Rechtsprechung
| LG Paderborn, 02.09.2011 - 2 O 169/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278; BGB § 311 Abs. 3
Anforderungen an die Geltendmachung von Freistellungsansprüchen gegenüber einem Vermittler aufgrund der Vermittlung eines Anlagegeschäfts; Umfang der Eigenhaftung des Vermittlers von Darlehen nach § 311 Abs. 3 BGB; Abgrenzung der Vertreterrolle eines selbstständigen ...
- rechtsportal.de
BGB § 311 Abs. 3
Aus culpa in contrahendo haften grundsätzlich keine Handelsvertreter, Versicherungsagenten oder Vermittler; Haftung von Handelsvertretern, Versicherungsagenten oder Vermittlern aus culpa in contrahendo; Ausklärungspflicht einer kreditgebenden Bank zur Aufklärung eines ... - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aus culpa in contrahendo haften grundsätzlich keine Handelsvertreter, Versicherungsagenten oder Vermittler; Haftung von Handelsvertretern, Versicherungsagenten oder Vermittlern aus culpa in contrahendo; Ausklärungspflicht einer kreditgebenden Bank zur Aufklärung eines ...
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung von Freistellungsansprüchen gegenüber einem Vermittler aufgrund der Vermittlung eines Anlagegeschäfts; Umfang der Eigenhaftung des Vermittlers von Darlehen nach § 311 Abs. 3 BGB; Abgrenzung der Vertreterrolle eines selbstständigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 278 BGB, § 311 Abs. 3 BGB, § 826 BGB
Eigenhaftung des Vertreters, Haftung des Bausparkassenvertreters, Handeln im fremden Namen, zweckwidrige Verwendung von Bauspardarlehen, Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank, Anlagevermittlung, Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes, Anlagemodell, ... - bank-kritik.de (Kurzinformation)
Steuerspar-Modelle: Wann der Kreditgeber über Risiken aufklären muss
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus LG Paderborn, 02.09.2011 - 2 O 169/11
Rn. 46 Eine kreditgebende Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären, was insbesondere bei steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodellen gilt, bei denen davon auszugehen ist, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 2000, 1685). - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht …
Auszug aus LG Paderborn, 02.09.2011 - 2 O 169/11
Der Vertreter haftet ausnahmsweise, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder wenn er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (st. Rspr., u.a. BGH NJW-RR 2005, 1137). - BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens
Auszug aus LG Paderborn, 02.09.2011 - 2 O 169/11
Voraussetzung hierfür wäre, dass sie durch ihr Auftreten eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrages übernommen hat (BGH NJW-RR 2006, 993). - OLG Frankfurt, 15.08.2001 - 23 U 130/00
Haftung einer Bank aus der Finanzierung eines Immobilienerwerbs
Auszug aus LG Paderborn, 02.09.2011 - 2 O 169/11
wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat (vgl. OLG Frankfurt WM 2002, 1281).
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Rechtsprechung
| LG Ulm, 21.11.2011 - 2 O 169/11 |
Verfahrensgang
- LG Ulm, 21.11.2011 - 2 O 169/11
- OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11
Kapitalanlageberatung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 21.11.2011 - 2 O 169/11 - wird.
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