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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13851
OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25 (https://dejure.org/2025,13851)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2025 - 2 ORs 4/25 (https://dejure.org/2025,13851)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2025 - 2 ORs 4/25 (https://dejure.org/2025,13851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1, 2 ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt hinsichtlich Volksverhetzung (hier: polemische Äußerungen über Beschneidungen einer Religionsgemeinschaft in einem Flyer)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Volksverhetzung: Tatbestandliche Voraussetzungen des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (13/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 43, beck-online).

    Grundsätzlich ist die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt Sache des Tatrichters, wobei dieser im vorgenannten Sinne die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen hat (siehe BGH…, Urteil vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S), juris Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (13/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 41, beck-online).

    Die Aufgabe des Revisionsgerichts ist es dabei, die Schlussfolgerungen, auf denen die Auslegung beruht, darauf zu überprüfen, ob sie einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungs-, Denk- oder Sprachgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lassen (siehe BGH…, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146; KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 41).

    Als durch das Revisionsgericht zu überprüfender Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass nach den festgestellten Umständen mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, diese gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH…, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146; KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 41, beck-online)..

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32; BGH…, Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 23).

    Ausgangspunkt der Auslegung ist dabei stets der konkrete Wortlaut der Äußerung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32; BGH…, Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 23).

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32; KG Berlin…, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (13/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 43, beck-online).

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32; BGH, Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 23).

    Ausgangspunkt der Auslegung ist dabei stets der konkrete Wortlaut der Äußerung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32; BGH, Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 23).

    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95, juris Rn. 36, NJW 2001, 61; BGH, Urteil vom 20.09.2011 -4 StR 129/11, juris Rn. 24)..

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Die Aufgabe des Revisionsgerichts ist es dabei, die Schlussfolgerungen, auf denen die Auslegung beruht, darauf zu überprüfen, ob sie einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungs-, Denk- oder Sprachgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lassen (siehe BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146; KG Berlin…, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 41).

    Als durch das Revisionsgericht zu überprüfender Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass nach den festgestellten Umständen mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, diese gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146; KG Berlin…, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 41, beck-online)..

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95, juris Rn. 36, NJW 2001, 61; BGH…, Urteil vom 20.09.2011 -4 StR 129/11, juris Rn. 24)..

    Obwohl die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist, steht das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG einer zu weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals Menschenwürde entgegen (BVerfG, Beschluss vom 6.9. 2000 -1 BvR 1056/9, NJW 2001, 61).

  • OLG Hamm, 15.06.2023 - 5 ORs 34/23

    Beschimpfung als Neger keine Volksverhetzung; Beschimpfung als Zigeuner keine …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Diffamierung und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris; OLG Hamm Besohl, v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23, BeckRS 2023, 19889 Rn. 10, beck-online).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Vorliegen der Voraussetzungen der Anstachelung zum Rassenhass; Verbreiten von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Grundsätzlich ist die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt Sache des Tatrichters, wobei dieser im vorgenannten Sinne die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen hat (siehe BGH, Urteil vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S), juris Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (13/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 41, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Volksverhetzung durch einen Leserbrief

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 2 ORs 4/25
    Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Diffamierung und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris;… OLG Hamm Besohl, v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23, BeckRS 2023, 19889 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Hamm, 24.03.2026 - 3 ORs 11/26

    Volksverhetzung, Verächtlichmachen, Böswilligkeit, Kränkungsabsicht, Indizien, …

    Es muss sich um besonders massive Schmähungen, Diffamierungen oder Diskriminierungen handeln (OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.05.2025 - 2 ORs 4/25, BeckRS 2025, 12798;… OLG Zweibrücken, Urteil v. 03.03.2025 - 1 ORs 1 SrS 69/24, BeckRS 2025, 10067 Rn. 28: "gesteigertes Maß an Gehässigkeit und Roheit").
  • BayObLG, 09.09.2025 - 206 StRR 212/25

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Abs. 2 Nr. 1c StGB

    Es müssen besonders massive Schmähungen, Diffamierungen oder Diskriminierungen vorliegen, die die Betroffenen als "unterwertige" Menschen kennzeichnen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2025, 2 ORs 4/25, BeckRS 2025, 12798, juris Rn. 9).
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