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Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 10.10.2013

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13141
OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13 (https://dejure.org/2014,13141)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.05.2014 - 2 O 31/13 (https://dejure.org/2014,13141)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 2 O 31/13 (https://dejure.org/2014,13141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Beisetzungskosten - Heranziehung von Angehörigen

  • RA Kotz

    Heranziehung von Angehörigen zu den Beisetzungskosten eines Verstorbenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Pflichtigen zur Erstattung aufgewandter Bestattungskosten i.R.v. gestörten familiären Verhältnissen als Ausnahmefall (hier: z.B. Tötungsversuch, sexueller Missbrauch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Heranziehung zu Bestattungskosten kann bei schweren Straftaten des Verstorbenen ausgeschlossen sein

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bestattungspflichtige Angehörige können nur im Ausnahmefall die Bezahlung von Beerdingskosten verweigern

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Heranziehung von Angehörigen zu den Beisetzungskosten eines Verstorbenen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Unzumutbarkeit der Heranziehung zu Bestattungskosten bei gestörten Familienverhältnissen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Unzumutbarkeit der Heranziehung zu Bestattungskosten bei gestörten Familienverhältnissen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Heranziehung eines Angehörigen zu Bestattungskosten bei gegen ihn straffällig gewordenen Verstorbenen - Heranziehung zu Beisetzungskosten stellt unbillige Härte dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung eines Pflichtigen zur Erstattung aufgewandter Bestattungskosten i.R.v. gestörten familiären Verhältnissen als Ausnahmefall (hier: z.B. Tötungsversuch, sexueller Missbrauch)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3118
  • FamRZ 2015, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Die Heranziehung des eigentlichen Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten nach § 13 Abs. 5 FBG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG kann bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie sie sich in Straftaten von erheblichem Gewicht (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) realisieren, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.10.2011 - 4 A 1245/11 -, LKRZ 2012, 56 = HGZ 2012, 110).
  • VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06

    Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Rn. 15 Die Kostentragungspflicht ist unzumutbar, wenn die Hinterbliebene im Alter von vier Jahren Opfer eines von Vater gehabt und es hatte keinerlei Anzeichen für eine Aussöhnung zwischen Opfer und Täter oder eine wie auch immer geartete, ggf. nur aufseiten des Opfers feststellbare Befriedung der Folgen der Straftat und der familiären Verhältnisse (VG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.2007 - 11 K 1326/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Rn. 5 Eine unbillige Härte wird in Nordrhein-Westfalen in Anlehnung an die unterhaltsrechtlichen Bestimmungen in § 1611 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1579 BGB z.B. dann gesehen, wenn der Verstorbene sich eines schweren Vergehens gegen den Pflichtigen schuldig gemacht hat (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urt. v. 18.02.2009 - 23 K 1676/08 -).
  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10

    Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg vom 26.05.2010 (- 5 Bf 34/10 -, NordÖR 2011, 43) enthält der strikte Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 7 BestG keinen Ansatz für die Interpretation, die seine Geltung in Fällen angeblicher Unzumutbarkeit ausschließt.
  • VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 5617/07

    Verpflichtung zur Bestattung eines Elternteils durch das Kind; Übernahme von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Eine Verpflichtung des Angehörigen zur Bestattung würde dessen Menschenwürde beeinträchtigen (so jedenfalls Verwaltungsgericht Köln, Urt. v. 20.03.2009 - 27 K 5617/07 -), dies allerdings nur dann, wenn der Verstorbene nachweislich schwere Straftaten gegen die körperliche Integrität des Bestattungspflichtigen begangen hat.
  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Rn. 13 Von der Erstattungsforderung ist abzusehen, wenn der Verstorbene schwere Straftaten zulasten des an sich Bestattungspflichtigen begangen hatte (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2005; VG Stade, Urteil vom 27.07.2006 - 1 A 539/05 -).
  • VG Düsseldorf, 22.02.2010 - 23 K 3310/08

    Beurteilung des Vorliegens einer unbilligen Härte durch die Beitreibung von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Eine unbillige Härte liegt nach dieser Rechtsprechung z.B. vor, wenn der Verstorbene einen tätlichen Angriff auf seine Ehefrau und seinen Sohn verübt hatte und beide dadurch, dass sie für finanzielle Forderungen gegen den Verstorbenen in Anspruch genommen wurden, an den Rand des Existenzminimums getrieben worden sind (VG Düsseldorf, Urt. v. 22.10.2010 - 23 K 3310/08 -).
  • VG Halle, 20.11.2009 - 4 A 318/09
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Die Kostenerstattung ist nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des An-sich-Bestattungspflichtigen oder bei einem vergleichbaren besonders schwerwiegenden elterlichen Fehlverhalten und einer daraus folgenden beiderseitigen grundlegenden Zerstörung des Eltern-Kind-Verhältnisses unzumutbar (VG Halle, Urt. v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 -).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2009 - 23 K 1676/08

    Heranziehung der nichtehelichen Tochter eines Verstorbenen zur Erstattung von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    Rn. 5 Eine unbillige Härte wird in Nordrhein-Westfalen in Anlehnung an die unterhaltsrechtlichen Bestimmungen in § 1611 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1579 BGB z.B. dann gesehen, wenn der Verstorbene sich eines schweren Vergehens gegen den Pflichtigen schuldig gemacht hat (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urt. v. 18.02.2009 - 23 K 1676/08 -).
  • VG Hamburg, 16.12.2009 - 9 K 280/09
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
    So hat sich deshalb die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg in dem vom Kläger in seiner Klagschrift auszugsweise zitierten Urteil vom 16.12.2009 - 9 K 280/09 - nicht angeschlossen und angenommen, dass der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in krassen Ausnahmesituationen ein Absehen von der Erstattungspflicht fordere.
  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.132

    Bestattung; Bestattungspflichtiger; Bestattungskosten; Heranziehung; intendiertes …

  • VG Ansbach, 09.11.2010 - AN 4 K 10.00736

    Kostenerstattungspflicht für von Amts wegen angeordnete Bestattung

  • VG Ansbach, 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Rn. 36 Die Beklagte trägt vor, das Verwaltungsgericht weiche mit seinem Urteil von den Grundsätzen ab, die das OVG in seinem Beschluss vom 26.05.2014 - 2 O 31/13 - aufgestellt habe.
  • OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11

    Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch …

    So wird die Auffassung vertreten, dass bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls das grundsätzliche Interesse der Allgemeinheit an der Übernahme der Bestattungskosten durch die Angehörigen, hinter das Interesse des bestattungspflichtigen Angehörigen, von der Heranziehung zu den Kosten verschont zu bleiben, zurücktreten kann (HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, vgl. auch in diesem Sinne: BayVGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - und vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 O 31/13 -, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2014 - 1 L 120/12 -, OVG Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 - und vom 2. Februar 1996 - 19 A 3802/95 - jeweils zitiert nach juris; offengelassen: OVG Sachsen, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 3 B 43/14 - juris).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde - …

    weil das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2014 ( 2 O 31/13 ) ausgeführt hat, dass eine unbillige Härte nur bei schweren Straftaten (Tötungsversuch, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) angenommen werden kann.
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 62/13

    Grenzen der Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten

    weil das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2014 ( 2 O 31/13 ) ausgeführt hat, dass eine unbillige Härte nur bei schweren Straftaten (Tötungsversuch, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) angenommen werden kann.
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dejure.org Übersicht OVG Schleswig-Holstein

Rechtsprechung
   LG Münster, 10.10.2013 - 02 O 31/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53894
LG Münster, 10.10.2013 - 02 O 31/13 (https://dejure.org/2013,53894)
LG Münster, Entscheidung vom 10.10.2013 - 02 O 31/13 (https://dejure.org/2013,53894)
LG Münster, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 02 O 31/13 (https://dejure.org/2013,53894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Dabei reicht bereits aus, dass der Eintritt von späteren Schäden nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 2007, 708, LS1).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04

    Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei unklarer …

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Bei Anzeichen eines Unfallgeschehens ist eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer sofort anhalten kann (Saarländisches OLG, MDR 2006, 89, 1. LS.).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2001 - 14 U 146/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf den Verzögerungsstreifen einer …

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Kann ein Warnschild nach den gegebenen Umständen die Warnsituation nicht verbessern, so ist das Nichtaufstellen jedenfalls nicht vorwerfbar (OLG Karlsruhe, 14 U 146/00, BeckRS 2001, 12624).
  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug …

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Demgegenüber fallen die auf Seiten der Frau H1 in Betracht kommenden Verstöße, welche angesichts des kurz zuvor erlittenen, gänzlich ohne ihre Schuld verursachten Unfalls, nachvollziehbar erscheinen, nicht mehr ins Gewicht (vgl. die ähnlichen Fälle BGH, Urteil vom 26.03.1956, VI ZR 242/54; LG Bielefeld VersR 1971, 772) .
  • LG Bielefeld, 21.10.1970 - 1 S 294/70
    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Demgegenüber fallen die auf Seiten der Frau H1 in Betracht kommenden Verstöße, welche angesichts des kurz zuvor erlittenen, gänzlich ohne ihre Schuld verursachten Unfalls, nachvollziehbar erscheinen, nicht mehr ins Gewicht (vgl. die ähnlichen Fälle BGH, Urteil vom 26.03.1956, VI ZR 242/54; LG Bielefeld VersR 1971, 772) .
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