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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16925
OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02 (https://dejure.org/2002,16925)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2002 - 2 M 96/02 (https://dejure.org/2002,16925)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 (https://dejure.org/2002,16925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids, der einen erhöhten Kirchensteuersatz festlegt; Auswirkungen der Rechtswidrigkeit der Rechtsnorm auf deren Grundlage die Steuer erhoben wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99

    Veranlagung zur Kirchensteuer; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Erhebung durch …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02
    Seinen Antrag vom 30. April 2002 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hat der Antragsteller vorrangig auf das Argument gestützt, das Steuersystem der NEK führe in gleichheitswidriger Weise dazu, dass nur eine Minderheit von allen Gemeindegliedern Kirchensteuer zahle, und u.a. hilfsweise damit begründet, dass das OVG Schleswig durch Urteil vom 21. Juni 2000 (NordÖR 2000, 358 f) die für die Kirchensteuerbemessung maßgebliche Bestimmung in § 1 Abs. 1 Satz 2 KiStB inzidenter als rechtswidrig verworfen habe.

    Der Senat hat durch Urteil vom 21. Juni 2000 (NordÖR 2000, 358 ff) entschieden, dass die unterschiedliche Festsetzung der Steuersätze für Hamburg und Schleswig-Holstein wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig und damit als Rechtsgrundlage für eine Veranlagung nicht tragfähig ist.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden (B. v. 26.1. 1995, - 8 B 193/94 - NVwZ-RR 1996, 54 f; B. v. 10.2 2000, - 11 B 54/99 -, NVwZ-RR 2000, 457 f), dass es den Verwaltungsgerichten bei Anfechtungsklagen grundsätzlich verwehrt sei, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer als rechtswidrig erkannten Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen.
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden (B. v. 26.1. 1995, - 8 B 193/94 - NVwZ-RR 1996, 54 f; B. v. 10.2 2000, - 11 B 54/99 -, NVwZ-RR 2000, 457 f), dass es den Verwaltungsgerichten bei Anfechtungsklagen grundsätzlich verwehrt sei, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer als rechtswidrig erkannten Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen.
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Begehrens Geltung beimessen (BVerwGE 97, 79, 81 f.; Urt. des Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Begehrens Geltung beimessen (BVerwGE 97, 79, 81 f.; Urt. des Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …

    Rn. 91 Im Ausgangspunkt ist es den Verwaltungsgerichten - anders als dem Bundesverfassungsgericht oder etwa dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, die zum Erlass derartiger Anordnungen über die Art und Weise der Vollstreckung ihrer Entscheidungen befugt sind (vgl. § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG - bzw. § 31 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 BVerfGG bzw. § 20 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof - Verfassungsgerichtshofgesetz, VerfGHG - siehe dazu OVG RP…, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 10 A 11418/21.OVG -, juris Rn. 12 ; Urteil vom 12. Juli 2023 - 10 A 10425/19 -) - bei Anfechtungsklagen (ebenso wie im Normenkontrollverfahren, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29) nämlich grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtsnorm oder von der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; HessVGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, jeweils zu Satzungen).

    Rn. 92 Vorliegend ist auch nicht in Abkehr von diesem Grundsatz eine - wohl nur in engen Grenzen denkbare - Ausnahme zuzulassen, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 -, BVerwGE 165, 202 = juris Rn. 20;… Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 -, BVerwGE 170, 1 = juris Rn. 24, jeweils zum Prüfungsrecht, wenn es an einer hinreichenden rechtssatzmäßigen Festsetzung des Prüfungsverfahrens fehlt und zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und zur Wahrung der Berufsfreiheit bis zur notwendigen rechtssatzmäßigen Schließung der Regelungslücke eine verwaltungsgerichtlich getroffene Übergangsregelung unerlässlich ist; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, BVerwGE 173, 81 = juris Rn. 40 zum Beurteilungsrecht, wonach ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden könnten; siehe demgegenüber BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8-10;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; HessVGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, jeweils zur Frage - und dies zumindest im Grundsatz verneinend -, ob § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO es den Gerichten gestattet, bei Anfechtungsklagen von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihrer Grundlage beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen mittelbaren Folgen abzusehen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …

    Demgegenüber ist es den Verwaltungsgerichten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der der Senat folgt - bei Anfechtungsklagen (ebenso wie im Normenkontrollverfahren, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29) aber grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder von der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6; nicht vergleichbar dagegen etwa die Konstellationen im Prüfungsrecht, in denen es an einer hinreichenden rechtssatzmäßigen Festsetzung des Prüfungsverfahrens fehlt und zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und zur Wahrung der Berufsfreiheit bis zur notwendigen rechtssatzmäßigen Schließung der Regelungslücke eine verwaltungsgerichtlich getroffene Übergangsregelung unerlässlich ist, vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 -, BVerwGE 165, 202 = juris Rn. 14).

    Rn. 109 Ob von diesem Grundsatz in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden können, wenn die Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung und die Aufhebung darauf gestützter Bescheide zu unlösbaren und unvertretbaren Schwierigkeiten für die Gebietskörperschaft führten beziehungsweise einen "Notstand" zur Folge hätten (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8-10;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, diese Frage jeweils offenlassend), bedarf hier keiner Entscheidung, da jedenfalls vorliegend keine Notwendigkeit für die Zulassung einer solchen Ausnahme besteht.

    Rn. 110 Unbeschadet dessen spricht darüber hinaus einiges dafür, dass die Annahme eines besonderen Ausnahmefalls, der ein Absehen von der Regelfolge der Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung und damit der Aufhebung der angegriffenen Bescheide nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtfertigen würde, außerdem im Hinblick auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Heilung der unwirksamen Satzungsbestimmung zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes ausscheiden dürfte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6).

  • VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23

    Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich

    Die Erklärung der Satzung lediglich für teilnichtig - und die damit einhergehende Möglichkeit der Verwaltung zur abweichenden Bestimmung der Anzahl der zu Grunde zu legenden Vermietungstage im Rahmen der Schätzung - hätte somit zur Folge, dass das Gericht entgegen den Vorgaben aus Art. 20 Abs. 3 GG unzulässig in das Gestaltungsermessen des Satzungsgebers eingreifen und anstelle des Satzungsgebers einen anderen Steuermaßstab festlegen würde (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 Rn. 9, juris; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10. August 2021 - 2 S 1448/20 -, Rn. 68, juris).
  • VG Schleswig, 20.01.2003 - 1 A 166/02
    In einem vom Kläger beantragten Eilverfahren erkannte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.11.2002 (2 M 96/02, 1 B 18/02), dass § 1 Abs. 1 Satz 3 KiStB a. F. insgesamt nichtig sei und nicht geltungserhaltend in Schleswig-Holstein mit den niedrigeren Hamburger Hebesätzen von 8 bzw. 3 % angewendet werden könne.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren 1 B 18/02, 2 M 96/02 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Die hier streitgegenständlichen Kirchensteuerfesetzungen für die Jahre 1994 bis 2000 waren vor Erlass der Rechtsverordnung rechtswidrig, weil ihre ursprüngliche Rechtsgrundlage, § 1 Abs. 1 Satz 3 KiStB a. F., unwirksam war und nicht geltungserhaltend mit einem Kirchensteuerhebesatz von 8 % angewendet werden kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 26.11.2002 - 2 M 96/02).

    Eine solche Notwendigkeit musste sich der Kirchenleitung erst nach dem Bekanntwerden der im Beschluss vom 26.11.2002 (2 M 96/02) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts aufdrängen.

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567

    Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde

    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Begehrens Geltung beimessen (vgl. OVG Schleswig vom 26.11.2002 Az. 2 M 96/02 ).
  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich damit ausdrücklich gegen eine Anwendung der Praxis des Bundesverfassungsgerichts bei der Verwerfung von Gesetzen auf das Satzungsrecht und seine verwaltungsgerichtliche Kontrolle gewandt, weil die Verwaltungsgerichtsordnung hierfür keine gesetzliche Handhabe bietet (vgl. zur inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung: BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193/94 - Juris, Rn. 8;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54/99 - Juris, Rn. 7; BSG…, Beschluss vom 18. März 1998 - B 6 KA 31/97 B - Juris, Rn. 6; OVG SH, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 - Juris, Rn. 9).
  • VG Schleswig, 07.04.2004 - 1 A 106/03
    Eine Teilaufrechterhaltung in Höhe von 8 % komme nach einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 26.11.2002 (2 M 96/02) nicht in Betracht.

    Eine geltendungserhaltende Reduktion dieses Satzes - etwa auf 8 % - ist nicht möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 26.11.2002 - 2 M 96/02).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1448/20

    Unterschiedliche Vergnügungssteuererhebung in derselben Satzung

    Ein Gericht ist bei der Feststellung eines Gleichheitsverstoßes einer Rechtsvorschrift grundsätzlich nicht befugt, an Stelle des Satzungsgebers einen anderen Steuersatz festzusetzen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2002 - 2 M 96/02 - juris Rn. 9).
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