Rechtsprechung
| LG Kleve, 28.08.1991 - 2 O 102/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Bürgschaft; Fehlende Bestimmtheit der übernommenen Bürgschaftsverpflichtung; Anforderungen an das Vorliegen einer überraschenden Klausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 240
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 24.09.1990 - 31 U 118/90
Bestimmtheitserfordernis einer Bürgschaftserklärung
Auszug aus LG Kleve, 28.08.1991 - 2 O 102/91
Die Kammer folgt insoweit der gefestigten Rechtsprechung, daß die von der Beklagten eingegangene Bürgschaft für alle Ansprüche der Klägerin gegen den Hauptschuldner, die sich aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung ergeben können, grundsätzlich wirksam ist und daß damit die von der Bürgschaft umfaßten künftigen Forderungen der Klägerin gegen den Hauptschuldner hinreichend bestimmt sind (BGH NJW 1990, 1909; weitere Nachweise in: OLG Hamm, NJW 1991, 110 f [OLG Hamm 24.09.1990 - 31 U 118/90] ).Zwar ist es gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß dem Gläubiger aus dem einseitig verpflichtenden Bürgschaftsvertrag grundsätzlich keine Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber dem Bürgen obliegen (Nachweise in OLG Hamm, NJW 1991, 110 f [OLG Hamm 24.09.1990 - 31 U 118/90] ).
- BGH, 05.04.1990 - IX ZR 111/89
Bürgschaft - Unbestimmtheit
Auszug aus LG Kleve, 28.08.1991 - 2 O 102/91
Die Kammer folgt insoweit der gefestigten Rechtsprechung, daß die von der Beklagten eingegangene Bürgschaft für alle Ansprüche der Klägerin gegen den Hauptschuldner, die sich aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung ergeben können, grundsätzlich wirksam ist und daß damit die von der Bürgschaft umfaßten künftigen Forderungen der Klägerin gegen den Hauptschuldner hinreichend bestimmt sind (BGH NJW 1990, 1909; weitere Nachweise in: OLG Hamm, NJW 1991, 110 f [OLG Hamm 24.09.1990 - 31 U 118/90] ). - BGH, 06.12.1984 - IX ZR 115/83
Formularmäßige Erstreckung einer jederzeit kündbaren Bürgschaft auf alle …
Auszug aus LG Kleve, 28.08.1991 - 2 O 102/91
Mit Schwankungen in der Höhe der abzusichernden Forderung muß der Bürge, der für künftig entstehende Ansprüche der Bank aus einem Kontokorrentkredit einstehen soll, rechnen (vgl. zur Wirksamkeit betragsmäßig unbegrenzter Bürgschaften: BGH NJW 1985, 848 ff., 849) [BGH 06.12.1984 - IX ZR 115/83].
- BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93
Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und …
Der erkennende Senat kann diese Frage deshalb, ohne daß es einer Vorlage an den Großen Senat gemäß § 132 Abs. 2 und 3 GVG bedarf, nach Maßgabe der oben dargelegten Grundsätze mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur bejahen (vgl. OLG Stuttgart BB 1977, 415, 416; OLG Düsseldorf WM 1984, 82, 83 ff.; OLG Hamm WM 1985, 1221, 1222 f.; OLG Karlsruhe WM 1993, 787, 788 f. [OLG Karlsruhe 21.10.1992 - 1 U 73/92]; LG Kleve NJW-RR 1992, 240, 241 [LG Kleve 28.08.1991 - 2 O 102/91]; MünchKomm/Pecher, BGB 2. Aufl. § 765 Rdn. 16; Soergel/U. Stein, BGB 12. Aufl. § 3 AGBG Rdn. 10; Erman/H. Hefermehl, BGB 9. Aufl. § 3 AGBG Rdn. 15; Palandt/Heinrichs, BGB 53. Aufl. § 3 AGBG Rdn. 8; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 7. Aufl. § 3 Rdn. 36, 37; Graf v. Westphalen, AGB-Klauselwerke: Bürgschaft Rdn. 34 ff.; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 3. Aufl. § 3 Rdn. 27; Lindacher JR 1984, 333, 334; Reinicke/Tiedtke, JZ 1985, 485, 486 ff.; dies.
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