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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27789
OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03 (https://dejure.org/2004,27789)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2004 - 2 M 895/03 (https://dejure.org/2004,27789)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2 M 895/03 (https://dejure.org/2004,27789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 1 B 2209/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (…OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2003 - 2 M 337/03

    Zur Abschiebung von Familienmitgliedern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2003 - 2 M 339/03

    Ausnahmsweise zu beachtendes neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Zwar besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum keine Einigkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen neuer Vortrag und insbesondere nachträgliche, mithin erst nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Tatsachen im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO (noch) berücksichtigt werden können (für nachträglich eingetretene Tatsachen bejaht zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 310 § 124 VwGO Nr. 32 = NVwZ 2004, 744 und Beschl. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31; OVG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 1 B 298/02 - NVwZ-RR 2003, 694; offenbar weitergehend BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - Buchholz § 124b VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2002, 894; ebenso Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 - juris; a. A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; OVG LSA, Beschl. v. 29.01.2004 - 2 M 895/03 - juris; Beschl. v. 16.06.2003 - 2 N 73/03 - juris;… Bader in: Bader / Funke-Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. § 146 Rdnr. 36).
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