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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915 , 2 N 23.953   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8413
VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915 , 2 N 23.953 (https://dejure.org/2025,8413)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2025 - 2 N 23.915 , 2 N 23.953 (https://dejure.org/2025,8413)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2025 - 2 N 23.915 , 2 N 23.953 (https://dejure.org/2025,8413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7, § 214 Abs. 3 S. 2; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1
    Überplanung erheblich lärmvorbelasteter Flächen, Abwägung, Keine Konfliktbewältigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 35 Abs. 1
    Normenkontrollklage eines Eigentümers eines Grundstücks gegen den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 22.3.2007 -4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831) meint, dass jedenfalls dann, wenn nur an den Rändern des geplanten Wohngebiets die Orientierungswerte der DIN 18005-1 um mehr als 10 dB(A) überschritten, im Inneren des Gebiets aber im Wesentlichen eingehalten werden, passiver Lärmschutz ausreichend sein könne.

    Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten würden, desto gewichtiger müssten allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (…vgl. auch BVerwG, B.v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 - BRS 76 Nr. 20 = juris Rn. 4; U.v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - juris Rn. 15).

    Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831).

    Allerdings ist bei derartigen Festsetzungen zugleich in besonderer Weise darauf zu achten, dass auf der straßenabgewandten Seite der Grundstücke geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2007 -4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2005 - 7 D 48/04
    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Bei der Bauleitplanung darf von ihnen daher in gewissem Umfang abgewichen werden, wobei entscheidend ist, ob die Abweichung auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Orientierungswerte als "Orientierungshilfe" noch im Einzelfall mit dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB vereinbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 16.12.2005 - 7 D 48/04.NE - juris).

    Rn. 20 Teilweise wird vertreten, dass im Fall der Ausweisung neuer Wohngebiete, die auf Grund vorhandener Straßen (oder sonstiger Lärmquellen) Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die tags und nachts mehr als 10 dB (A) über den Orientierungswerten der DIN 18005-1 liegen, gesunde Wohnverhältnisse auch dann nicht gewahrt sind, wenn die neue Wohnbebauung passiv geschützt wird (vgl. OVG NW, U.v. 16.12.2005 - 7 D 48/04.NE - juris).

    Dieses erfasst sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstiger Grün- und Freiflächen (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.1976 - IV C 80.74 - NJW 1976, 1760; OVG NW, U.v. 16.12.2005 -7 D 48/04.NE - juris).

  • VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Dass es in diesen Fällen angesichts angespannter öffentlicher Haushalte in jedem Fall zu einer Bebauung im Wege der Ersatzvornahme kommt, kann ebenfalls nicht angenommen werden (vgl. HessVGH, U.v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644).

    So lässt das Schallschutzkonzept der Antragsgegnerin unberücksichtigt, dass für die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Wohnbebauung ein Baugenehmigungsverfahren nicht obligatorisch und daher nicht sichergestellt ist, dass auf der Ebene der Baugenehmigung für die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben Sorge getragen wird (vgl. HessVGH, U.v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644).

  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten würden, desto gewichtiger müssten allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (vgl. auch BVerwG, B.v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 - BRS 76 Nr. 20 = juris Rn. 4;… U.v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - juris Rn. 15).

    Die Werte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden; je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein (vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Dieses erfasst sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstiger Grün- und Freiflächen (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.1976 - IV C 80.74 - NJW 1976, 1760; OVG NW, U.v. 16.12.2005 -7 D 48/04.NE - juris).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Rn. 31 cc) Ob der Bebauungsplan noch aus weiteren Gründen als unwirksam zu betrachten ist, kann offenbleiben; denn wenn einem Normenkontrollantrag wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers stattgegeben werden muss, ist das Oberverwaltungsgericht befugt, davon abzusehen, die angegriffene Satzung auf ihr etwa anhaftende weitere Mängel zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2001 - 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07

    Ermittlung und Feststellung des abwägungserheblichen Materials bei der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indessen überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.2007 - 4 BN 10.07 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Die streitgegenständliche Flächennutzungsplanänderung beinhaltet keine entsprechend qualifizierten, flächenbezogenen Darstellungen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 BauGB, mit der unmittelbar die Zulässigkeit von nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Nutzungen gesteuert wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 - BVerwGE 128, 382).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
    Bei Planbetroffenen außerhalb des eigentlichen Plangebiets liegt eine die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründende Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur dann vor, wenn ein Antragsteller negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden musste (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 3 BN 2.18 - juris 12; B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …

  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung …

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der …

  • BVerwG, 22.12.2004 - 4 B 75.04

    Anspruch auf Lärmschutz in der Form der Verwendung von Flüsterasphalt; Verwendung …

  • VGH Bayern, 30.06.2022 - 2 NE 22.1132

    Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - fehlendes …

  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 1 N 17.1019

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Bekanntmachungsfehler

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 2 N 19.1692

    Zur Statthaftigkeit einer Normenkontrolle eines anerkannten Naturschutzverbandes …

  • VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916

    Überplanung erheblich lärmvorbelasteter Flächen, Abwägung, Keine …

    Straße (südlich), BAB A 8 München - Salzburg (westlich), F. straße (nördlich), der Antragsgegnerin vom 6. Oktober 2021 wird bis zur Entscheidung des Gerichts über den Normenkontrollantrag der Antragsteller vom 17. Mai 2023 im Verfahren 2 N 23.915 außer Vollzug gesetzt.

    Rn. 4 Am 17. Mai 2023 haben die Antragsteller Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung erhoben (Az. 2 N 23.915 und 2 N 23.953).

  • VGH Bayern, 25.06.2025 - 2 NE 25.584

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan, der erlassen …

    Nur dann, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet, kann die Klagebefugnis verneint werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41; BayVGH, B.v. 25.3.2025 - 2 N 23.915 und 2 N 23.953 - juris Rn. 13;… B.v. 13.9.2024 - 2 NE 24.326 - juris Rn. 11;… B.v. 30.6.2022 - 2 NE 22.1132 - juris Rn. 12 zur Antragsbefugnis eines Normenkontroll(eil) antrags).
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