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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32420
OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24 (https://dejure.org/2024,32420)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2024 - 2 ME 190/24 (https://dejure.org/2024,32420)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2024 - 2 ME 190/24 (https://dejure.org/2024,32420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NSchG § 114; NSchG § 114 Abs. 3 Satz 5
    Behinderung; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung im Wege eines Einzeltransports

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSchG § 114 Abs. 3 S. 5
    Umfang des Anspruchs auf Beförderung bzw. Erstattung der Kosten der Beföderung zu einer in einem anderen Landkreis gelegenen Oberschule

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2019 - 2 ME 729/18

    90 Minuten; Mietwagen; öffentliche Verkehrsmittel; Schülerbeförderung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Auch wenn es sich bei der in § 114 NSchG geregelten Schülerbeförderung zwischenzeitlich um eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis handelt (§ 114 Abs. 1 Satz 3 NSchG), dient die Sicherstellung der Schülerbeförderung weiterhin allein der Wahrung der Chancengleichheit und der Sicherstellung des Bildungsanspruchs und der Schulpflicht des Kindes (Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 11;… Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66 f.).

    Die Träger der Schülerbeförderung sind regelmäßig nur verpflichtet, diejenigen Beförderungs- oder Erstattungsansprüche zu erfüllen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz oder gegebenenfalls darüber hinaus aus ihrer jeweiligen Schülerbeförderungssatzung ergeben (vgl. Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 11; v. 4.1.2018 - 2 ME 808/17 - v. 30.11.2016 - 2 LA 216/16 -, NdsVBl. 2017, 125).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2021 - 2 ME 436/20

    Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; Freie Waldorfschule; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Eine allgemeine Pflicht zur Ausübung von Ermessen auch für ungeregelte Sachverhalte besteht nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 30.3.2021 - 2 ME 436/20 -, juris Rn. 10).

    Das Verwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass eine Halbierung des Auffangwertes angesichts der mit dem Antrag verbundenen (vorläufigen) Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht kommt (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 30.3.2021 - 2 ME 436/20 -, juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19

    Beförderungspflicht; Entfernungsvergleich; Erstattungspflicht; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Der Senat hat auch bereits entschieden, dass die Beschränkung in § 114 Abs. 3 Satz 5 NSchG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Er besucht - wie auch bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die nächstgelegene Schule (vgl. dazu, dass die nächste Schule außerhalb des Gebiets des Trägers der Schülerbeförderung liegen kann: Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9 i.S.d. § 114 Abs. 3 NSchG, für die somit ein Erstattungsanspruch besteht (allerdings begrenzt durch § 114 Abs. 3 Satz 5 1. Halbsatz NSchG).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 14 ME 124/23

    Eingliederungshilfe; Einzelbeförderung zur Schule; Eingliederungshilfe gem. § 35a …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Soweit ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist, besteht über § 35a SGB VIII die Möglichkeit, die erforderlichen Eingliederungshilfen, zu der im Einzelfall auch eine Taxi-Einzelbeförderung zu einer Schule zählen kann (vgl. z.B. NdsOVG, Beschl. v. 15.12.2023 - 14 ME 124/23 -, juris), die bei der zuständigen Stelle zu beantragen ist.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Auch wenn es sich bei der in § 114 NSchG geregelten Schülerbeförderung zwischenzeitlich um eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis handelt (§ 114 Abs. 1 Satz 3 NSchG), dient die Sicherstellung der Schülerbeförderung weiterhin allein der Wahrung der Chancengleichheit und der Sicherstellung des Bildungsanspruchs und der Schulpflicht des Kindes (…Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 OA 156/24

    Eingliederungshilfe; Gegenstandswert; Schulbegleitung; Gegenstandswert in Kinder- …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    In Abgrenzung zu Verfahren betreffend Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, in denen es um das nicht bezifferbare Interesse der Teilhabe (z.B. an dem Besuch einer Schule mit Hilfe einer Schulbegleitung) geht (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 14.11.2024 - 2 OA 156/24 -, zur Veröffentlichung in juris vorgemerkt; NdsOVG, Beschl. v. 21.12.2023 - 14 OA 123/23 -, juris; jeweils m.w.N.), ist das Interesse an einer kostenfreien Schülerbeförderung bezifferbar.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Die Träger der Schülerbeförderung sind regelmäßig nur verpflichtet, diejenigen Beförderungs- oder Erstattungsansprüche zu erfüllen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz oder gegebenenfalls darüber hinaus aus ihrer jeweiligen Schülerbeförderungssatzung ergeben (…vgl. Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 11; v. 4.1.2018 - 2 ME 808/17 - v. 30.11.2016 - 2 LA 216/16 -, NdsVBl. 2017, 125).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2023 - 14 OA 123/23

    Antrag auf Bewilligung einer Schulbegleitung als Sachleistung; Ausrichtung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    In Abgrenzung zu Verfahren betreffend Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, in denen es um das nicht bezifferbare Interesse der Teilhabe (z.B. an dem Besuch einer Schule mit Hilfe einer Schulbegleitung) geht (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 14.11.2024 - 2 OA 156/24 -, zur Veröffentlichung in juris vorgemerkt; NdsOVG, Beschl. v. 21.12.2023 - 14 OA 123/23 -, juris; jeweils m.w.N.), ist das Interesse an einer kostenfreien Schülerbeförderung bezifferbar.
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2024 - 2 LA 147/22

    Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu einer Ganztagsschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
    Im Gegenteil hat der Senat bereits in der Vergangenheit ausdrücklich hervorgehoben, dass nach der Systematik des Schülerbeförderungsrechts des Niedersächsischen Schulgesetzes die Beförderungs- und Erstattungspflicht - wie § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG zum Ausdruck bringt - schulformbezogen ausgestaltet ist und es auf weitere Differenzierungen nur ausnahmsweise und kraft besonderer gesetzlicher Anweisung ankommt (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 26.9.2024 - 2 LA 147/22 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2025 - 2 LA 37/24

    Schülerbeförderungskosten; Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; …

    e) Schließlich bestehen auch die von den Klägern geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht, da es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. im Einzelnen zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschl. v. 15.11.2024 - 2 ME 190/24 -, juris Rn. 7, sowie ferner Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66) und die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend dargestellten Sachgründe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG die von den Klägern gerügte Differenzierung rechtfertigen.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2025 - 2 LA 19/23

    Kostenerstattung; Schülerbeförderung

    Sie ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. im Einzelnen zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschl. v. 15.11.2024 - 2 ME 190/24 -, juris Rn. 7, sowie ferner Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66) und der vorgenannte Sachgrund im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11, u. v. 15.11.2024 - 2 ME 190/24 -, juris Rn. 12).
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