Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60a Abs 2 S 4 AufenthG, § 60a Abs 2 S 6 AufenthG, § 60a Abs 6 AufenthG, § 32 Abs 2 Nr 2 BeschV
Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG - Informationsverbund Asyl und Migration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 245/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2019 - 2 M 110/18
Erteilung einer Ausbildungsduldung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor, sobald die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden ist, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten, ohne dass bereits ein bestimmter Zeitpunkt für die Abschiebung feststehen muss (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, a.a.O. RdNr. 16; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).Ferner kommen die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung im Abschiebezielstaat zur Vorbereitung der Abschiebung, die Erstellung eines Rückübernahmeersuchens, das Abschiebungsersuchen der Ausländerbehörde gegenüber der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Behörde oder die Veranlassung einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit oder die Beantragung von Abschiebungshaft in Betracht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.08.2018 - 13 ME 298/18 -, juris RdNr. 10; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung abzustellen (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, a.a.O. RdNr. 18; OVG SH, Beschl. v. 28.02.2019 - 4 MB 132/18 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
Es reicht aus, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die begehrte Ausbildung besteht (…vgl. Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
Es hieße den Willen des Gesetzgebers, einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung zu schaffen, zu konterkarieren, würden die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG detailliert geregelten Anspruchs- und Ausschlussvoraussetzungen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 3 AufenthG mit anderem Gewicht und anderer Zielrichtung in das Ermessen der Behörde eingestellt werden können (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris RdNr. 12;… Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18
Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Zwar kann neben den in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG beispielhaft aufgeführten Fällen der Täuschung und Falschangabe auch in der unzureichenden Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung grundsätzlich ein Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG zu sehen sein (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, juris RdNr. 18).Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris RdNr. 6; Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 19).
Die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG setzt voraus, dass die nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG erforderliche Beschäftigungserlaubnis erteilt wurde oder zu erteilen ist, weil ohne diese eine Ausbildung nicht rechtmäßig aufgenommen werden kann (vgl. HambOVG, Beschl. v. 05.09.2017 - 1 Bs 175/17 -, juris RdNr. 19; Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 28).
Es reicht aus, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die begehrte Ausbildung besteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
Es hieße den Willen des Gesetzgebers, einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung zu schaffen, zu konterkarieren, würden die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG detailliert geregelten Anspruchs- und Ausschlussvoraussetzungen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 3 AufenthG mit anderem Gewicht und anderer Zielrichtung in das Ermessen der Behörde eingestellt werden können (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris RdNr. 12; Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
- VGH Bayern, 30.01.2019 - 19 CE 18.1725
Keine Ausbildungsduldung bei Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Der teilweise vertretenen Auffassung, zu den Anspruchsvoraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG gehöre auch, dass Zweifel über die Person, das Lebensalter oder die Staatsangehörigkeit des Ausländers nicht (mehr) bestünden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, juris RdNr. 18), folgt der Senat nicht, da es hierfür im Wortlaut des § 60a Abs. 2 Satz 4 bis 12 AufenthG keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt.Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor, sobald die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden ist, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten, ohne dass bereits ein bestimmter Zeitpunkt für die Abschiebung feststehen muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, a.a.O. RdNr. 16; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung abzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, a.a.O. RdNr. 18; OVG SH, Beschl. v. 28.02.2019 - 4 MB 132/18 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).
- VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17
Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Es hieße den Willen des Gesetzgebers, einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung zu schaffen, zu konterkarieren, würden die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG detailliert geregelten Anspruchs- und Ausschlussvoraussetzungen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 3 AufenthG mit anderem Gewicht und anderer Zielrichtung in das Ermessen der Behörde eingestellt werden können (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris RdNr. 12;… Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).Dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nur Personen erfassen wollte, die mit Visum eingereist sind oder sich aus anderen Gründen über eine gewisse Zeitspanne rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, deren Aufenthaltsrecht jedoch später entfallen ist, lässt sich dem Wortlaut von § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG und den Motiven des Gesetzgebers nicht entnehmen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, a.a.O. RdNr. 12 ff., entgegen HessVGH, Beschl. v. 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 - juris RdNr. 11).
- OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17
Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG setzt voraus, dass die nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG erforderliche Beschäftigungserlaubnis erteilt wurde oder zu erteilen ist, weil ohne diese eine Ausbildung nicht rechtmäßig aufgenommen werden kann (vgl. HambOVG, Beschl. v. 05.09.2017 - 1 Bs 175/17 -, juris RdNr. 19;… Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 28).Eine Versagung der Beschäftigungserlaubnis aus einwanderungspolitischen Gründen im Rahmen der Ermessensausübung dürfte nur aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles möglich sein, etwa im Hinblick auf eine vorsätzliche Verletzung der Passbeschaffungspflicht, eine mögliche Umgehung der in § 60a Abs. 6 AufenthG normierten Ausschlussgründe oder eine missbräuchliche Ausnutzung der Regelung (vgl. HambOVG, Beschl. v. 05.09.2017 - 1 Bs 175/17 -, a.a.O. RdNr. 25).
- VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris RdNr. 6;… Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 19).Zeitlich verzögerte Mitwirkungshandlungen stehen in ihrer Intensität den in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Regelbeispielen nicht annähernd gleich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, a.a.O. RdNr. 8).
- OVG Hamburg, 05.12.2018 - 1 So 108/18
Entscheidung des Senats über die Beschwerde gegen die Ablehnung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Insoweit ist eine Erledigung nicht eingetreten, so dass kein Anlass für eine Abweichung von der Zuständigkeit des regulär besetzten Senats besteht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.11.2006 - 11 S 1918/06 -, juris RdNr. 3; HambOVG, Beschl. v. 05.12.2018 - 1 So 108/18 -, juris RdNr. 9).Entschieden wird insoweit nur über die Gewährung staatlicher Hilfen an den Prozesskostenhilfe-Antragsteller (vgl. HambOVG, Beschl. v. 05.12.2018 - 1 So 108/18 -, a.a.O. RdNr. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 13 E 1694/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Begründung einer Klage; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
In diesen Fällen kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich auch noch im Beschwerdeverfahren für die erste Instanz bewilligt werden, selbst wenn diese inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, juris RdNr. 2; ferner OVG NW, Beschl. v. 03.02.2009 - 13 E 1694/08 -, juris RdNr. 5; BayVGH, Beschl. v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -, juris RdNr. 2).Maßgeblich für die Entscheidung über die rückwirkende PKH-Bewilligung ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (vgl. OVG NW, Beschl. v. 03.02.2009 - 13 E 1694/08 -, a.a.O. RdNr. 12;… Neumann/Schake, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 166 RdNr. 81;… Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 166 RdNr. 57).
- VGH Hessen, 21.04.2017 - 3 B 826/17
Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nur Personen erfassen wollte, die mit Visum eingereist sind oder sich aus anderen Gründen über eine gewisse Zeitspanne rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, deren Aufenthaltsrecht jedoch später entfallen ist, lässt sich dem Wortlaut von § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG und den Motiven des Gesetzgebers nicht entnehmen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, a.a.O. RdNr. 12 ff., entgegen HessVGH, Beschl. v. 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 - juris RdNr. 11). - VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16
Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Der Ausschlussgrund erfasst alle Maßnahmen, die bei typisierender Betrachtung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einer beabsichtigten Abschiebung stehen (VGH BW, Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris RdNr. 21; NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris RdNr. 8; OVG NW, Beschl. v. 13.03.2017 - 18 B 148/17 -, juris RdNr. 19). - OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16
Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 18 B 148/17
Duldung eines Ausländers wegen dringender persönlicher Gründe aufgrund Erteilung …
- OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 298/18
Aufnahme der staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten qualifizierten …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 MB 132/18
Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung; maßgeblicher Zeitpunkt für das …
- BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07
Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06
Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von …
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491
Aufenthaltserlaubnis; schwere psychische Erkrankung; Heimunterbringung; enge …
- VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19 Dieses Erfordernis ist in der Rechtsprechung etwa zum Ausschlussgrund des § 25a Abs. 1 Satz 3 AufenthG (BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17/12 -, juris, Rn. 17) und zum Beschäftigungsverbot gemäß § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG anerkannt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 -, juris, Rn. 28; VGH München…, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 -, juris, Rn. 6).
- VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 C 21.278
Erteilung einer Ausbildungsduldung
18/9090 S. 25 ergangen ist: BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 19 CE 18.1725 - juris Rn. 17; B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.1598 - juris 11; VGH BW B.v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 - juris Rn. 20; NdsOVG, B.v. 30.8.2018 - 13 ME 298/18 - juris Rn. 10; OVG NRW, B.v. 13.3.2017 - 18 B 148/17 - juris, Rn. 21; B.v. 23.4.2018 - 18 B 110/18 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris, Rn. 33, 41; OVG LSA, B.v. 17.04.2019 - 2 O 152/18 - juris 32).Wann die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden ist, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten (vgl. zu § 60a Abs. 2 Satz 4 a.F. OVG LSA, B.v. 17.4.2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 32;… BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 19 CE 18.1725 - juris Rn. 16;… vgl. zu § 60c Abs. 2 Nr. 5 AufenthG jetzt auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.5.2020 - OVG 11 S 35.19 - juris Rn. 14), hängt maßgeblich davon ab, ob bzw. welche Gründe für eine Unmöglichkeit der Abschiebung vorliegen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19
Vertretenmüssen unterbliebener Mitwirkung bei Minderjährigkeit; Erteilung einer …
Unabhängig davon spricht der Umstand, dass der Amtsvormund des Antragstellers keinen Anlass gesehen hat, für ihn bei der Botschaft vorzusprechen bzw. ihn zur Vorsprache zu veranlassen, dafür, dass auch diesem dem Antragsgegner zugehörigen Amt die den Antragsteller treffenden ausländerrechtlichen Pflichten nicht geläufig waren, und es deshalb einer konkreten Aktualisierung dieser Pflichten durch die Ausländerbehörde bedurft hätte, um aus einer mangelnden Mitwirkung negative ausländerrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).Insofern weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, dass die Verletzung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG durch Unterlassen nicht per se eigenen Falschangaben oder Täuschungshandlungen gleich steht und eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen muss, um sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).
Rn. 7 Soweit es für die Erteilung der Ausbildungsduldung einer Beschäftigungserlaubnis bedarf, die nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV nicht der Zustimmung des Bundesagentur für Arbeit bedarf, steht diese nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zwar grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde, das aber im Regelfall auf "Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 36; HessVGH…, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 - juris Rn. 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20
Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach …
Demgemäß standen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung jedenfalls bevor, sobald die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden war, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten (vgl. u.a. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 32; VGH München…, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 19 CE 18.1725 - juris Rn. 16; für die Neuregelung in § 60c Abs. 2 Nr. 5 AufenthG jetzt auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - OVG 11 S 35.19 - juris Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 11 S 35.19
Ausbildungsduldung; Beschäftigungserlaubnis; Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur …
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, zu denen die Gesetzesbegründung (…a.a.O.) z.B. die Beantragung eines Passersatzpapiers, die Terminierung einer Abschiebung oder ein laufendes Verfahren zur Dublin-Überstellung zählt, stehen bevor, sobald die für den jeweiligen Ausländer zuständige Ausländerbehörde erstmals zielgerichtet und konkret tätig geworden ist, um die grundsätzlich mögliche Abschiebung einzuleiten (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17. April 2019 - 2 O 152/18 -, juris Rn 32; BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2019 - 19 CE 18.1725 -, juris Rn 16). - VG Aachen, 28.08.2020 - 8 L 589/20
Ausbildungsbildung; Beantragung eines Passersatzpapiers; Vergleichbar konkrete …
Rn. 27 Vgl. jeweils zu § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG a.F.: OVG NRW, Beschlüsse vom 13. März 2017 - 18 B 148/17 -, juris, Rn. 21 ff. und vom 23. April 2018 - 18 B 110/18 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - 19 CE 17.1079 -, juris, Rn. 8, und vom 30. Januar 2019 - 19 CE 18.1725, juris, Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 -, juris, Rn. 32; auch BT-Drs. - VG Bayreuth, 09.09.2019 - B 6 K 19.496
Ausbildungsduldung für Armenierin
Deshalb lässt sich aus dieser Norm auch nicht ableiten, dass die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen, die Identität geklärt und die Passpflicht erfüllt sein muss (zur Passpflicht vgl. OVG Magdeburg, B. v. 17.04.2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 24; Eichler, Asylmagazin 2017, 177/182). - VG Köln, 16.08.2019 - 5 L 1465/19 Rn. 27 Vgl. Fehrenbacher in: HTK-AuslR, 60a AufenthG / zu Abs. 2 Satz 4, Stand: 10. August 2019, Rn. 15; BayVGH, a.a.O., juris Rn. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 -, juris.
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Rechtsprechung
| LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen, 11.10.2017 - 4 C 1959/17
- LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
- OLG Brandenburg, 29.07.2025 - 5 U 5/25
- OLG Brandenburg, 21.08.2025 - 5 U 5/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Hinsichtlich dieser Notlage sind strenge Anforderungen zu stellen; sie besteht nicht, wenn eine andere Verbindungsmöglichkeit vorhanden ist, die ebenfalls ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung gewährleistet (BGH, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294;… Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15).
Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063;… Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO) (BGH…, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 22, juris).
- BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den …
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Diese Rechtsfrage ist jedoch abschließend durch den Bundesgerichtshof entschieden und verneint worden (BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, juris Rn. 8).Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BGH…, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063;… Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO) (BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 22, juris).
- BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08
Umfang eines Notwegerechts
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. BGH…, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15).Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BGH…, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO) (BGH…, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 22, juris).
- BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz …
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
An vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten kann die Klägerseite geltend machen eine 1, 3 Gebühr aus einem Gegenstandswert von 2.000,00 EUR gem. Ziffer 2300 VV RVG, zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20, 00 EUR, mithin 215, 00 EUR und Umsatzsteuer (BGH Urt. v. 05.12.2017 - VI ZR 24/17). - BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82
Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Soweit die Drittwiderkläger zu Ziffer 2 und 3 in ihrem Hauptantrag begehren, festzustellen, dass zu ihren Gunsten ein Wege-, Fahr-, Leitungs- und sonstiges Nutzungsrecht auf dem Grundstück der Klägerin bestehe, ist die Feststellungsklage schon bereits deshalb unzulässig, da sie nicht berücksichtigt, dass die Feststellungsklage nur dann zu erheben ist, wenn die Erhebung einer Leistungsklage nicht möglich oder unzumutbar wäre (Vorrang der Leistungsklage: BGH NJW 1984, 1118 (1119)). - BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77
Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines …
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. BGH…, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294;… Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15). - BGH, 28.05.1976 - V ZR 195/74
Umstellung des Klageantrages bei Rechtsnachfolge auf Klägerseite
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BGH…, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063;… Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO) (BGH…, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 22, juris). - OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06
Keine Notwegerente bei historisch begründetem Wegerecht
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Zwar wird in der Rechtsprechung vereinzelt die Ansicht vertreten, dass die lang andauernde Nutzung eines über ein Privatgrundstück führenden Weges als Zuweg zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen könne, das objektives Recht darstelle und an das die Anwohner gebunden seien (OLGR Schleswig 2006, 894, 895; OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. September 2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 50). - OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14
Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers
Auszug aus LG Cottbus, 12.12.2024 - 2 O 152/18
Zwar wird in der Rechtsprechung vereinzelt die Ansicht vertreten, dass die lang andauernde Nutzung eines über ein Privatgrundstück führenden Weges als Zuweg zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen könne, das objektives Recht darstelle und an das die Anwohner gebunden seien (OLGR Schleswig 2006, 894, 895; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 50).
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