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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1604
OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03 (https://dejure.org/2004,1604)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2004 - 2 ME 364/03 (https://dejure.org/2004,1604)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 2 ME 364/03 (https://dejure.org/2004,1604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Studiengebühr von 500,00 EUR wegen Verbrauchs des zustehenden Studienguthabens für das Sommersemester 2003; Vereinbarkeit der Festsetzung von Studiengebühren in Höhe von 500,00 EUR für ein Semester und in Höhe von 333,00 EUR für ein ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2036 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 755
  • DÖV 2004, 672
  • DÖV 2004, 672 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03
    Hierbei handelt es sich aber entgegen der Auffassung des Antragstellers um eine zulässige bloße tatbestandliche Rückanknüpfung bzw. unechte Rückwirkung (vgl. zu den vergleichbaren Vorschriften des baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) BVerwG, Urt. v. 25.7.2001 - 6 C 8.00 -, BVerwGE 115, 32, 47 f.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000 - 2 S 1860/99 -, DVBl. 2000, 1782).

    Unbilligen Härten in Einzelfällen kann gegebenenfalls durch einen Erlass gemäß § 14 Abs. 2 NHG Rechnung getragen werden (vgl. ebenso zu den vergleichbaren Vorschriften des LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 49).

    Sie sind wie eine Regelung der Berufsausübung zu beurteilen und genügen den diesbezüglichen Anforderungen des Regelungsvorbehalts des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 38;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000, a.a.O.).

    Es bedarf keiner näheren Begründung, dass der Gesetzgeber mit dieser Absicht ein legitimes Gemeinwohlanliegen verfolgt (vgl. ebenso zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 39;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000, a.a.O.).

    Auf diese den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sowie des Niedersächsischen Hochschulgesetzes entsprechende normative Festlegung der Regelstudienzeit durfte der Gesetzgeber zur Berechnung des Studienguthabens Bezug nehmen (vgl. ebenso zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O.; 32, 39;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000, a.a.O.).

    Die streitigen Regelungen über die Erhebung von Studiengebühren verstoßen auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der bei Berufsausübungsregelungen zu wahren ist (vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 39 - 41).

    Die Regelungen über die Erhebung von Studiengebühren sind, wie das Verwaltungsgericht ebenfalls zu Recht angenommen hat, auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32.46 f.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. 6.4.2000, a.a.O.).

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vereinbar (vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 46).

    Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gebührenbescheides hängt nicht davon ab, ob ein Erlass geboten ist (vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 50, m. w. Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03
    Hierbei handelt es sich aber entgegen der Auffassung des Antragstellers um eine zulässige bloße tatbestandliche Rückanknüpfung bzw. unechte Rückwirkung (…vgl. zu den vergleichbaren Vorschriften des baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) BVerwG, Urt. v. 25.7.2001 - 6 C 8.00 -, BVerwGE 115, 32, 47 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000 - 2 S 1860/99 -, DVBl. 2000, 1782).

    Sie sind wie eine Regelung der Berufsausübung zu beurteilen und genügen den diesbezüglichen Anforderungen des Regelungsvorbehalts des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (…vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 38; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000, a.a.O.).

    Es bedarf keiner näheren Begründung, dass der Gesetzgeber mit dieser Absicht ein legitimes Gemeinwohlanliegen verfolgt (…vgl. ebenso zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32, 39; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000, a.a.O.).

    Auf diese den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sowie des Niedersächsischen Hochschulgesetzes entsprechende normative Festlegung der Regelstudienzeit durfte der Gesetzgeber zur Berechnung des Studienguthabens Bezug nehmen (…vgl. ebenso zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O.; 32, 39; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.4.2000, a.a.O.).

    Die Regelungen über die Erhebung von Studiengebühren sind, wie das Verwaltungsgericht ebenfalls zu Recht angenommen hat, auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (…vgl. zum LHGebG BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, a.a.O., 32.46 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. 6.4.2000, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.1551

    Befreiung von den Gebühren für ein Zweitstudium; Verstoß gegen das …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03
    Der Gesetzgeber war entgegen der Ansicht des Antragstellers, der sich zur Stützung seiner Auffassung auf das zu den Regelungen über Zweitstudiengebühren im Bayerischen Hochschulgesetz ergangene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. März 2001 (- 7 B 00.1551 -, VwRR BY 2001, 264 = juris) beruft, obgleich der dort entschiedene Fall nicht mit dem hierzu entscheidenden Fall vergleichbar ist, nicht verpflichtet, die Übergangsregelung in § 72 Abs. 12 NHG weiter zu fassen.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2003 - 2 ME 147/03

    Erhöhung; Hochschule; Kindererziehungszeit; Studiengebühr; Studienguthaben; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03
    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 2 GKG, wobei der Senat ebenso wie das Verwaltungsgericht nach den Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (DVBl. 1996, 605, Abschn. I. 7.) im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich ein Viertel der streitigen Gebühr von 500,-- EUR als Streitwert festsetzt (vgl. ebenso Beschl. des Sen. v. 24.7.2003 - 2 ME 147/03 -).
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