Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 2 O 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenerinnerung und Beschwerde gegen die Mitteilung der Kostenbeamtin, den Kostenansatz nicht abzuändern; Beschwerdebefugnis eines Verfahrensbeteiligten bei Inanspruchnahme eines Dritten als Kostenschuldner
- Judicialis
GKG § 66
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 19 Abs. 5 S. 1; GKG § 66
Auslegung einer Kostenerinnerung und Beschwerde gegen die Ablehnung einer Abänderung des Kostensatzes durch den Kostenbeamten; Beschwerdebefugnis eines Verfahrensbeteiligten bei Inanspruchnahme eines Dritten als Kostenschuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung einer Kostenerinnerung und Beschwerde gegen die Ablehnung einer Abänderung des Kostensatzes durch den Kostenbeamten; Beschwerdebefugnis eines Verfahrensbeteiligten bei Inanspruchnahme eines Dritten als Kostenschuldner
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 27.10.2008 - 2 A 1023/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 2 O 183/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07
Dokumentenpauschale bei Übersendung der Mehrfertigungen per Telefax
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 2 O 183/08
Die Beschwerde - die nicht fristgebunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 27.11.2007 - 4 S 1610/07 -, NJW 2008, 536 ff.;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 66 GKG Rn. 40) - ist im wohlverstandenen Interesse der Beschwerdeführerin dahingehend auszulegen, dass Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nicht die "Entscheidung" der Kostenbeamtin vom 20. Oktober 2008 ist - gegen die die Beschwerdeführerin ausdrücklich mit Anwaltsschreiben vom 21. Oktober 2008 Erinnerung erhoben hat -, sondern der in der Kostenrechnung/Zahlungsaufforderung vom 11. August 2008 zu erblickende Kostenansatz.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16, 2 O 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Haftung des Fachplaners: Berücksichtigung des Lastfalls Temperatur in statischen Berechnungen für Teile einer Stahlkonstruktion
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1 ; BGB a.F. § 635
Pflichten eines als Subunternehmer tätig werdenden Statikers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fachplaner muss auch den Lastfall Temperatur berücksichtigen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 17.02.2016 - 2 O 183/08
- OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16, 2 O 183/08
- BGH, 04.09.2019 - VII ZR 90/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
Rn. 34 Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird daher erst dann rechtskräftig, wenn er weder durch Erweiterung der Rechtsmittelanträge noch durch ein Anschlussrechtsmittel in das Rechtsmittelverfahren einbezogen werden kann und damit insoweit jede Möglichkeit einer Änderung im Rechtsmittelzug ausgeschlossen ist (…BGH a.a.O.; Urteil vom 12. Mai 1992 - VI ZR 118/91 Rz. 11) oder wenn die Rechtsmittelschrift insoweit eine Beschränkung im Sinne eines teilweisen Rechtsmittelverzichts enthält (BGH Urteil vom 12. Mai 1992 a.a.O.). - BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03
Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog. …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
Rn. 39 (3) Interventionswirkung kommt nicht nur dem Entscheidungssatz zu, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht (BGH Beschluss vom 27. November 2003 - V ZB 43/03 Rz. 11). - BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
Dies beruht auf der Erwägung, dass der ursprüngliche Umfang des Rechtsmittelangriffs sich im Laufe des Rechtsmittelverfahrens dadurch erweitern kann, dass einerseits der Rechtsmittelkläger das anfangs auf einen Teil des Urteils beschränkte Rechtsmittel auf den bisher nicht angefochtenen Teil ausdehnt oder dass andererseits sein Gegner sich dem Rechtsmittel anschließt und hierdurch Teile des vorinstanzlichen Urteils in das Rechtsmittelverfahren einbezogen werden können, die der Rechtsmittelkläger zunächst nicht angefochten hat (BGH Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 Rz. 25). - BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
Bei dieser Ableitung wird der Umfang der Aufklärungs- und Prüfpflicht maßgeblich bestimmt durch den Beratungsbedarf des Auftraggebers einerseits und das Fachwissen des Unternehmers andererseits (BGH Urteil vom 2. November 1995 - X ZR 81/93 Rz. 25). - RG, 04.01.1929 - VII 296/28
1. Muß sich der Streitverkündete das, was im Vorprozeß als Ursache eines Unfalls …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
Ein nach Vorliegen eines formell-rechtskräftigen Grundurteils abgeschlossener Vergleich über die Anspruchshöhe hindert damit nicht die Interventionswirkung des Grundurteils in Bezug auf den Anspruchsgrund (RGZ 123, 95;… Mansel in Wiezcorek ZPO § 68 Rz. 57).
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Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 17.02.2016 - 2 O 183/08 |
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 17.02.2016 - 2 O 183/08
- OLG Zweibrücken, 31.03.2017 - 2 U 9/16
- BGH, 04.09.2019 - VII ZR 90/17
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