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| VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916, 2 NE 23.954 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Überplanung erheblich lärmvorbelasteter Flächen, Abwägung, Keine Konfliktbewältigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06
Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 22.3.2007 - BVerwG 4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831) meint, dass jedenfalls dann, wenn nur an den Rändern des geplanten Wohngebiets die Orientierungswerte der DIN 18005-1 um mehr als 10 dB(A) überschritten, im Inneren des Gebiets aber im Wesentlichen eingehalten würden, passiver Lärmschutz ausreichend sein kann.Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten würden, desto gewichtiger müssten allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (…vgl. auch BVerwG, B.v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 - BRS 76 Nr. 20 = juris Rn. 4; U.v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - juris Rn. 15).
Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831).
Allerdings ist bei derartigen Festsetzungen zugleich in besonderer Weise darauf zu achten, dass auf der straßenabgewandten Seite der Grundstücke geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2007 -4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2005 - 7 D 48/04
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Bei der Bauleitplanung darf von ihnen daher in gewissem Umfang abgewichen werden, wobei entscheidend ist, ob die Abweichung auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Orientierungswerte als "Orientierungshilfe" noch im Einzelfall mit dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB vereinbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 16.12.2005 - 7 D 48/04.NE - juris).Rn. 23 Teilweise wird vertreten, dass im Fall der Ausweisung neuer Wohngebiete, die auf Grund vorhandener Straßen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die tags und nachts mehr als 10 dB (A) über den Orientierungswerten der DIN 18005-1 liegen, gesunde Wohnverhältnisse auch dann nicht gewahrt sind, wenn die neue Wohnbebauung passiv geschützt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 16.12.2005 - 7 D 48/04.NE - juris).
Dieses erfasst sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstiger Grün- und Freiflächen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 16.12.2005 -7 D 48/04.NE - juris; BVerwG, U.v. 21.5.1976 - IV C 80.74 - NJW 1976, 1760).
- BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten würden, desto gewichtiger müssten allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (vgl. auch BVerwG, B.v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 - BRS 76 Nr. 20 = juris Rn. 4;… U.v. 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - juris Rn. 15).Die Werte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden; je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein (vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 - juris Rn. 4).
- VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung, …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Dass es in diesen Fällen angesichts angespannter öffentlicher Haushalte in jedem Fall zu einer Bebauung im Wege der Ersatzvornahme kommt, kann ebenfalls nicht angenommen werden (vgl. HessVGH, U.v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644).So lässt das Schallschutzkonzept der Antragsgegnerin unberücksichtigt, dass für die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Wohnbebauung ein Baugenehmigungsverfahren nicht obligatorisch und daher nicht sichergestellt ist, dass auf der Ebene der Baugenehmigung für die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben Sorge getragen wird (vgl. HessVGH, U.v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644).
- VGH Bayern, 25.03.2025 - 2 N 23.915
Überplanung erheblich lärmvorbelasteter Flächen, Abwägung, Keine …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Straße (südlich), BAB A 8 München - Salzburg (westlich), F. straße (nördlich), der Antragsgegnerin vom 6. Oktober 2021 wird bis zur Entscheidung des Gerichts über den Normenkontrollantrag der Antragsteller vom 17. Mai 2023 im Verfahren 2 N 23.915 außer Vollzug gesetzt.Rn. 4 Am 17. Mai 2023 haben die Antragsteller Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung erhoben (Az. 2 N 23.915 und 2 N 23.953).
- BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Dieses erfasst sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstiger Grün- und Freiflächen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 16.12.2005 -7 D 48/04.NE - juris; BVerwG, U.v. 21.5.1976 - IV C 80.74 - NJW 1976, 1760). - BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01
Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Rn. 35 Ob der Bebauungsplan noch aus weiteren Gründen als unwirksam zu betrachten ist, kann offenbleiben; denn wenn einem Normenkontrollantrag wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers stattgegeben werden muss, ist das Oberverwaltungsgericht befugt, davon abzusehen, die angegriffene Satzung auf ihr etwa anhaftende weitere Mängel zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2001 - 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83). - BVerwG, 22.12.2004 - 4 B 75.04
Anspruch auf Lärmschutz in der Form der Verwendung von Flüsterasphalt; Verwendung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Rn. 26 Es kann hier offen bleiben, ob ein Abwägungsfehler bereits deshalb vorliegt, weil die Antragsgegnerin in der Begründung des Bebauungsplans nicht deutlich gemacht hat, von welchen Beurteilungspegeln zur Nachtzeit sie unter Berücksichtigung des 8 m hohen Lärmschutzwalls ausgegangen ist, und/oder die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.12.2004 - 4 B 75.04 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 42) in den Bereichen im Plangebiet, in denen die Orientierungswerte der DIN 18005-1 um mehr als 10 dB(A) überschritten werden, erreicht ist. - BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07
Ermittlung und Feststellung des abwägungserheblichen Materials bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indessen überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.2007 - 4 BN 10.07 - juris Rn. 9). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916
Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1969 -IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 = juris Rn. 29). - BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06
Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
- BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18
Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung …
- BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88
Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der …
- BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich …
- VGH Bayern, 30.06.2022 - 2 NE 22.1132
Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - fehlendes …
- VGH Bayern, 28.11.2019 - 1 NE 19.1502
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bebauungsplan
- VGH Bayern, 10.05.2021 - 2 N 19.1692
Zur Statthaftigkeit einer Normenkontrolle eines anerkannten Naturschutzverbandes …
- VGH Bayern, 24.11.2020 - 1 N 17.1019
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Bekanntmachungsfehler
- VGH Bayern, 28.02.2025 - 1 NE 24.1907
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, planbedingte …
Die Ausbildung der im WA 8 zugelassenen Bebauung als Riegel ist insofern nicht in dem Sinn wesentlicher Bestandteil des in den angefochtenen Bebauungsplan übernommenen Lärmschutzkonzepts, als nur mit ihr die insgesamt für das Plangebiet angenommene lärmabschirmende Wirkung erreicht werden kann (vgl. zu einem solchen Fall BayVGH, B.v. 18.3.2023 - 2 NE 23.916/954 - juris Rn. 31).Daher ist nicht ersichtlich, dass es zur Sicherung bzw. Umsetzung des Lärmschutzkonzepts der Antragsgegnerin der Festsetzung einer Baureihenfolge im Sinn von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bebauungsplan bedurft hätte (…zu einem solchen Fall vgl. HessVGH, U.v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - juris Rn. 67) und zudem hätte sichergestellt werden müssen, dass die als Riegelbebauung umsetzende Bebauung im WA 8 nach erstmaliger Errichtung fortbesteht (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2023 - 2 NE 23.916/954 - juris Rn. 31), um in den südlich und südwestlich gelegenen Teilen des Plangebiets die vom Lärmschutzkonzept angenommenen und der Abwägung zugrunde gelegten lärmabgeschirmten Bereiche entstehen und bestehen zu lassen.
- OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2025 - 1 KN 1/20
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Umfang der Ermittlungspflicht der planenden …
Die Gemeinde, die eine Konfliktlösung auf das Genehmigungsverfahren transferiert, hat es mithin selbst in der Hand, auf eine entsprechende Lösung in einem solchen Prüfverfahren aktiv durch entsprechende Erklärung hinzuwirken (diesen Aspekt nicht berücksichtigend BayVGH, Beschluss vom 18. März 2023 - 2 NE 23.916/954 -, juris Rn. 33; ebenso Hess. VGH…, Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 2607/08.N -, juris Rn. 105).
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