Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 3/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarrecht; Wohncontainer; Asylbewerberunterkunft; Sozialer Zweck; Lebensgewohnheiten; Kulturkreis
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.09.1994 - 2 K 205/92
- VG Saarlouis, 21.12.1994 - 2 K 205/92
- OVG Saarland, 02.08.1995 - 2 Y 6/95
- OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 3/95
- BVerwG, 04.06.1997 - 4 C 2.96
Wird zitiert von ... (5)
- VG Hamburg, 09.03.2016 - 7 E 6767/15
Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine sog. Folgeunterkunft für …
Eine auf mehrere Betriebsjahre angelegte Einrichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von mehreren Hundert Asylsuchenden hat nach planungsrechtlicher Betrachtung ein höheres Störpotenzial für die Wohnruhe angrenzender reiner Wohngebiete als eine Nutzung als Anzuchtgarten bzw. gärtnerische oder friedhofsbezogene Nutzung, mag diese auch nicht besonders "idyllisch" sein (vgl. hierzu sowie den entsprechenden Ursachen solcher Wirkungen OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris; VG Hamburg…, Beschluss vom 12.2.2016, 7 E 6816/15, juris, Rn. 44; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45).Dies wäre angesichts der erheblich unterschiedlichen Nutzungsformen - friedhofsbezogene Nutzung (mit geringen Betriebszeiten) und Nutzung durch eine große soziale Einrichtung in Containerbauweise mit halboffenen, aus Metall gefertigten Außentreppen (vgl. VG Hamburg…, Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris, Rn. 52 unter Verweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; VGH Mannheim…, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45) - und daraus resultierender unterschiedlicher Immissionsbelastungen für die Nachbarschaft notwendig gewesen.
Angesichts des Umstandes, dass die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzungsform (friedhofsgärtnerische Nutzung) und die durch die geplante Einrichtung vorgesehene Nutzung (große soziale Einrichtung für bis zu 700 Menschen) erheblich voneinander abweichen (vgl. VG Hamburg…, Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris, Rn. 52 unter Verweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; VGH Mannheim…, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45), wären die entsprechenden Belange und die diesen zugrunde liegenden Tatsachen ebenfalls in die Ermessensentscheidung der Antragsgegnerin einzustellen gewesen.
- OVG Hamburg, 17.07.2025 - 4 Bf 59/23
Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm; …
- VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15
Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für …
In jedem Fall ist mit einer für das Eilverfahren hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine auf mindestens zehn Jahre angelegte Einrichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von ca. 700 Asylsuchenden und anderen Wohnungslosen (zum geplanten Nutzungszeitraum vgl. Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage eines Bürgerschaftsabgeordneten vom 7.9.2015, Bü-Drs. 21/1491, S.3) ein höheres Störpotenzial für die Wohnruhe angrenzender reiner Wohngebiete aufweist als eine Nutzung als Anzuchtgarten bzw. gärtnerische oder friedhofsbezogene Nutzung (vgl. hierzu sowie den entsprechenden Ursachen solcher Wirkungen OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45). - VG Hamburg, 15.12.2015 - 7 E 6128/15
Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) …
So ist nach den Erfahrungen der letzten Monate, gerade im Hinblick auf zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) davon auszugehen, dass sich aufgestaute Konflikte zwischen den untergebrachten Personen, die sich auch, aber nicht nur aus dem Umstand ergeben, dass in einer solchen Einrichtung Menschen unterschiedlicher Sprache, Herkunft, Nationalität und Religion auf engem Raum untergebracht sind, die aufgrund ihrer Flucht und dabei durchlebter - auch traumatisierender - Situationen oftmals nur eine geringe Frustrationstoleranz aufweisen, im Freien entladen (Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32), oftmals lautstark oder schlimmstenfalls gewalttätig, wie es in unterschiedlichen in Hamburg befindlichen Einrichtungen in jüngster Vergangenheit zu beobachten war. - VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
Gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; …
Rn. 23 (1) Soweit sich die Antragsteller hinsichtlich des akustischen Störpotentials einer Asylbewerberunterkunft auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 5. Dezember 1995 (2 R 3/95, juris, Rn. 32) beziehen, ist zu berücksichtigen, dass in diesem Urteil eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots gerade abgelehnt wurde.
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