Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2000 - 2 R 186/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- VG Augsburg, 14.03.2017 - Au 5 E 17.31264
Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des …
Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.200 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages an die ergangene Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 -, EZAR 632 Nr. 35). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2024 - 2 R 19/24
Erlöschen einer fiktiven Baugenehmigung; Beginn der Frist; Zuständigkeit des OVG …
Die "Hauptsache" ist zwar nicht jedes anhängige Berufungs- oder Zulassungsverfahren, sondern nur dasjenige über denselben prozessualen Anspruch, um dessen lediglich vorläufige Sicherung es geht; lediglich mit dem Unterschied, dass es sich beim einstweiligen Rechtsschutz um eine Sicherungsmaßnahme handelt, muss der Streitgegenstand mit demjenigen der Hauptsache grundsätzlich übereinstimmen (vgl. zu § 123 Abs. 2 VwGO: Beschluss des Senats vom 31. Mai 2000 - 2 R 186/00 - juris, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
Aussetzung der Abschiebung in den "sicheren Drittstaat"
An der früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (Beschl. v. 31.05.2000 - 2 R 186/00 -, Juris) hält der Senat nicht mehr fest.
- VG Osnabrück, 10.05.2006 - 5 B 82/06
Abschiebungsschutz; AKP-I; API; Arbeiterkommunistische Partei Irans; Asyl; …
Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG gestützte Mitteilung kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2000, 2 R 186/00;… Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Loseblatt-Kommentar, 73. Erg.lfg. Februar 2006, § 71 Rn. 223;… Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 8. Auflage 2005, § 71 AsylVfG Rn. 43), somit in der Hauptsache nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtsschutz (hierzu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999, 2 BvR 2131/95, InfAuslR 1999, 256) nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrags an sie ergangenen Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG abgeschoben werden darf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1997, A 14 S 3104/97, InfAuslR 1998, 193, und vom 13.09.2000, 11 S 988/00, EzAR 632 Nr. 35;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 71 Rn. 239 mwN). - VG Chemnitz, 11.05.2022 - 3 L 153/22
Irak: keine Verfolgung wegen Ehrverletzung
Die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde ist aber kein Verwaltungsakt i. S. d. § 35 VwVfG (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 31.05.2000, 2 R 186/00, juris, BeckOK AuslR/Dickten, 29. Ed. 01.04.2021, AsylG § 71 Rn. 34), sodass unter diesem Gesichtspunkt ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ausscheidet. - VG München, 18.08.2021 - M 5 E 21.31738
Folgeantrag eines ugandischen Staatsangehörigen wegen homosexueller Orientierung …
Da die nach §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG an die Ausländerbehörde gerichtete Mitteilung keinen Verwaltungsakt darstellt (OVG LSA, B.v. 31.5.2000 - 2 R 186/00 - juris), diese Mitteilung somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages ergangenen Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256;… VG München, B.v. 28.5.2014 - M 24 E 14.30698 - juris Rn. 17 m.w.N.;… VG Augsburg, B.v. 23.10.2017 - Au 8 E 17.35023 - juris Rn. 21;… VG Berlin, B.v. 17.9.2018 - 6 L 302.18 A - juris Rn. 11;… VG Regensburg, B.v. 8.8.2018 - RN 14 S 18.31949 - juris Rn. 15;… VG München, B.v. 7.8.2018 - M 10 S 18.2574 - juris Rn. 23 ff.;… HessVGH, B.v. 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3;… a.A. VG München, B.v. 7.2.2017 - M 17 S 17.30546 - juris Rn. 11). - VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 3 E 19.30435
Behandelbarkeit von Schlafapnoe in Pakistan
Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.2000 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtsschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung vorläufig nicht aufgrund einer nach Ablehnung des Folgeantrages ergangenen Mitteilung erfolgen darf bzw. eine solche Mitteilung zu widerrufen oder zu unterlassen (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 - InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 - EZAR 632 Nr. 35). - VG Augsburg, 25.07.2018 - Au 8 E 18.31264
Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren - Fehlende Sachaufklärung
Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.2000 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages ergangenen Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 -, EZAR 632 Nr. 35). - VG Augsburg, 23.10.2017 - Au 8 E 17.35023
Keine veränderte Sicherheitslage in Afghanistan
Da die nach §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG an die Ausländerbehörde gerichtete Mitteilung keinen Verwaltungsakt darstellt (OVG LSA, B.v. 31.5.2000 - 2 R 186/00 - juris), diese Mitteilung somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages ergangenen Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256;… VG München, B.v. 28.5.2014 - M 24 E 14.30698 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VG Osnabrück, 19.11.2009 - 5 B 114/09
Abschiebungsverbot; Asylfolgeverfahren; Behandlung, unmenschliche; Folter, Gefahr …
Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG gestützte Mitteilung kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2000 - 2 R 186/00 -, Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Loseblatt-Kommentar, 81. Erg.lfg. Dezember 2007, § 71 Rn. 293;… Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 8. Auflage 2005, § 71 AsylVfG Rn. 43), somit in der Hauptsache nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtsschutz (hierzu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, 256) nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrags an sie ergangenen Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG abgeschoben werden darf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, InfAuslR 1998, 193, und vom 13.09.2000 - 11 S 988/00 -, EzAR 632 Nr. 35;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 71 Rn. 315 m.w.N.). - VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
Vorläufiger Rechtschutz gegen den Vollzug einer bestandskräftigen …
- VG Augsburg, 29.09.2022 - Au 9 E 22.30912
Erfolgreiches Eilverfahren zur Sicherung eines Wiederaufnahmebegehrens gegen …
- VG München, 23.03.2022 - M 5 E 22.50148
Dublin-Verfahren, Zielstaat: Slowenien, Folgeantrag
- VG München, 17.01.2022 - M 5 E 22.30000
Unbegründeter Asylfolgeantrag
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