Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 NE 13.2606 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz; Dringlichkeit; Baugenehmigung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Zum Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei vollständig umgesetzter …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 NE 13.2606
Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass es in Fällen wie diesem, in denen sich der Betroffene der Sache nach als Grundstücksnachbar gegen die Ausführung eines Vorhabens zur Wehr setzt, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes (hier nach § 80 Abs. 5 VwGO) an der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; VGH BW B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (vgl. VGH BW, B.v. 3.7.2013 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.07.2009 - 2 NE 09.1506
Normenkontrolleilantrag - Zur Aussetzung des Vollzugs eines Bebauungsplanes
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 NE 13.2606
Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass es in Fällen wie diesem, in denen sich der Betroffene der Sache nach als Grundstücksnachbar gegen die Ausführung eines Vorhabens zur Wehr setzt, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes (hier nach § 80 Abs. 5 VwGO) an der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; VGH BW B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).Vielmehr kann der Betroffene in dem gegen die ihn beschwerende Baumaßnahme gerichteten (Eil-)Verfahren alles - einschließlich einer inzidenten Prüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplans - erreichen, was zur (vorläufigen) Wahrung seiner Rechte erforderlich scheint (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 a.a.O.).
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 NE 13.2606
Das mag zur Bejahung des für die Durchführung des Normenkontrollverfahrens selbst erforderlichen Rechtsschutzinteresses ausreichen (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2002 - 4 CN 3/01 - NVwZ 2002, 1126), erfüllt aber nicht die Dringlichkeitsvoraussetzungen des § 47 Abs. 6 VwGO. - BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 NE 13.2606
Mit diesen Voraussetzungen stellt § 47 Abs. 6 VwGO an die Aussetzung des Vollzugs einer (untergesetzlichen) Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1998 - 4 VR 2/98 - juris).
- VGH Bayern, 29.09.2014 - 2 NE 14.1852
Einstweiliger Rechtsschutz; Dringlichkeit; Baugenehmigung; vorhabensbezogener …
Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass es in Fällen wie diesem, in denen sich der Betroffene der Sache nach als Grundstücksnachbar gegen die Ausführung eines Vorhabens zur Wehr setzt, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes (hier nach § 80 Abs. 5 VwGO) an der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; B.v. 23.4.2014 - 2 NE 13.2606 - juris; VGH BW B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).Vielmehr kann der Betroffene in dem gegen die ihn beschwerende Baumaßnahme gerichteten (Eil-)Verfahren alles - einschließlich einer inzidenten Prüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplans - erreichen, was zur (vorläufigen) Wahrung seiner Rechte erforderlich scheint (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; B.v. 23.4.2014 - 2 NE 13.2606 - juris).
- VGH Bayern, 23.12.2014 - 2 ZB 14.1660
Rücksichtnahmegebot; Klinik; Lärmimmissionen
Rn. 4 Im Übrigen wurde im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. April 2014 (Az. 2 NE 13.2606) nicht gefordert, dass eine inzidente Prüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplans zu erfolgen habe und nur durch diese abstrakte Kontrolle des Bebauungsplans die Rechte der Antragstellerin gewahrt würden. - VGH Bayern, 07.05.2015 - 2 NE 15.621
Bebauungsplan; Antragsgegner; Vermietung; Gewerbe; Lärmimmissionen
Der Betroffene kann in dem gegen die ihn beschwerende Baumaßnahme gerichteten (Eil-) Verfahren alles - einschließlich einer inzidenten Prüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplans - erreichen, was zur (vorläufigen) Wahrung seiner Rechte erforderlich scheint (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; B.v. 23.4.2014 - 2 NE 13.2606 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".