Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Detmold, 02.06.2023 - 02 O 184/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21700
LG Detmold, 02.06.2023 - 02 O 184/22 (https://dejure.org/2023,21700)
LG Detmold, Entscheidung vom 02.06.2023 - 02 O 184/22 (https://dejure.org/2023,21700)
LG Detmold, Entscheidung vom 02. Juni 2023 - 02 O 184/22 (https://dejure.org/2023,21700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,21700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    DSGVO 2016/679 Art. 79; EuGVVO 1215/2012 Art. 17; EuGVVO 1215/2012 Art. 18
    Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand; Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 10.11.2022 - 6 O 111/22

    Schadensersatz wegen DS-GVO-Verstoß bei Nutzung einer Social Media Plattform

    Auszug aus LG Detmold, 02.06.2023 - 2 O 184/22
    Rn. 51 Soweit der Kläger der Beklagten weitere Verstöße gegen die DSGVO vorwirft, nämlich ungenügende Information und Aufklärung über die Verarbeitung der sie betreffenden Daten durch ungenügende Aufklärung zur Verwendung und Geheimhaltung der Telefonnummer (Art. 5 Abs. 1 lit. a), einen unmittelbaren Verstoß gegen Art. 13, 14 DSGVO, die konkrete Informationspflichten enthalten, die seitens der Beklagten nicht eingehalten worden seien, unvollständige Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO, da nicht mitgeteilt worden sei, welchen Empfängern ihre Daten zugänglich gemacht worden seien (Art. 33, 34 DSGVO), sind solche Verstöße bereits weder vom Schutzzweck des Art. 82 DSGVO noch von dessen sachlichen Anwendungsbereich umfasst (LG Essen, Urt. v. 10.11.2022 - 06 O 111/22).

    Es ist nicht für jede bloß individuell empfundene Unannehmlichkeit ein Schmerzensgeld zu gewähren; vielmehr muss dem Betroffenen ein spürbarer Nachteil entstanden sein und es muss um eine objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigung von persönlichkeitsbezogenen Belangen gehen (LG Essen, Urt. v. 10.11.2022 - 06 O 111/22).

  • LG Bielefeld, 19.12.2022 - 8 O 182/22

    Kein DSGVO-Schadensersatzanspruch ggü. Facebook wegen Daten-Scraping durch Dritte

    Auszug aus LG Detmold, 02.06.2023 - 2 O 184/22
    Immerhin darf nicht außer Acht gelassen werden, dass jedenfalls Name, "A"-ID und Geschlecht von ihm öffentlich bekanntgegeben wurden und damit bereits nicht mehr unter seiner ausschließlichen Kontrolle standen (LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2022 - 8 O 182/22).
  • LG Hamburg, 04.09.2020 - 324 S 9/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82 …

    Auszug aus LG Detmold, 02.06.2023 - 2 O 184/22
    Die - hier nicht feststellbare - Verletzungshandlung muss in jedem Fall zu einer konkreten, nicht nur völlig unbedeutenden oder empfundenen Verletzung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person geführt haben (LG Hamburg, Urt. v. 04.09.2020 - 324 S 9/19).
  • LG Gießen, 03.11.2022 - 5 O 195/22

    Ansprüche wegen sog. Daten-Scrapings

    Auszug aus LG Detmold, 02.06.2023 - 2 O 184/22
    Was die Verwendung der Telefonnummer angeht, so liegt es jederzeit in der Hand des Klägers, dies in den Einstellungen zu verändern (vgl. LG Gießen, Urt. v. 03.11.2022 - 5 O 195/22).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2023 - 6 W 40/23

    Streitwert in "Scraping"-Verfahren in der Regel 6.000 EUR

    Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für angemessen, den mit dem Klageantrag Ziffer 3 gestellten Unterlassungsanträgen einen Streitwert von insgesamt 4.000 Euro beizumessen (ebenso u.a. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5/23, juris Rn. 16 mwN; LG Köln…, Urteil vom 31.05.2023 - 28 O 138/22, juris Rn. 60 f.; LG Detmold, Urteil vom 28.04.2023 - 2 O 184/22, GRUR-RS 2023, 14599 Rn. 45).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23

    Scraping

    Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für angemessen, den mit dem Klageantrag Ziffer 3 gestellten Unterlassungsanträgen einen Streitwert von insgesamt 4.000 Euro zukommen zu lassen (ebenso LG Köln, Urteil vom 31.5.2023, 28 O 138/22; LG Konstanz, Urteil vom 28.4.2023, 6 O 92/22; LG Detmold, Urteil vom 28.4.2023, 2 O 184/22; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 17.1.2023, 7 W 3/23: 2.000 Euro; OLG Dresden, Beschluss vom 28.9.2022, 17 AR 36/22: 3.000 bis 5.000 Euro).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Detmold
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht