Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 2 ME 210/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Forschungssemester für Hochschullehrer; Güterabwägung zwischen Wissenschaftsfreiheit und öffentlich-rechtlicher Dienstverpflichtung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 24 Abs. 1 NHG; § 24 Abs. 3 NGH; § 43 Abs. 1 HRG; Art. 5 Abs. 3 GG; Art. 33 Abs. 5 GG
Versagung eines Forschungssemesters unter Berücksichtigung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit; Abwägung zwischen den grundrechtlichen Freiheiten eines Hochschullehrers und seinen dienstrechtlichen Amtspflichten; Abwägung zur Aufrechterhaltung und Fortsetzung des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung eines Forschungssemesters unter Berücksichtigung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit; Abwägung zwischen den grundrechtlichen Freiheiten eines Hochschullehrers und seinen dienstrechtlichen Amtspflichten; Abwägung zur Aufrechterhaltung und Fortsetzung des ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 22.04.2005 - 5 B 624/05
- VG Oldenburg, 01.05.2005 - 5 B 624/05
- OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 2 ME 210/05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 188
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - A 16 S 1587/93
Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Empfangnahme und deren …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 2 ME 210/05
Unter einer ordnungsgemäßen Vertretung des Faches ist daher auch die Sicherstellung der Lehre zu verstehen, die zur Einhaltung des nach der Studien- und Prüfungsordnung maßgeblichen Lehrangebots erforderlich ist (so Detmer, in: Leuze/Epping a.a.O., § 51 RdNr. 14, Roellecke, VBlBW 1993, 410, 412; Waldeyer, WissR 33 (2000), 50, 55). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 2 ME 210/05
Auch insoweit bedarf es einer Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Grundsätzen mit dem Ziel, zunächst einen schonenden Ausgleich herbeizuführen; sollte sich ein solcher Ausgleich nicht erreichen lassen, so ist nach dem sogenannten Prinzip der praktischen Konkordanz unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltungen und der besonderen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, welches Interesse zurückzutreten hat (BVerfG, Urt. v. 05.06.1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202, 225;… ferner zum Prinzip praktischer Konkordanz Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 16. Auflage, RdNr. 72). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 2 ME 210/05
Das im Rahmen dieser Abwägung zu berücksichtigende Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG, auf das sich der Antragsteller für sein Begehren auf Gewährung eines Forschungssemesters maßgeblich beruft (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74;… Finkelburg/Jank, a.a.O., RdNr. 222), führt zu keiner abweichenden Beurteilung.
- OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07
Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß § …
Hierzu hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den (einen Antrag des Klägers auf Bewilligung eines Forschungsfreisemesters für das Sommersemester 2005 betreffenden) Beschluss des Senats vom 10. Juni 2005 (- 2 ME 210/05 -, NdsVBl. 2005, 240 = NVwZ-RR 2006, 188) weiter ausgeführt, die unmittelbare zeitliche Nähe eines Freistellungsantrages zu einer bevorstehenden Emeritierung könne einen sachlichen Grund für eine ablehnende Ermessensbetätigung sein, wenn sich die Forschungsaufgaben des Hochschullehrers nicht als dringlich erwiesen und dieser darauf verwiesen werden könne, sein Forschungsprojekt nach Erreichen der Altersgrenze zu einer Zeit durchzuführen, in der er zur Lehre nicht länger verpflichtet sei.Im Anschluss hieran suchte der Kläger hinsichtlich der von der Beklagten abgelehnten Gewährung eines Forschungsfreisemesters für das Sommersemester 2005 um gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz nach, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. April 2005 - 5 B 624/05 - ablehnte, die Beschwerde des Klägers hiergegen blieb ohne Erfolg (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.6.2005 - 2 ME 210/05 -).
Die Gerichtsakte 5 A 1254/04 nebst Verwaltungsvorgängen war ausweislich der Verfügung des Berichterstatters der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 1. Juni 2005 ihrerseits als Beiakte D zu dem Beschwerdeverfahren 2 ME 210/05 beigezogen worden.
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 ME 210/05 - ausgeführt, bei der (Nicht-)Bewilligung eines Forschungsfreisemesters durch die Beklagte habe es sich um eine Entscheidung im Spannungsverhältnis zwischen dienstrechtlicher Stellung und der in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verbürgten Wissenschaftsfreiheit gehandelt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 6 A 1376/12
Nichtbewilligung eines Forschungssemesters gegenüber einem …
Rn. 25 3. Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich auch nicht wegen der von der Beklagten geltend gemachten Abweichung des angegriffenen Urteils vom Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. April 2009 - 6 L 437/09 -, juris, sowie vom Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2005 - 2 ME 210/05 -, NVwZ-RR 2006, 188.
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