Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2022 - 2 O 29/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 52 Abs 2 GKG 2004, § 61 GKG 2004, § 63 Abs 2 S 1 GKG 2004
Berichtigung des Streitwerts nach Abschluss des Verfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 2 ; GKG § 61 ; GKG § 63 Abs. 2 S. 1
Streitwert; Berichtigung von Angaben; Streitwertbeschwerde - rechtsportal.de
GKG § 52 Abs. 2 ; GKG § 61 ; GKG § 63 Abs. 2 S. 1
Nachträgliche Berichtigung von Angaben zum Streitwert
Verfahrensgang
- VG Halle, 14.07.2021 - 4 A 58/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2022 - 2 O 29/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1657
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 04.11.2014 - 7 OA 82/14
Umdeutung der Streitwertbeschwerde des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2022 - 2 O 29/22
Der Zusammenschau der genannten Vorschriften ist daher zu entnehmen, dass die Möglichkeit zur Berichtigung des angegebenen Streitwerts jedenfalls nach der Entscheidung des Prozessgerichts gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht mehr gegeben sein kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 4. November 2014 - 7 OA 82/14 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.07.2023 - 15 C 23.964
Streitwertbeschwerde
Denn nach Abschluss des Verfahrens ist für ein Nachschieben streitwertrelevanter Erklärungen kein Raum mehr (vgl. OVG LSA, B.v. 23.5.2022 - 2 O 29/22 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 9 C 11.1244 - juris Rn. 9;… B.v. 11.11.2013 - 10 C 11.1183 - juris Rn. 5).
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