Rechtsprechung
| OVG Saarland, 29.10.1991 - 2 R 63/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kulturdenkmal; Kirchliches Baudenkmal; Abbruchserlaubnis; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Verfassungskonforme Auslegung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 29.09.1988 - 2 K 9/86
- OVG Saarland, 29.10.1991 - 2 R 63/90
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08
Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals
(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.10.1992 - 2 W 17/92 -, SKZ 1993, 108, Leitsatz Nr. 54, Urteil vom 29.10.1991 - 2 R 63/90 -, BRS 52 Nr. 126) Besteht aufgrund einer negativen Wirtschaftlichkeitsbeurteilung keine dauerhafte Erhaltungs-, hier im Ergebnis Sanierungspflicht des Eigentümers hinsichtlich des Baudenkmals, so ist ihm grundsätzlich das Recht einzuräumen, das Bauwerk, das er unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht erhalten muss, zu beseitigen und sein Eigentum einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. - OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche
Insoweit ist lediglich anerkannt, dass derartige allgemeinverbindliche gesetzliche Regelungen nicht stets und von vorneherein die durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV geschützten kirchlichen Befugnisse beschränken, sondern es insoweit stets einer Güterabwägung bedarf, bei der die Eigenständigkeit und das Selbstverständnis der Kirchen zu berücksichtigen sind.[Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.10.1991 - 2 R 63/90 -, juris (m.w.N.)][Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.10.1991 - 2 R 63/90 -, juris (m.w.N.)]. - LG Köln, 27.04.2026 - 5 O 93/26 Rn. 22 Die Kirche kann sich auf Art. 14 GG berufen und das kirchliche Eigentum ist wie das Eigentum Privater geschützt (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Urteil vom 7. März 2024 - 2 A 239/22 -, Rn. 32, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. Oktober 1991, Az. 2 R 63/90, Rn. 45 - zitiert nach juris).
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