Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Strafverfahren: Terminsverlegung wegen Verhinderung des Nebenklägervertreters
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Terminsverlegung - Verhinderung des Nebenklägervertreters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Terminsverlegung wegen Verhinderung des Nebenklägervertreters; Ordnungsgemäße Ermessensentscheidung des Vorsitzenden über eine Terminsverlegung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Terminsverlegung - Verhinderung des Nebenklägervertreters
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 10.09.2008 - 1 Ds 651 Js 44438/08
- LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 472 (Ls.)
- StV 2009, 180
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97
Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, dass der Vorsitzende außer der Belastung des Gerichts und der Reihenfolge des Eintritts der Rechtshängigkeit auch berechtigte Wünsche der Prozessbeteiligten berücksichtigen muss (BGH NStZ 1998, 311). - OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00
Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
Der Vorsitzende hat aber über ein Terminverlegungsgesuch nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung sowie der Terminsplanung des Gerichts zu entscheiden (OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107). - OLG Stuttgart, 21.08.2003 - 1 Ws 232/03
Nebenklage: Verhinderung des Nebenklägervertreters kein Grund für …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
Der Vorsitzende handelt dann willkürlich und verletzt die Rechte der Verfahrensbeteiligten, wenn er sich von unsachlichen, sich von gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen leiten lässt (in diesem Sinne OLG Stuttgart Justiz 2004, 127). - LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08
Antrag auf gerichtliche Vernehmung: Ermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
Letztere darf nur unter der Voraussetzung verneint werden, dass bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Maßnahme nicht mehr verständlich ist oder willkürlich erscheint (vgl. bereits Kammerbeschluss vom 9.4.2008 zu § 162 Abs. 1 StPO LG Nürnberg-Fürth, NStZ-RR 2008, 313).
- LG Berlin, 08.12.2016 - 531 Qs 15/16
Ablehnung eines Terminsaufhebungsantrags
Grundsätzlich ist die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung nach § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, weil es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts handelt, die der Urteilsfällung vorausgeht und keine der Ausnahmen des § 305 Satz 2 StPO gegeben ist (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 Qs 54/08 -, juris Rn. 14; vgl. KG…, Beschluss vom 06. Oktober 2008 - 3 Ws 341/08 -, juris Rn. 2; vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 13. August 2009 - 2 Ws 216/09 -, juris Rn. 8 ff.; Krumm, StV 2012, 177, 178 m.w.N.).
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