seinem Länderschreiben vom 5. September 2022 i. d. F. vom 30. Mai 2024, Ziffer 2., Seite 6). - OVG Niedersachsen, 28.10.2025 - 13 ME 193/25
Aufenthaltserlaubnis; Asylantrag; Ukraine; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …
Nach dem Länderrundschreiben des BMI vom 5. September 2022, Nr. 4.4 (S. 8 f.) ist diese zielstaatsbezogene Voraussetzung - abweichend von den sonst geltenden allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen (vgl. hierzu zuletzt den Senatsbeschl. v. 14.11.2023 - 13 ME 177/23 -, juris m.w.N.) - in einem Verfahren "sui generis" von der Ausländerbehörde zu ergründen, wobei die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG als Maßstab herangezogen werden können (…vgl. auch OVG Sachsen, Beschl. v. 6.9.2023 - 3 B 141/23 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.1.2024 - 2 M 60/23 -, juris Rn. 26;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.7.2024 - 18 B 1063/23 -, juris Rn. 61 und VGH Hessen, Beschl. v. 22.7.2024 - 3 B 1261/23 -, juris Rn. 35 m.w.N.). - VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …
C 126 I vom 31. März 2022, Seite 4]), bei dem zur Feststellung der Rückkehrmöglichkeit als Maßstab die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG herangezogen werden können (OVG Magdeburg, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 2 M 60/23 -, juris Rn. 26; so auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat in seinem Länderschreiben vom 5. September 2022 i.d.F. vom 20. September 2022, Seite 8, Ziffer 4.4.).
- OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
Zur Frage der sicheren und dauerhaft möglichen Rückkehr ins Herkunftsland i. S. …
Hierfür ist die Festlegung einfach nachprüfbarer Anspruchsvoraussetzung unabdingbar (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15. Januar 2024 - 2 M 60/23 -, juris Rn. 23). - VG München, 05.06.2025 - M 27 K 23.6208
Aufenthaltserlaubnis, Anspruch auf vorübergehenden Schutz infolge der Flucht aus …
Anderen Drittstaatsangehörigen ist es durchaus zumutbar, primär den Schutz ihres eigenen Staates in Anspruch zu nehmen, in ihre eigenen Herkunftsländer zurückzukehren und dort eine Beendigung der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine abzuwarten (vgl. OVG LSA, B.v. 15.1.2024 - 2 M 60/23 - juris Rn. 29). - VG Cottbus, 22.04.2024 - 9 L 53/23
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, erwachsener Familienangehöriger, …
Anderen Drittstaatsangehörigen ist es durchaus zumutbar, primär den Schutz ihres eigenen Staates in Anspruch zu nehmen, in ihre eigenen Herkunftsländer zurückzukehren und ggf. dort eine Beendigung der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine abzuwarten (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 2 M 60/23 - juris Rn. 29). - VG Cottbus, 22.04.2024 - 9 L 52/23
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, Ukraine, Vietnam
Anderen Drittstaatsangehörigen ist es durchaus zumutbar, primär den Schutz ihres eigenen Staates in Anspruch zu nehmen, in ihre eigenen Herkunftsländer zurückzukehren und ggf. dort eine Beendigung der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine abzuwarten (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 2 M 60/23 - juris Rn. 29).
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