Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2321
VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89 (https://dejure.org/1989,2321)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.06.1989 - 2 R 768/89 (https://dejure.org/1989,2321)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 2 R 768/89 (https://dejure.org/1989,2321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 12 Abs 4 S 1 FStrG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluß für Autobahnabschnitt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Vielmehr kann der Eigentümer eines durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z. B. des Landschaftsschutzes oder der Ortsbildpflege) seien nicht hinreichend beachtet worden (ständ. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 18. März 1983 -- 4 C 80.79 --, BVerwGE 67, 74, 76 f;… Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rz. 394).

    Vielmehr ist dort ausdrücklich -- in Übereinstimmung mit dem vom beschließenden Senat eingenommenen Standpunkt -- ausgeführt, daß gewisse formelle oder materielle Fehler der Planfeststellung (deren Vorliegen unterstellt) aus den besonderen Gründen des Einzelfalls für den Schutz des Eigentums eines bestimmten Betroffenen unbeachtlich sein könnten; wenn die Planfeststellung für eine Straße teilbar sei, etwa weil sie räumlich in einzelne Abschnitte aufgeteilt sei oder sich gegebenenfalls später noch aufteilen lasse, könne der rechtliche Mangel in seiner örtlichen Wirkung derart begrenzt sein, daß er das in Rede stehende Eigentum nicht berühre (BVerwGE 67, 74, 77 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schwabe, DVBl. 1984, 140, 142).

    Im Fachplanungsrecht sind diese Grundsätze für die räumliche Aufteilbarkeit des zugelassenen Vorhabens anerkannt (BVerwGE 67, 74 ; vgl. ferner BVerwGE 69, 256 und BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 -- 4 C 82.80 --, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 ).

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Rn. 71 Als hinreichenden Sofortvollzugsgrund erkennen das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung aktuelle, durch eine große Zahl registrierter Unfälle belegte oder aus völlig unzureichenden Straßenverhältnissen resultierende Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit an (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1974 -- IV C 21.74 --, Buchholz 310, § 80 VwGO Nr. 24 = NJW 1974, 1294 f., vom 8. August 1980 -- 4 B 133.80 -- und vom 11. September 1984 -- 4 C 26.84 (4 ER 300.84) --; Senatsbeschlüsse vom 19. April 1984 -- 2 TH 91/83 --, teilweise abgedruckt in NVwZ 1986, 849; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --).

    (Beschluß vom 29. April 1974, a.a.O., NJW 1974, 1295).

  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Deshalb hält der Senat auch in Anbetracht der vom Antragsteller insoweit erhobenen Einwände an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß die Anordnung des Sofortvollzugs eines Planfeststellungsbeschlusses nicht zu beanstanden ist, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen (Senatsbeschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, 668, 671; vom 7. Januar 1986 -- 2 R 1730/85 --; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 1988, 1040).

    Rn. 71 Als hinreichenden Sofortvollzugsgrund erkennen das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung aktuelle, durch eine große Zahl registrierter Unfälle belegte oder aus völlig unzureichenden Straßenverhältnissen resultierende Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit an (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1974 -- IV C 21.74 --, Buchholz 310, § 80 VwGO Nr. 24 = NJW 1974, 1294 f., vom 8. August 1980 -- 4 B 133.80 -- und vom 11. September 1984 -- 4 C 26.84 (4 ER 300.84) --; Senatsbeschlüsse vom 19. April 1984 -- 2 TH 91/83 --, teilweise abgedruckt in NVwZ 1986, 849; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Damit ist von der Planfeststellungsbehörde selbst der Sache nach -- allerdings ohne den Begriff des "Abschnitts" zu verwenden -- eine als solche bei der Fernstraßenplanung grundsätzlich zulässige, vielfach sogar unerläßliche Abschnittsbildung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1981 -- 4 C 5.78 --, BVerwGE 62, 342, 353) vorgenommen worden, die hier um so unbedenklicher ist, als beiden "Teilen" (Abschnitten) jeweils eine selbständige Verkehrsfunktion zukommt.

    Diese führt dazu, daß sich ein Planbetroffener in aller Regel mit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gerade derjenigen verbindlichen Planungsentscheidung begnügen muß, durch die seine Rechte unmittelbar berührt werden können, und er nur mit der Begründung, die in einem früheren Abschnitt -- rechtswidrig -- geschaffenen Planungsbindungen müßten im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig zu einer Verletzung seiner Rechte führen, erfolgreich auch schon den insoweit maßgebenden früheren Planfeststellungsbeschluß anfechten kann (BVerwGE 62, 342, 353, 354).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Rn. 71 Als hinreichenden Sofortvollzugsgrund erkennen das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung aktuelle, durch eine große Zahl registrierter Unfälle belegte oder aus völlig unzureichenden Straßenverhältnissen resultierende Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit an (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1974 -- IV C 21.74 --, Buchholz 310, § 80 VwGO Nr. 24 = NJW 1974, 1294 f., vom 8. August 1980 -- 4 B 133.80 -- und vom 11. September 1984 -- 4 C 26.84 (4 ER 300.84) --; Senatsbeschlüsse vom 19. April 1984 -- 2 TH 91/83 --, teilweise abgedruckt in NVwZ 1986, 849; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --).
  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Der Hinweis des Antragsgegners auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 1984 -- 1 BvR 231/84 -- (Gewerbearchiv 1985, 16 f.) gibt insoweit nichts her.
  • BVerwG, 08.08.1980 - 4 B 133.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsvoraussetzung für eine …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Rn. 71 Als hinreichenden Sofortvollzugsgrund erkennen das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung aktuelle, durch eine große Zahl registrierter Unfälle belegte oder aus völlig unzureichenden Straßenverhältnissen resultierende Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit an (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1974 -- IV C 21.74 --, Buchholz 310, § 80 VwGO Nr. 24 = NJW 1974, 1294 f., vom 8. August 1980 -- 4 B 133.80 -- und vom 11. September 1984 -- 4 C 26.84 (4 ER 300.84) --; Senatsbeschlüsse vom 19. April 1984 -- 2 TH 91/83 --, teilweise abgedruckt in NVwZ 1986, 849; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --).
  • VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses; …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Deshalb hält der Senat auch in Anbetracht der vom Antragsteller insoweit erhobenen Einwände an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß die Anordnung des Sofortvollzugs eines Planfeststellungsbeschlusses nicht zu beanstanden ist, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen (Senatsbeschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, 668, 671; vom 7. Januar 1986 -- 2 R 1730/85 --; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 1988, 1040).
  • VGH Hessen, 19.04.1984 - 2 TH 91/83
    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Rn. 71 Als hinreichenden Sofortvollzugsgrund erkennen das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung aktuelle, durch eine große Zahl registrierter Unfälle belegte oder aus völlig unzureichenden Straßenverhältnissen resultierende Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit an (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1974 -- IV C 21.74 --, Buchholz 310, § 80 VwGO Nr. 24 = NJW 1974, 1294 f., vom 8. August 1980 -- 4 B 133.80 -- und vom 11. September 1984 -- 4 C 26.84 (4 ER 300.84) --; Senatsbeschlüsse vom 19. April 1984 -- 2 TH 91/83 --, teilweise abgedruckt in NVwZ 1986, 849; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89
    Im Fachplanungsrecht sind diese Grundsätze für die räumliche Aufteilbarkeit des zugelassenen Vorhabens anerkannt (BVerwGE 67, 74 ; vgl. ferner BVerwGE 69, 256 und BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 -- 4 C 82.80 --, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer …

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; …

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz …

    Müßte die Vollzugsanordnung notwendigerweise auf andere als die den Verwaltungsakt selbst tragenden Gesichtspunkte gestützt werden, könnte nämlich ein auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhender Genehmigungsbescheid entgegen § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO niemals für sofort vollziehbar erklärt werden (so auch Hess. VGH, B. v. 21.06.89 -- 2 R 768/89 -- für einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß, Entscheidungsabdruck S. 23/24 u. B. v. 13.03.90 -- 2 E 3757/89 -- für einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß, Entscheidungsabdruck S. 14).
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

    Rn. 106 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat u. a. durch Beschluß vom 21. Juni 1989 - 2 R 768/89 - angeschlossen hat, ist ein Planfeststellungsbeschluß insgesamt aufzuheben, wenn er ohne den rechtswidrigen Teil nicht mehr eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 - , DVBl. 1989 S. 510, sowie Urteil vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, DVBl. 1992 S. 713, 716 f. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87

    Planfeststellung für Bundesstraße

    Rn. 115 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat u. a. durch Beschluß vom 21. Juni 1989 - 2 R 768/89 - angeschlossen hat, ist ein Planfeststellungsbeschluß insgesamt aufzuheben, wenn er ohne den rechtswidrigen Teil nicht mehr eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 -, DVBl. 1989 S. 510, sowie Urteil vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, DVBl. 1992 S. 713, 716 f. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90

    Bahnstrom-Freileitung und gemeindliche Antragsbefugnis im Eilverfahren; …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, S. 668, 671, und zuletzt vom 21. Juni 1989 -- 2 R 768/89 --, DVBl. 1990 S. 122, nur Leitsätze) hält die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses einer gerichtlichen Überprüfung stand, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen.
  • VGH Hessen, 01.10.1990 - 2 TH 507/90

    Teilweiser Sofortvollzug eines Planfeststellungsbeschlusses für ein …

    Neben einer solchen Längsspaltung kann die sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses auch auf einzelne Abschnitte eines linearen Vorhabens begrenzt werden, wenn und soweit die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele ohne Änderung der Gesamtkonzeption zumindest teilweise sofort erreicht werden (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Juli 1989 - 2 R 768/89 -, UPR 90, 119 -LS-).
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 3757/89

    Interessenabwägung bei Bahnstrom-Freileitung im Innenstadtgebiet

    Weiterhin gilt: Gerade wenn ein Verwaltungsakt -- wie hier der Planfeststellungsbeschluß vom 6. Oktober 1989 -- nur nach einer umfassenden Abwägung der für und wider das Vorhaben streitenden öffentlichen und privaten Belange erlassen werden darf, kann es, wie der Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 21. Juni 1989 -- 2 R 768/89 -- (…DVBl. 1990, S. 122, nur Leitsätze) ausgeführt hat, geboten sein, auch die für die spätere Vollzugsanordnung maßgeblichen Erwägungen bereits in diesen Entscheidungsprozeß einzustellen; dies kann sich auf den Umfang der Begründungspflicht in der Weise auswirken, daß die Behörde im Falle einer vor Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführten umfassenden Ermittlung und Abwägung der -- auch hinsichtlich des Sofortvollzugs -- relevanten Belange nicht sämtliche schon erfaßten und abgewogenen Gesichtspunkte im Rahmen der Sofortvollzugsbegründung noch einmal wiederholen muß.
  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

    So führt im Fachplanungsrecht die Anfechtungsklage des unmittelbar in seinem Grundeigentum Betroffenen wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses zu einer umfassenden sachlichen Überprüfung von Planungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte insofern, als Art. 14 GG den Eigentümer uneingeschränkt vor Eingriffen schützt, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen und nicht rechtmäßig sind (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 18.03.1983 -- 4 C 80.79 -- BVerwGE 67, 74, 76 ff.; Hess. VGH, B. v. 21.06.1989 -- 2 R 768/89 --), wobei der Umfang der Überprüfung durch die im Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätze für die räumliche Aufteilbarkeit des zugelassenen Vorhabens und die sich daraus ergebende Begrenzung des räumlichen Umfangs eines Planaufhebungsanspruchs wieder eingeschränkt wird (vgl. dazu BVerwG, B. v. 07.12.1988 -- 7 B 98/88 -- NVwZ-RR 1989, 241; Hess. VGH, B. v. 21.06.1989, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 8 AS 10.40040

    Antragsbefugnis bei auf Teilmaßnahmen beschränkter Vollzugsanordnung

    Rn. 17 Wird ein Planfeststellungsbeschluss nur teilweise bzw. hinsichtlich einer Teilmaßnahme für sofort vollziehbar erklärt, kann sich die Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO entweder daraus ergeben, dass der Antragsteller von dem für sofort vollziehbar erklärten Maßnahmeteil unmittelbar - z. B. durch die Inanspruchnahme von Grundeigentum - betroffen wird, oder aber daraus, dass der für sofort vollziehbar erklärte Maßnahmeteil im Hinblick auf die Verwirklichung des Gesamtvorhabens eine Wirkung wie ein Zwangspunkt entfaltet und der Antragsteller mit der Verwirklichung des Gesamtvorhabens eine mögliche Rechtsverletzung erleiden würde (vgl. BayVGH vom 10.8.1989, DVBl 1990, 167/168; HessVGH vom 21.6.1989 Az. 2 R 768/89 RdNr. 37 ff.;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 134 zu § 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht