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| OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 50 Abs 5 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 VwGO
Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund für die Herausgabe eines von der Ausländerbehörde in Verwahrung genommenen Reisepasses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 50 Abs. 5
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Herausgabe eines von der Ausländerbehörde in Verwahrung genommenen Reisepasses
Verfahrensgang
- VG Halle, 23.03.2024 - 1 B 76/24
- VG Halle, 23.05.2024 - 1 B 76/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wegen des Gebots des Art. 19 Abs. 4 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, kommt eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22;… Beschluss des Senats vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 12 B 878/22 - juris Rn. 4; NdsOVG…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 - juris, Rn. 5 und 8, m.w.N.). - BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wegen des Gebots des Art. 19 Abs. 4 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, kommt eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22;… Beschluss des Senats vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 12 B 878/22 - juris Rn. 4; NdsOVG…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 - juris, Rn. 5 und 8, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10
Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wie die Vorinstanz bestimmt auch der Senat den Streitwert nach der Empfehlung in Nr. 8.4 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, der bei ausländerrechtlichen Streitigkeiten um einen Pass/Passersatz den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,00 EUR benennt (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 16. November 2010 - 11 S 2328/10 - juris Rn. 25; BayVGH…, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 C 07.164 - juris Rn. 5).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2010 - 2 M 101/10
Aufforderung zur Passhinterlegung; intendiertes Ermessen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Selbst in den Fällen, in denen keine Duldungsbescheinigung ausgestellt wird, genügen Ausländer jedenfalls ihrer Ausweispflicht nach § 48 AufenthG bereits dadurch, dass ihnen - wie hier - eine Bescheinigung über die Verwahrung nach § 50 Abs. 5 AufenthG zur Verfügung gestellt wird (vgl. OVG MV, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 2 M 101/10 - juris Rn. 6, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 14 ME 66/24
Antrag auf vorläufige Gewährung von Wohngeld im Wege der einstweiligen Anordnung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wegen des Gebots des Art. 19 Abs. 4 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, kommt eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22;… Beschluss des Senats vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 12 B 878/22 - juris Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 - juris, Rn. 5 und 8, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
Absonderung; Befreiung; Corona; COVID-19; Immunität; Niedersächsische …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Dieser Maßstab gilt auch für eine vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache; denn auch sie vermittelt die mit einem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt den Antragsteller - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 2. März 2021 - 13 ME 72/21 - juris Rn. 6, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2007 - 2 M 172/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wegen des Gebots des Art. 19 Abs. 4 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, kommt eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 12 B 878/22 - juris Rn. 4; NdsOVG…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 - juris, Rn. 5 und 8, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 12 B 878/22
Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wegen des Gebots des Art. 19 Abs. 4 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, kommt eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22;… Beschluss des Senats vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 - juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 12 B 878/22 - juris Rn. 4; NdsOVG…, Beschluss vom 18. April 2024 - 14 ME 66/24 - juris, Rn. 5 und 8, m.w.N.). - VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 C 07.164
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 2 M 66/24
Wie die Vorinstanz bestimmt auch der Senat den Streitwert nach der Empfehlung in Nr. 8.4 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, der bei ausländerrechtlichen Streitigkeiten um einen Pass/Passersatz den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,00 EUR benennt (vgl. auch VGH BW…, Beschluss vom 16. November 2010 - 11 S 2328/10 - juris Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 C 07.164 - juris Rn. 5).
- VG Stuttgart, 12.02.2026 - 1 K 1315/26
Teilnahme der FDP der TV-Sendung "Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg"; …
Nach den Maßstäben des Art. 19 Abs. 4 GG kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22; OVG NRW…, Beschluss vom 29.07.2022 - 12 B 878/22 -, juris Rn. 4; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 15.08.2024 - 2 M 66/24 -, juris Rn. 5).Dieser Maßstab gilt auch für eine vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache, denn auch sie vermittelt die mit einem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt den Antragsteller, ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte, vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 15.08.2024 - 2 M 66/24 -, juris Rn. 5).
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