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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25143
OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10 (https://dejure.org/2010,25143)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.09.2010 - 2 M 91/10 (https://dejure.org/2010,25143)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 2010 - 2 M 91/10 (https://dejure.org/2010,25143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 5 S 1 AufenthG, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG, § 60a Abs 2 AufenthG, § 81 Abs 4 AufenthG, § 81 Abs 3 AufenthG
    Aufenthalt von Ausländern: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung der Statthaftigkeit eines Antrages nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Auslegung eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen Antrag nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung der Statthaftigkeit eines Antrages nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Auslegung eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen Antrag nach § ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Ihnen kann und muss gegebenenfalls durch die Ausgestaltung der Abschiebung oder Rückführung seitens der Ausländerbehörde begegnet werden (vgl. BVerwG, 29. Oktober 2002, 1 C 1.02 , DVBl 2003, 463).

    Ihnen kann und muss gegebenenfalls durch die Ausgestaltung der Abschiebung oder Rückführung seitens der Ausländerbehörde begegnet werden, wobei in besonders gelagerten Fällen auch die Einschaltung der deutschen Auslandsvertretung denkbar ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, DVBl 2003, 463).

    Wie bereits oben dargelegt (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, a.a.O.) muss die Ausländerbehörde Übergangsschwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass der Ausländer nach seiner Ankunft im Zielstaat aufgrund seiner krankheitsbedingten Beeinträchtigungen selbst nicht in der Lage ist, etwaige Familienangehörige oder geeignete öffentliche oder karitative Einrichtungen ausfindig zu machen, die eine erforderliche Betreuung gewährleisten, ggf. durch die Ausgestaltung der Abschiebung begegnen.

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist die Ausländerbehörde aber bei ehemaligen Asylbewerbern nicht zu einer eigenen inhaltlichen Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote berechtigt, sondern bleibt gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG an die (positive oder negative) Feststellung des Bundesamts hierzu gebunden, und zwar solange diese Feststellung besteht (BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [195, 198], RdNr. 12, 17;… Urt. v. 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16).

    Unter den Begriff "Ausreise" im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG fällt auch die freiwillige Ausreise (BVerwG, Urt. v. 27.06.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Auch bei einer familiären Gemeinschaft zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern können sich aus Art. 6 Abs. 1 GG besondere Schutzwirkungen ergeben, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist, diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt und tatsächlich auch erbracht wird (vgl. BVerfG, 12. Dezember 1989, 2 BvR 377/88, InfAuslR 1990, 74; BVerfG, 25. Oktober 1995, 2 BvR 901/95, DVBl 1996, 195).

    Dann kommt es für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen grundsätzlich nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann; vielmehr besteht eine Beistandsgemeinschaft prinzipiell solange, als ein Familienmitglied auf Lebenshilfe angewiesen ist und ein anderes Familienmitglied diese Hilfe tatsächlich regelmäßig erbringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74; Beschl. v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl 1996, 195).

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Auch bei einer familiären Gemeinschaft zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern können sich aus Art. 6 Abs. 1 GG besondere Schutzwirkungen ergeben, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist, diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt und tatsächlich auch erbracht wird (vgl. BVerfG, 12. Dezember 1989, 2 BvR 377/88, InfAuslR 1990, 74; BVerfG, 25. Oktober 1995, 2 BvR 901/95, DVBl 1996, 195).

    Dann kommt es für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen grundsätzlich nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann; vielmehr besteht eine Beistandsgemeinschaft prinzipiell solange, als ein Familienmitglied auf Lebenshilfe angewiesen ist und ein anderes Familienmitglied diese Hilfe tatsächlich regelmäßig erbringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74; Beschl. v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl 1996, 195).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2004 - 11 S 1131/03

    Betreuungsbedarf eines Familienmitgliedes eines abzuschiebenden Ausländers als …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Für den Fall, dass ein zur Betreuung verpflichtetes Kind aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausfällt, sind die übrigen gehalten, diesen Ausfall nach Möglichkeit durch entsprechende Vorkehrungen auszugleichen (vgl. VGH BW, 09. Februar 2004, 11 S 1131/03, EzAR 027 Nr. 2).

    Für den Fall, dass ein zur Betreuung verpflichtetes Kind aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausfällt, sind die übrigen gehalten, diesen Ausfall nach Möglichkeit durch entsprechende Vorkehrungen auszugleichen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 09.02.2004 - 11 S 1131/03 -, EzAR 027 Nr. 2).

  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Verfassungsmäßigkeit einer Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Die der Ausländerbehörde obliegende Pflicht, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann (vgl. hierzu BVerfG. Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, InfAuslR 2002, 415), endet aber nicht immer schon mit der Ankunft des Ausländers im Zielstaat, sondern kann zeitlich bis zum Übergang in eine Versorgung und Betreuung im Zielstaat fortdauern, wenn dem Ausländer unmittelbar nach seiner Ankunft im Zielstaat eine Gesundheitsgefährdung droht, etwa weil er einer Betreuung oder medizinischen Behandlung bedarf oder er einen ununterbrochenen Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten haben muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 B 586/06

    Reisefähigkeit Gesundheitsgefahr Suizidalität Abschiebung Versorgung Betreuung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Unabhängig davon wäre eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren auch nicht zulässig (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.05.2005 - 2 M 8/05 - OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2004 - 3 M 436/03 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; OVG Berlin, Beschl. v. 08.04.2004 - 8 S 37.04 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2004 - 3 M 436/03

    Sozialhilfe, Rechtsschutz, vorläufiger, Beschwerdeverfahren, Streitgegenstand, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Unabhängig davon wäre eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren auch nicht zulässig (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.05.2005 - 2 M 8/05 - OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2004 - 3 M 436/03 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; OVG Berlin, Beschl. v. 08.04.2004 - 8 S 37.04 -, Juris).
  • OVG Berlin, 08.04.2004 - 8 S 37.04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10
    Unabhängig davon wäre eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren auch nicht zulässig (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.05.2005 - 2 M 8/05 - OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2004 - 3 M 436/03 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; OVG Berlin, Beschl. v. 08.04.2004 - 8 S 37.04 -, Juris).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags …

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …

  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Anforderungen an die Auslegung von Verfahrensanträgen durch die Fachgerichte

  • OVG Hamburg, 21.04.2005 - 3 Bs 40/05

    Rechtmäßigkeit eines mit Sofortvollzug ausgesprochenen Studierverbotes gegenüber …

  • VGH Bayern, 26.09.2005 - 24 C 05.1851
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Nur im Falle einer besonderen Lebenshilfe zwischen erwachsenen Familienangehörigen im Sinne einer Beistandsgemeinschaft ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutsch verheirateten Ausländers (…BVerfG, B.v. 25.10.1995 - 2 BvR 201/95 -, juris Rn. 8;… SächsOVG, B.v. 17.6.2013 - 3 B 316/12 - juris Rn. 6;… BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris Rn. 43; VGH BW;… B.v. 9.2.2004 - 11 S 1131/03 -, juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 8.9.2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 22).
  • VG Berlin, 25.02.2015 - 24 K 14.15

    Direktabschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers ohne richterliche …

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen …

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit …

    Das ist bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat, die durch die im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, Juris, RdNr. 12).

    Das ist bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat, die durch die im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, Juris, RdNr. 12).

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer …

    Nur im Falle einer besonderen Lebenshilfe zwischen erwachsenen Familienangehörigen ist die Beziehung zwischen den Ehepaaren als schützenswerte familiäre Lebensgemeinschaft anzusehen (…vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 17.06.2013 - 3 B 316/12 - juris - VGH München, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris - Beschl. v. 17.05.2017 - 19 CS 17.37 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 09.02.2004 - 11 S 1131/03 - VBlBW 2004, 312; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 - juris - OVG Weimar, Beschl. v. 15.11.2002 - 3 EO 438/02 - InfAuslR 2003, 144).
  • VG Osnabrück, 14.07.2026 - 7 A 194/22

    Beistandsgemeinschaft; freiwillige Ausreise; Rückreisekosten; Einwanderung in die …

    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, juris Rn. 17 f.;… Kammerbeschluss vom 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschluss vom 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 22; Bay. VGH…, Beschluss vom 03.09.2012 - 10 CE 12.293 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 2 M 32/24

    Aussetzung der Abschiebung - Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit in …

    Für den Fall, dass ein zur Betreuung verpflichtetes Kind aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausfällt, sind die übrigen gehalten, diesen Ausfall nach Möglichkeit durch entsprechende Vorkehrungen auszugleichen (Beschluss des Senats vom 8. September 2010 - 2 M 91/10 - juris Rn. 23 , m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13

    Ausländerrecht: Untersagung der Abschiebemaßnahmen in die Türkei wegen eines …

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 11 S 49.11

    Beachtung des Gesundheitszustandes eines Abzuschiebenden bei ernsthafter …

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 11 B 86/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer …

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei die Ausländerin wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in ihrem Heimatland zu verweisen ist (vgl. OVG Sachsen, Beschl. v. 08. September 2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 29;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft mit erwachsenem Kind, Schutz des Privatlebens gemäß …

  • VG Schleswig, 30.09.2024 - 11 B 68/24
  • VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14

    Aufenthaltsbeendigung bei behaupteter depressiver Stimmungslage mit suizidaler …

  • VG Köln, 21.01.2026 - 11 L 3197/25
  • VG Schleswig, 10.09.2025 - 11 B 161/25
  • VG Schleswig, 01.02.2023 - 11 B 2/23
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