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Weitere Entscheidung unten: LG Heidelberg, 11.08.2016

Rechtsprechung
   LG Limburg, 15.09.2017 - 2 O 407/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60586
LG Limburg, 15.09.2017 - 2 O 407/15 (https://dejure.org/2017,60586)
LG Limburg, Entscheidung vom 15.09.2017 - 2 O 407/15 (https://dejure.org/2017,60586)
LG Limburg, Entscheidung vom 15. September 2017 - 2 O 407/15 (https://dejure.org/2017,60586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    (Keine) arglistige Täuschung durch Erklärung "Fahrzeug hat keinen Rost"

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Gebrauchtwagen Kaufvertrag - Wirksamkeit vereinbarter Gewährleistungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 8 U 198/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen mangelhaften Gebrauchtwagen

    Der Berufungsantrag des Klägers ist dahingehend auszulegen, dass er die Abänderung des Urteils des Landgerichts Limburg vom 15. September 2017 (Az. 2 O 407/15) begehrt (und nicht - wie im Antrag angegeben - des "Urteils vom 1. September 2017").
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34049
LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15 (https://dejure.org/2016,34049)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 11.08.2016 - 2 O 407/15 (https://dejure.org/2016,34049)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 11. August 2016 - 2 O 407/15 (https://dejure.org/2016,34049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 BGB, § 311 BGB
    Umfang der Aufklärungspflicht einer Direktbank: Verlustrisiken des Anlagegeschäfts im Devisenhandel trotz Vereinbarung einer automatischen Stopp-Loss-Order

  • ra.de
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich des Sollsaldos auf dem Margin-Trading-Konto nach Durchführung eines Devisengeschäfts i.R.e. Kommissionsgeschäfts; Schadensersatzanspruch wegen einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch einer Direktbank wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung bei Eröffnung eines Margin-Trading-Konto

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Eine weitergehende Aufklärungspflicht besteht nur, wenn sie Kenntnis von der Unrichtigkeit der Angaben des Anlegers über seine fehlende Aufklärungsbedürftigkeit hätte (BGHZ 142, 345-358, Rn. 27).

    Ein Anleger, der ihr in Kenntnis dessen ohne ein Aufklärungsbegehren eine gezielte Order erteilt, erklärt damit konkludent, dass er weitere Informationen durch die Bank nicht benötige, also nicht aufklärungsbedürftig sei (BGH, Urteil vom 05. Oktober 1999 - XI ZR 296/98 -, BGHZ 142, 345).

  • BGH, 09.12.1997 - XI ZR 85/97

    Geschäfte mit abgetrennten Währungsoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Eine Bank, die wahrheitsgemäß erklärt, sie kenne sich mit vom Kunden angesprochenen bestimmten Optionsscheinen nicht aus, macht sich keiner Aufklärungspflichtverletzung schuldig, wenn sie dessen Order über solche Scheine ausführt, ohne ihn über die damit verbundenen besonderen Risiken aufzuklären (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1997 - XI ZR 85/97, WM 1998, 274; BGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - XI ZR 286/97, WM 1998, 1391, 1392).

    Der Anleger, der trotz der Erklärung der Bank, nicht aufklärungsfähig zu sein, nicht davon absieht, das beabsichtigte Geschäft mit ihrer Hilfe zu schließen, bringt nämlich konkludent zum Ausdruck, er benötige keine Aufklärung (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1997 - XI ZR 85/97, WM 1998, 274).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwar dann, wenn ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 [Bond] …und vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des …

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Rn. 75 Der Anspruch bei Verletzung von Aufklärungspflichtverletzungen geht in der Regel auf Ersatz des Vertrauensschadens, d.h. auf Ersatz desjenigen Schadens, der ihm durch den Abschluss des Anlagegeschäfts entstanden ist (BGH, Urteil vom 06. April 2001 - V ZR 394/99 -, Rn. 11, juris;… Koller in: Staub, HGB, 5. Aufl. 2012, § 384, Rn. 29).
  • BGH, 19.03.2013 - XI ZR 431/11

    Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anderen anlageberatenden …

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Ein Anleger, der der Bank in Kenntnis dessen ohne ein Aufklärungsbegehren eine gezielte Order erteilt, erklärt damit konkludent, dass er weitere Informationen durch die Bank nicht benötige, also nicht aufklärungsbedürftig sei (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - XI ZR 431/11, BGHZ 196, 370 Rn. 17 mwN; BGH…, Urteil vom 04. März 2014 - XI ZR 313/12 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwar dann, wenn ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 [Bond] und vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Dazu gehört auch, dass er das Ausführungsgeschäft zu Bedingungen abschließt, die den Interessen des Auftraggebers angemessen Rechnung tragen (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen …

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Bei Fortsetzung von Dauerschuldverhältnisses ist stillschweigend zugestimmt (BGH NJW-RR 1991, 570), wenn auf die wesentlichen Änderungen ausdrücklich hingewiesen wird und ein fristgerechter Widerspruch ausbleibt.
  • BGH, 04.03.2014 - XI ZR 313/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Beratungspflichten von Discount-Brokern bzw. …

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Ein Anleger, der der Bank in Kenntnis dessen ohne ein Aufklärungsbegehren eine gezielte Order erteilt, erklärt damit konkludent, dass er weitere Informationen durch die Bank nicht benötige, also nicht aufklärungsbedürftig sei (BGH…, Urteil vom 19. März 2013 - XI ZR 431/11, BGHZ 196, 370 Rn. 17 mwN; BGH, Urteil vom 04. März 2014 - XI ZR 313/12 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2016 - 2 O 407/15
    Eine Bank, die wahrheitsgemäß erklärt, sie kenne sich mit vom Kunden angesprochenen bestimmten Optionsscheinen nicht aus, macht sich keiner Aufklärungspflichtverletzung schuldig, wenn sie dessen Order über solche Scheine ausführt, ohne ihn über die damit verbundenen besonderen Risiken aufzuklären (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1997 - XI ZR 85/97, WM 1998, 274; BGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - XI ZR 286/97, WM 1998, 1391, 1392).
  • OLG München, 21.07.1998 - 18 U 2422/98
  • OLG München, 06.10.1998 - 5 U 2238/98
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