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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20207
OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03 (https://dejure.org/2004,20207)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.10.2004 - 2 R 488/03 (https://dejure.org/2004,20207)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 2 R 488/03 (https://dejure.org/2004,20207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis im Fall des Normenkotrollantrages gegen eine Veränderungssperre; Grenzen der Eignung einer Veränderungssperre als Sicherungsmittel; Zulässigkeit einer sog. Negativ-Planung; Planungskonzeption im Rahmen eines Namens eines künftigen Planes; ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Der einstweilige Rechtsschutzantrag wäre zulässig, insbesondere die Antragstellerin gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt gewesen; denn sie hat hinreichend substantiiert Tatsachen vorgetragen, die es zumindest hätten möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Veränderungssperre in einem Recht verletzt worden wäre (zum Darlegungsmaßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.07.1997 - BVerwG 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972;… Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).

    Insoweit sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.) an die Geltendmachung der Rechtsverletzung keine weitergehenden Anforderungen zu stellen als sie für das Nachteilserfordernis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) galten.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - BVerwG 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 14 Nr. 23; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - BVerwG 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Die dem Senat vorliegenden Verfahrensakten lassen vielmehr der Eindruck entstehen, dass die vermeintlich städtebaulichen Ziele nur als Argumentationsmittel dienen, um die Errichtung von Windenergieanlagen in dem vorgesehenen Eignungsgebiet zu verhindern (vgl. zur Verhinderungsplanung BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 876).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Insoweit muss die Planung beim Erlass der Veränderungssperre einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - BVerwG IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Es kommt insoweit nur darauf an, ob die beabsichtigte Planung überhaupt auf ein Ziel gerichtet ist, das im konkreten Fall mit den Mitteln der Bauleitplanung zulässigerweise erreicht werden kann (BVerwG, Beschl. v. 27.07.1990 - BVerwG 4 B 156.89 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 17 Nr. 4).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Der einstweilige Rechtsschutzantrag wäre zulässig, insbesondere die Antragstellerin gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt gewesen; denn sie hat hinreichend substantiiert Tatsachen vorgetragen, die es zumindest hätten möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Veränderungssperre in einem Recht verletzt worden wäre (zum Darlegungsmaßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.07.1997 - BVerwG 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972; Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732;… Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Der einstweilige Rechtsschutzantrag wäre zulässig, insbesondere die Antragstellerin gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt gewesen; denn sie hat hinreichend substantiiert Tatsachen vorgetragen, die es zumindest hätten möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Veränderungssperre in einem Recht verletzt worden wäre (zum Darlegungsmaßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.07.1997 - BVerwG 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972;… Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732;… Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Die Antragstellerin hätte auch über das neben der Antragsbefugnis erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt; denn sie hätte durch die von ihr angestrebte Außervollzugsetzung der Veränderungssperre ihre Rechtsstellung verbessern können, wobei ausreichend ist, wenn die begehrte Entscheidung für sie aus tatsächlichen Gründen vorteilhaft gewesen wäre (BVerwG, Urt. v. 23.04.2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, UPR 2003, 30 [31]).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - BVerwG 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 14 Nr. 23;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - BVerwG 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 05.02.1990 - BVerwG 4 B 191.89 -, Buchholz 406.11 [BBauG/BauGB] § 15 Nr. 6).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit …

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 259/01

    Windkraftanlage, Außenbereich, Eignungsgebiet, Veränderungssperre, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 2 R 270/01
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre

    In einem solchen Fall fehlt es an der städtebaulichen Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 2 R 488/03 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 22).

    Eine solche Entwicklung spricht dafür, dass die Planungsabsichten nicht ernsthaft verfolgt wurden, sondern nur vorgeschoben waren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 2 R 488/03 -, juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer …

    Insofern besteht auch die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des Antragstellers und ist seine Antragsbefugnis zu bejahen (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 6.10.2004 - 2 R 488/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 2 K 165/11

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre - zur Antragsbefugnis - Voraussetzung …

    Es ist ausreichend, dass der Antragstellerin als sonstige - im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern - Nutzungsberechtigte durch die Veränderungssperre eine Beschränkung der Nutzung der Grundstücke auferlegt wird (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 06.10.2004 - 2 R 488/03 -, nach juris, m. w. N.).

    Positive Planvorstellungen im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre lassen sich diesem Beschluss nicht im Ansatz entnehmen, insbesondere nicht, ob eine planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windkraftanlagen, u.a. bezüglich der Anzahl und der maximal zulässigen Höhe der Anlagen, beabsichtigt ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 06.10.2004, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Der südlich des ehemaligen Kasinogebäudes gelegene und mit der Änderung der SVEP zusätzlich in Anspruch genommene Bereich war ausweislich der im Verfahren 2 R 488/03 vorgelegten Lichtblider nicht mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockt (vgl. § 2 Abs. 1 BWaldG und § 2 Abs. 1 und 3 LWaldG LSA).
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