Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.03.2000 - 2 N 93.3028 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 M 12/15
Anfechtung einer Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes
So ist etwa die Festsetzung einer Fläche als nicht überbaubar nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB zulässig, wenn diese zum Schutz eines Kulturdenkmals erforderlich ist (…Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 9 RdNr. 56; Gaentzsch, in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auf., § 9 RdNr. 32) und die dafür sprechenden Gründe nachvollziehbar und hinreichend gewichtig sind, um sich im Rahmen der Abwägung gegenüber dem durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten privatnützigen Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.03.2000 - 2 N 93.3028 -, juris, RdNr. 24). - VGH Bayern, 10.07.2024 - 2 ZB 22.1742
Verwirklichungsfähigkeit einer durch eine Veränderungssperre gesicherten Planung, …
Einen Grundsatz des Inhalts, es dürfe stets nur das geplant werden, was der jeweilige Eigentümer selbst realisieren kann oder was ihm selbst nützt, gibt es nicht (…vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1991 - 4 NB 24.90 - juris Rn. 12;… B.v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 17.3.2000 - 2 N 93.3028 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 25.02.2019 - 2 B 18.2506
Anforderungen an ein Rügeschreiben gegen Bebauungsplan
Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete privatnützige Eigentum gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2007 - 26 N 05.2317 - juris; U.v. 17.3.2000 - 2 N 93.3028 - juris; U.v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 - BayVBl 2007, 371; U.v. 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris). - VG München, 03.05.2016 - M 8 K 14.2086
Vorbescheid für Neubau eines Doppelhauses (Unwirksamkeit eines Bebauungsplans)
Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete privatnützige Eigentum gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BayVGH, U.v. 12.3.2007 - 26 N 05.2317 - juris Rn. 24 mit Verweis auf BVerwG vom 18.12.1987 ZfBR 1988, 91 und BayVGH vom 17.3.2000 Az. 2 N 93.3028, vom 16.6.2006 Az. 1 N 03.2347 und vom 14.7.2006 Az. 1 N 04.582).
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