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| OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 80 Abs 5 VwGO, § 92 Abs 3 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO
Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren und Kostentragung bei beidseitiger Erledigungserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragserweiterung; Beschwerde; Kostentragung; Erledigung; Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren und Kostentragung bei beidseitiger Erledigungserklärung
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Antragserweiterung; Beschwerde; Kostentragung; Erledigung; Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren und Kostentragung bei beidseitiger Erledigungserklärung
Verfahrensgang
- VG Halle, 24.07.2024 - 2 B 223/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung grundrechtlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Dies ist derjenige Beteiligte, der im Rechtstreit voraussichtlich unterlegen wäre, wenn das erledigende Ereignis nicht eingetreten wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Dezember 2016 - 1 BvR 1380/11 - juris Rn. 13). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2014 - 2 L 39/13
Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Zwangsgeldfestsetzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Rn. 6 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 71 Abs. 1 VwVG LSA i.V.m. §§ 54, 56 SOG LSA ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Beschluss des Senats vom 24. November 2014 - 2 L 39/13 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 02.02.2006 - 1 C 4.05
Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 C 4.05 - juris Rn. 2;… Zimmermann-Kreher, in: BeckOK VwGO, § 161 Rn. 14 m.w.N.).
- BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93
Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf "das Verfahren" dazu, dass das gesamte verwaltungsgerichtliche Verfahren einzustellen ist (OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 3 M 541/03 - und vom 31. Mai 2005 - 3 L 13/03 -, n.v.; SchlHOVG, Beschluss vom 23. November 1999 - 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2024 - 2 L 38/24
Festsetzung von Zwangsgeldern; Einwendungen gegen Bestandskraft des Grund-VA; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Es ist deshalb, solange der Verwaltungsakt wirksam ist, für dessen Vollstreckbarkeit grundsätzlich unerheblich, ob die Gründe, die für seien Erlass maßgeblich waren, tatsächlich vorgelegen haben oder ob der Grundverwaltungsakt aus anderen Gründen rechtswidrig wäre (Beschluss des Senats vom 9. August 2024 - 2 L 38/24.Z - juris Rn. 21 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22
Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Ausnahmen können in engen Grenzen in Betracht kommen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 14 ME 58/22 - juris Rn. 23 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
Uferbefestigungsmaßnahme; Anspruch einer Naturschutzvereinigung auf Sicherung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO sind Antragserweiterungen aber grundsätzlich unzulässig, weil die Beschwerde der Intention des Gesetzgebers zufolge nach § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO nur zulässig ist, soweit sie der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dient (…Riese, in: Schoch/Schneider, § 91 Rn. 92 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 11. Juli 2022 - 2 M 35/22 - n.v.). - OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - 2 M 50/99
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Anschlussbeiträgen für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 2 M 88/24
Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf "das Verfahren" dazu, dass das gesamte verwaltungsgerichtliche Verfahren einzustellen ist (OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 3 M 541/03 - und vom 31. Mai 2005 - 3 L 13/03 -, n.v.; SchlHOVG, Beschluss vom 23. November 1999 - 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2026 - 17 B 233/26
Abschiebungsandrohung; Antragsänderung; Ausreisefrist; Beschwerdeausschluss; …
Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2025 - 18 B 788/25 -, n. v., S. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2025 - 3 B 34/22 -, juris, Rn. 18; OVG S.-A., Beschluss vom 7. November 2024 - 2 M 88/24 -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 14 ME 58/22 -, juris, Rn. 23. - OVG Sachsen, 26.06.2025 - 3 B 34/22
Antragserweiterung; Beschwerde
Im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO sind Antragserweiterungen aber grundsätzlich unzulässig, weil die Beschwerde der Intention des Gesetzgebers zufolge nach § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO nur zulässig ist, soweit sie der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dient (OVG LSA, Beschl. v. 7. November 2024 - 2 M 88/24 -, juris Rn. 4 m. w. N.). - OVG Thüringen, 18.02.2025 - 3 EO 85/25
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz zur Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
Gleichwohl sei darauf hingewiesen, dass im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO Antragserweiterungen grundsätzlich nicht möglich sind, weil die Beschwerde nach § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO nur der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dient (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2024 - 2 M 88/24 - Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2024 - 6 MB 27/24 - Rn. 25 jeweils juris;… Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 91 Rn. 92 m. w. N).
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