Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Glaubhaftmachen des erforderlichen Anspruchs eines Schülers auf die erstrebte vorläufige Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum weiteren Besuch der Grundschule nach dem Umzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwendbare Belastungssituation; angespannter Wohnungsmarkt; atypische Umstände; atypischer Sachverhalt; schulrechtliche Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung, Schulbesuch; Berufstätigkeit beider Elternteile; Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten; ...
- rechtsportal.de
Abwendbare Belastungssituation; angespannter Wohnungsmarkt; atypische Umstände; atypischer Sachverhalt; schulrechtliche Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung, Schulbesuch; Berufstätigkeit beider Elternteile; Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten; ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.07.2024 - 6 B 2619/24
- OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
Etwas Anderes kann im Einzelfall aber dann gelten, wenn mit der berufsbedingten Belastung der Erziehungsberechtigten weitere Umstände einhergehen, die sich erheblich auf die Betreuungssituation des schulpflichtigen Kindes auswirken und von den Sorgeberechtigten nicht in zumutbarer Weise abgewendet werden können (Senatsbeschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 26).Entgegen dem Beschwerdevorbringen begründen auch der mit dem Besuch der neuen Pflichtschule verbundene Verlust des bisherigen schulischen Umfeldes und der bisherigen Schulkameradinnen und Schulkameraden und die Anforderungen, die mit der Eingewöhnung an der neuen Schule verbunden sind, keine unzumutbare Härte (vgl. auch zum möglichen Verlust von Kindergartenfreunden durch die Einschulung von Schulanfängern an einer anderen Schule, Senatsbeschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 35).
- OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 2 ME 301/20
Betreuungsbedürftigkeit; Gestattung; Grundschule; Nachmittagsbetreuung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
Nach den vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8) angelegten Entscheidungsmaßstäben verlangt die Darlegung einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG mehr als das Anführen sachlicher Gründe oder den Hinweis auf reine Unbequemlichkeiten, die sich mit dem Besuch der zuständigen, sich aus der Schulbezirksfestsetzung ergebenden Schule ergeben könnten.(vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen können (vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36).
- OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 2 ME 343/12
Anführen sachlicher Gründe oder Hinweis auf reine Unbequemlichkeiten als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
(vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris). - BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09
Nichtannahmebeschluss: Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
Die damit verbundenen Einschränkungen des schulischen Selbstverwirklichungsrechts des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG und des damit einhergehenden Erziehungsrechts der Sorgeberechtigten aus Art. 6 Abs. 2 GG sind in aller Regel nicht unangemessen und nicht unzumutbar (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 19.6.2013 - 1 BvR 2253/09 -, juris Leitsatz 1 u. Rn.11). - OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
(vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 13.08.2026 - 2 ME 118/26
Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Wunschschule im Falle einer unzumutbaren …
Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin oder ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 9).Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 20, v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
Etwas Anderes kann im Einzelfall aber dann gelten, wenn mit der berufsbedingten Belastung der Erziehungsberechtigten weitere Umstände einhergehen, die sich erheblich auf die Betreuungssituation des schulpflichtigen Kindes auswirken und von den Sorgeberechtigten nicht in zumutbarer Weise abgewendet werden können (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 11 u. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 26).
Wird der Betreuungsbedarf durch das Betreuungsangebot der Pflichtschule gedeckt (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 13) oder ist eine Fremdbetreuung des Schülers bzw. der Schülerin auch bei Besuch der Pflichtschule in zumutbarer Weise gewährleistet (…Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 9), kann eine Ausnahmegenehmigung regelmäßig nicht beansprucht werden.
- OVG Niedersachsen, 12.08.2026 - 2 ME 116/26
Zu den Anforderungen an Aufnahme eines Schülers wegen psychischer …
Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin oder ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 9).Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
Vielmehr spiegeln die dortigen Ausführungen - auch in Anbetracht des Umstands, dass der Antragsteller als "sehr feinfühliges, sensibles und empathisches Kind" geschildert wird - die typischen emotionalen Reaktionen eines Kindes wider, das unter der Trennung seiner Eltern leidet und Halt im Freundeskreis sucht, nicht aber die erforderliche atypische Lebenssituation (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Kein Anspruch der Schülerin auf Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer …
Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin oder ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 9).Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2025 - 2 B 11472/25
Schulrecht; einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung des weiteren Besuchs …
Der mit der Schulsprengelpflicht vorrangig verfolgte Zweck, eine sinnvolle Verteilung der Grundschüler zu gewährleisten, ist nach dem Gesetzeszweck zwar auch nach dem Zeitpunkt der Einschulung sicherzustellen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 16); er erlangt bei der Begründung des Schulverhältnisses in der Klasse 1 allerdings schon verwaltungsorganisatorisch regelmäßig ein stärkeres Gewicht als im Falle nachträglicher Veränderungen.Mit anderen Worten: Wenn die nach dem Gesetzeszweck verfolgte Gewährleistung der regionalen Ausgewogenheit des Schulangebots (…vgl. LT-Drucks. 7/2751, S. 75) und zu diesem Zweck eine gleichmäßige Verteilung der Schüler auf die einzelnen Schulen (…vgl. LT-Drucks. 15/2514, S. 43) im Einzelfall gewährleistet ist und zugleich "unnötig weite Schulwege vermieden" werden (…vgl. LT-Drucks. 15/2514, S. 43), müssen im Einzelfall grundsätzlich weitere Gründe für eine Durchsetzung der Schulsprengelpflicht angeführt werden können, wie etwa die Überschreitung der Kapazitätsgrenze an der bisherigen Schule oder ein Wechsel in der Zuständigkeit des Schulträgers, um berechtigte individuelle Belange zu überwiegen (vgl. entsprechend VG Dresden…, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 L 465/21 -, BeckRS 2021, 26763 Rn. 9; SächsOVG…, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 -, juris Rn. 9; a.A. wohl NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 30.09.2025 - 2 ME 118/25
Antrag im einstweiligen Rechtsschutz auf Gewährunf einer Schulbegleitung
Die pauschale Bezugnahme auf erstinstanzlichen Vortrag reicht nicht aus (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 17).
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