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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13995
VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425 (https://dejure.org/2015,13995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.2015 - 2 N 13.2425 (https://dejure.org/2015,13995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 2015 - 2 N 13.2425 (https://dejure.org/2015,13995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festsetzung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Parkfläche auf Privateigentum Normenkontrolle; Abwägungsausfall; Ermittlungs- und Bewertungsmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47; BBauG § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3
    Abwägung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange; Ausreichende Ermittlung und Bewertung der Eigentumsinteressen bei den Festsetzungen einer Verkehrsfläche und öffentlichen Grünfläche; Flexibler und dem Einzelfall gerecht werdender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange; Ausreichende Ermittlung und Bewertung der Eigentumsinteressen bei den Festsetzungen einer Verkehrsfläche und öffentlichen Grünfläche; Flexibler und dem Einzelfall gerecht werdender ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Zu den regelmäßig abwägungsbeachtlichen privaten Belangen gehört das durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Grundeigentum (vgl. BVerwG, U.v. 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144).

    Bei dieser Sicht der Dinge wird freilich nicht nur deutlich, dass das Eigentum und seine Nutzung als beachtliche Belange überhaupt in die planerische Abwägung einzubeziehen sind, sondern auch, dass mit zunehmender Schwere der Einwirkungen auf das Eigentum dessen grundrechtliche Gewährleistung für die planerischen Festsetzungen letzten Endes die Grenze aufzeigt, jenseits deren sie über die durch Art. 14 Abs. 2 GG gedeckte (entschädigungslose) Eigentumsbindung hinausgehen (vgl. BVerwG, U.v. 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).

    Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fordert aber, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Über das schutzwürdige Interesse des Eigentümers an der Beibehaltung des Grundstückszuschnitts und der bisherigen Nutzung ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu entscheiden (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.2001 - 1 BvR 1512/97 und 1 BvR 1677/97 - BVerfGE 104, 1).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Das Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in sie nicht die Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge berücksichtigt werden mussten, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu deren objektiven Gewicht steht (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Es besteht auch die "konkrete Möglichkeit" (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.1981 - 4 C 57/80 - BVerwGE 64, 33), dass die Planung anders ausgefallen wäre, wenn sich die Antragsgegnerin vor Augen geführt hätte, dass hier durch die Planung ein vollständiger Ausschluss der Nutzung privaten Eigentums erfolgt und welcher Wert diesem privaten Eigentum noch zuzuschreiben gewesen wäre.
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Denn im Normenkontrollverfahren ist das Gericht bei mehreren gerügten Rechtsfehlern dann nicht verpflichtet, jeden dieser Rechtsfehler zu ermitteln und gerade darauf seine Entscheidung zu stützen, wenn es einen anderen Rechtsfehler im Sinn der Entscheidungsreife für durchgreifend ansieht (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2001 - 4 BN 21/01 - NVwZ 2002, 83).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 2 B 12.1587

    Vorkaufsrecht; Selbständiges Fischereirecht; Wohl der Allgemeinheit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 2 N 13.2425
    Rn. 10 Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Verfahren 2 B 12.1587, die vorgelegten Behördenakten sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 28. April 2015 Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs- …

    Deswegen werden § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB im Zusammenhang mit den normativen Anforderungen des Abwägungsgebots nach wie vor häufig gemeinsam zitiert (…vgl. z. B. BVerwG, U. v. 27.8.2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 ff. = juris Rn. 11;… B. v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 f. = juris Rn. 9;… BayVerfGH, E. v. 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - BayVBl. 2016, 743 ff.= juris Rn. 48; BayVGH, U. v. 30.4.2015 - 2 N 13.2425 - juris Rn. 13;… OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 25.5.2012 a. a. O.;… U. v. 10.8.2016 - OVG 9 A 4.15 - juris Rn. 32;… König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 117).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 2 B 12.1587

    Vorkaufsrecht; Selbständiges Fischereirecht; Wohl der Allgemeinheit; …

    9, 9/3, 9/6 und 9/9 der Gemarkung B... durch die Beklagte bekannt gemacht sowie ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Klosterkomplex B..." (vgl. Normenkontrollverfahren Az. 2 N 13.2425 betreffend den inzwischen in Kraft getretenen Bebauungsplan).

    Rn. 15 Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie den Verfahren 15 ZB 10.1118 und 2 N 13.2425, der Gerichtsakte im Verfahren des Verwaltungsgerichts Regensburg Az. RN 6 K 08.578, die vorgelegten Behördenakten sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 15. Mai 2014 verwiesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 10 A 6.13

    Normenkontrolle; Überplanung eines seit Ende der 60-iger Jahre bestehenden …

    Dies gilt auch für das Interesse eines Eigentümers, bei einer Überplanung den vorhandenen Bestand weiter nutzen zu können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - BVerwG 4 BN 31.15 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 12. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 5.95 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Urteil vom 30. April 2015 - 2 N 13.2425 -, juris Rn. 15;… ausführlich auch Gierke/Schmidt-Eichstaedt, Die Abwägung in der Bauleitplanung, 2019, Rn. 2636 ff., auch zu dem zu berücksichtigenden [sonstigen] Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Zustands).
  • VGH Bayern, 28.07.2023 - 9 N 20.2183

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan …

    Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fordert aber, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BayVGH, U.v. 30.4.2015 - 2 N 13.2425 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 2 N 14.181

    Bebauungsplanverfahren, Normenkontrollverfahren, Rechtsmittelbelehrung

    Sie durfte nicht ohne nähere Ermittlungen davon ausgehen, dass die vorhandenen Gebäude keinen Wert darstellen, sondern hätte diese genauer beurteilen und ihrer Abwägung zugrunde legen müssen (vgl. BayVGH, U.v. 30.4.2015 - 2 N 13.2425 - juris).
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