Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 33 Abs 2 GG, § 21 S 1 BBG, § 49 Abs 3 S 1 BLV, § 50 Abs 1 S 2 BLV, § 50 Abs 1 S 3 BLV
Dienstliche Beurteilung von Telekombeamten - hinreichende Konkretisierung von Beurteilungsrichtlinien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilungsrichtlinien müssen den konkreten Übertragungsvorgang von nach einem fünfstufigen Notensystem bewerteten Einzelmerkmalen auf ein nach sechs Noten mit jeweils einem von drei Ausprägungsgraden zu bildenden Gesamturteil nicht abstrakt regeln. Eine einheitliche ...
- rechtsportal.de
Vornahme eines Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aussagekräftiger, aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen; Gestaltung des Beurteilungssystems durch den Dienstherrn ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Dienstherren können Beurteilungsrichtlinien frei gestalten
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 81/19
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (32)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - 1 B 1071/19
Begründen der Gesamtergebnisse der Beurteilung eines Beamten hinsichtlich …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Nach welchem Maßstab aus der jeweiligen Gesamtheit der Einzelbewertungen ein konkretes Gesamturteil mit dem auszuwerfenden Ausprägungsgrad zu bilden ist (Vorgang der "Übersetzung" der Einzelbewertungen in ein Gesamturteil), ist nicht abstrakt vorgegeben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 B 1071/19 -, juris Rn 15).Gibt es - wie hier - keine abstrakten Vorgaben in der Beurteilungsrichtlinie oder in einem anderen, den Beamtinnen und Beamten allgemein zugänglichen Erlass, muss der angesprochene Übersetzungsvorgang einschließlich der Vergabe des (für Beförderungschancen relevanten) Ausprägungsgrades in jeder dienstlichen Beurteilung ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles substanziell textlich und nachvollziehbar erläutert werden (vgl. dazu Ziffern 5, 6 der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen sowie Beamten vom 19. Dezember 2013 in der jeweils aktuellen Fassung sowie § 2 der Anlage 1 des Leitfadens zur Erstellung der dienstlichen Beurteilungen; vgl. dazu auch OVG Münster, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 B 1071/19 -, juris Rn. 15).
Ist der zu beurteilende Beamte im Beurteilungszeitraum zudem (deutlich) höherwertig eingesetzt gewesen - wie hier die Beigeladenen -, so macht die gebotene Berücksichtigung dieses ohne Weiteres beurteilungsrelevanten Umstands den angesprochenen Übersetzungsvorgang durchaus noch deutlich komplexer: Die Beurteiler müssen in diesem Fall die auf dem höherwertigen Arbeitsposten erbrachten und an dessen Anforderungen gemessenen Leistungen des Beamten erst zu den abstrakten Anforderungen des von dem Beamten innegehabten niedrigeren Statusamtes in Beziehung setzen und sodann den in der Notenskala zum einen für die Einzelmerkmale und zum anderen für das Gesamturteil der Beurteilung geltenden Bewertungsstufen zuordnen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 B 1071/19 -, juris Rn. 16).
Die mit der Wahrnehmung eines höherwertigen Postens einhergehenden gesteigerten Anforderungen werden sich in aller Regel nicht nur bei bestimmten Einzelmerkmalen bemerkbar machen, sondern diese in ihrer Gesamtheit betreffen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 B 1071/19 -, juris Rn. 17).
- BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20
Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Das abschließende Gesamturteil beschränkt sich daher in der Regel nicht auf die Bildung des arithmetischen Mittels aus den einzelnen Leistungsmerkmalen (vgl. aber zur Zulässigkeit der rechnerischen Ermittlung des Gesamturteils bei Vorgabe der gleichen Gewichtung sämtlicher Einzelmerkmale bei einer beschränkten Anzahl von Beurteilungsmerkmalen - hier: sieben Einzelmerkmale nach Nr. 6.1 BRL Pol NRW - BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Ls 1 und Rn. 25 ff.).Zwar mag dies für eine möglichst gleichmäßige Handhabung sinnvoll erscheinen, es gibt aber auch diverse andere Möglichkeiten, wie der Dienstherr eine insoweit möglichst einheitliche Handhabung erreichen kann (zB durch regelmäßige Beurteilerkonferenzen und -schulungen, einheitliche Zweit- oder Letztbeurteiler
…, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris Rn. 20 f.>, Einzelabsprachen, abstrakte Festlegungen in anderen Erlassen, etwa im Personalentwicklungskonzept, usw.; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 B 134.11 -, juris Rn. 17;… Urteil des Senats vom 12. November 2020 - 2 LB 1/20 -, juris Rn. 76; vgl. auch allg. zur Möglichkeit von Vorgaben: BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 21, 19). Dagegen, dass der Dienstherr bei einer nur geringen Anzahl von Einzelmerkmalen - wie hier: sieben - sämtliche gleichmäßig gewichtet, bestehen keine Bedenken (vgl. zur Vorgabe der gleichen Gewichtung sämtlicher Einzelmerkmale bei einer beschränkten Anzahl von Beurteilungsmerkmalen - hier sieben Einzelmerkmale nach Nr. 6.1 BRL Pol NRW - in Beurteilungsrichtlinien: BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Ls 1 und Rn. 23 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - 1 B 430/21
Untersagung der Beförderung eines Mitbewerbers wegen Fehlerhaftigkeit der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, und dass eine auf einem höherwertigen Dienstposten erzielte Note auf eine bessere Leistung schließen lässt als die identische Note, die auf einem niedriger bewerteten Dienstposten erzielt wurde (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 430/21 -, juris, Rn. 15).Die Beigeladenen, beide aktuell im Statusamt A 15 und beide als "Leiter Product management 24" haben im Beurteilungszeitraum einen jeweils mit MG3 bewerteten Arbeitsposten und damit eine dem Statusamt A 16 entsprechende Funktion innegehabt (vgl. jeweils die Seite 1 der dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen; vgl. zu dieser Bewertung auch: OVG Münster, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 430/21 -, juris Rn. 5).
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Denn hier muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, Ls 2 und Rn. 36 …und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, Rn. 42 …sowie Beschluss vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 -, Rn. 16; jeweils juris zu Beurteilungen im Ankreuzverfahren ohne zusätzliche individuelle textliche Begründung der Einzelmerkmale).Insoweit darf die Wertigkeit der Dienstposten/ Arbeitsposten, auf denen eine Note - hier: die Spitzennote "Sehr gut" auf der 5-er Skala - erzielt worden ist, nicht außer Acht gelassen werden (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Ls 4 und Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 f., wonach Besonderheiten eines Dienstpostens bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen sind).
- BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10
Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
- 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. sowie Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).Eine Dienstpostenbewertung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BBesG, § 1 Abs. 1, § 8 Satz 1 PostPersRG) fällt in die organisatorische Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn - hier: das Postnachfolgeunternehmen Deutsche Telekom AG in Wahrnehmung der dem Dienstherrn Bund obliegenden Rechte und Pflichten - und ist deshalb gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. zur Organisationshoheit des Dienstherrn bei der Ämterbewertung: nur BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 28).
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
- 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. sowie Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 33 mwN).
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
- 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. sowie Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Insoweit darf die Wertigkeit der Dienstposten/ Arbeitsposten, auf denen eine Note - hier: die Spitzennote "Sehr gut" auf der 5-er Skala - erzielt worden ist, nicht außer Acht gelassen werden (vgl. dazu auch BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Ls 4 und Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 f., wonach Besonderheiten eines Dienstpostens bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen sind). - BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Die "amts"-angemessene Besoldung ist damit notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. zur um einen Zeitraum von drei Jahren um 8 Prozent befristeten Absenkung der Besoldung eines Richters im Dienste des Landes Baden-Württemberg auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 LBesG BW: BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, juris Rn. 16 mwN). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 1 B 498/17
Dienstliche Beurteilung; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20
Der Antragsteller hat als Leiter "Systemarchitektur" während des Beurteilungszeitraums einen mit AT3 bewerteten Arbeitsposten und damit eine seinem Statusamt A 15 entsprechende Funktion bekleidet (vgl. die Seite 1 der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers; vgl. zu dieser Bewertung auch: OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 B 498/17 -, juris Rn. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15
Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer …
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17
Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 1 B 434/17
Vorläufige Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2019 - 1 B 1585/18
Besetzung des Dienstpostens des Leiters des Hauptzollamtes mit einem anderen …
- VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des …
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
- BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
- BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19
Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten; …
- BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
- BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11
Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19
Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …
- BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Mitbewerber i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15
Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20
Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 1 B 1428/18
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf eine Untersagung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2019 - 1 B 1350/18
Besetzung von Beförderungsplanstellen mit anderen Bewerbern i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2016 - 1 B 1500/15
Anforderungen an die Zuständigkeit der Beurteiler und Aussagekraft einer …
- OVG Bremen, 27.02.2026 - 2 B 294/25
Auswahlentscheidung über die Vergabe des Beförderungsamtes bzgl. Verletzung des …
Das Oberverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass das Beurteilungssystem der Antragsgegnerin, wie es sich nach den Beurteilungsrichtlinien unter Berücksichtigung der besonderen Beschäftigungsstrukturen der Telekom mit einer Vielzahl an auf höherbewerteten Arbeitsposten eingesetzten Beamtinnen und Beamten darstellt, rechtlich nicht grundsätzlich zu beanstanden ist (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.08.2017 - 2 B 70/17, n.v. Beschl. v. 12.11.2018 - 2 B 167/18, juris Rn. 9; ebenso OVG SH, Beschl. v. 23.07.2021 - 2 MB 16/20, juris Rn 21 f.; OVG NW, Beschl. v. 20.04.2020 - 1 B 1071/19, juris Rn 10 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502, juris Rn. 11).Nur dann wird die Notenfindung für den Beamten und gegebenenfalls das Gericht nachvollziehbar und überprüfbar gemacht (OVG NW, Beschl. v. 24.04.2020 - 1 B 1071/19, juris Rn 15 f.; OVG SH, Beschl. v. 23.07.2021 - 2 MB 16/20, juris Rn. 25 f.).
- VG Hamburg, 06.01.2022 - 21 E 4772/21
Erfolgreicher Eilantrag eines Beamten im Konkurrentenstreitverfahren …
Rn. 19 (3) Dabei ist es der Antragsgegnerin grundsätzlich nicht verwehrt, bei der Vergabe der Gesamturteile nach den Einzelleistungen, insbesondere auch in Bezug auf die Höherwertigkeit der Dienstposten, im Vergleich zur Gesamtgruppe auf derselben Beurteilungsliste zu differenzieren (…vgl. VGH München, Beschl. v. 23.1.2017, 6 CE 16.2406, juris, Rn. 21 u. Urt. v. 20.8.2020, 6 B 18.2657, juris, Rn. 30; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.7.2021, 2 MB 16/20, juris, Rn. 34 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 14.8.2019, 1 B 612/19, juris, Rn. 37 ff. u. Beschl. v. 31.5.2021, 1 B 430/21, Rn. 27;… a.A. VG Berlin, Beschl. v. 9.11.2017, 28 L 546.17, juris, Rn. 28 ff;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.6.2018, OVG 10 S 83.17, juris, Rn. 21).Die Antragsgegnerin hat substanziell und bezogen auf den jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar zu erläutern, wie die Einzelbewertungen in das Gesamturteil, das aus Note und Ausprägungsgrad besteht, übertragen worden sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 23.7.2021, 2 MB 16/20, juris, Rn. 26;… OVG Münster, Beschl. v. 25.3.2020, 1 B 725/19, juris, Rn. 17 f.).
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502
Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …
Dies ist integraler Bestandteil der Bewertung der Leistung selbst und Ausdruck des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips (…BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 31; OVG SH, B.v. 23.7.2012 - 2 MB 16/20 - juris Rn. 25 m.w.N.). - VG Schleswig, 28.04.2022 - 12 B 10005/21 Gibt es - wie hier - keine abstrakten Vorgaben in der Beurteilungsrichtlinie oder in einem anderen, den Beamtinnen und Beamten allgemein zugänglichen Erlass, muss der angesprochene Übersetzungsvorgang einschließlich der Vergabe des (für Beförderungschancen relevanten) Ausprägungsgrades in jeder dienstlichen Beurteilung ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles substanziell textlich und nachvollziehbar erläutert werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 2 MB 16/20 -, juris, Rn. 23 m. w. N., auch ausführlich zum Beurteilungssystem der Telekom).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".